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Autor Thema: armer Student ratlos über Beitragsservice - rückwirkende Befreiung 2013/14?  (Gelesen 3580 mal)

S
  • Beiträge: 1
Hallo,

Ich bin neu hier. Habe gerade auf der Suche nach Tipps dieses Forum gefunden, da ich gerade ziemlich ratlos bin.

Zu folgendem Sachverhalt hätte ich eine frage:

Person A wohnt seit Januar 2012 in seiner eigenen Wohnung, nachdem er eine Ausbildung angefangen hat. Er hat sich nie bei der GEZ gemeldet, da er weder Fernseher noch Auto besitzt und auch kein Radio hört, da er die Sender blöd findet :)
Person A war nach dem Einzug in seine Wohnung Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Hatz4), da der Azubi-Lohn nicht ausreichte

Da Person A kein Fern schaut und kein Radio hört, wusste er nicht viel von der Reform der GEZ. Er hat sich nur Anfang 2014 über einen Brief gewundert vom  ARD ZDF Deutschlandradio, diesen aber als Werbung abgetan und ungeöffnet weggeschmissen. Nach einiger Zeit kam wieder so ein Brief in den Briefkasten. Dieses mal hat Person A ihn geöffnet und zum ersten mal gelesen, dass er verpflichtet sei, Gebühren zu zahlen.
Person A hat sich dann auf die Internetseite von der neuen GEZ begeben, aber nach wenigen Minuten festgestellt, dass er diesen Antrag nicht versteht und die Sache erst mal ruhen lassen, schließlich freute sich Person A über den in kürze anstehenden Urlaub ;)
Aus dem Urlaub zurück, hat Person A sich wichtigen Dingen zugewandt (Gesellenprüfung, Studienwahl usw) und nicht mehr an den Brief der ARD ZDF blabla gedacht.
Jetzt kam heute wieder ein Brief, in dem steht, man hätte Person A einfach angemeldet mit der dazugehörigen Beitragsnummer und einer Forderung, die ausstehenden Beiträge von 01.01.2013 bis einschließlich diesen Monat zu zahlen, in Höhe von 377€
Man schlug ihm sogar eine Ratenzahlung vor, 50€ pro Monat

Nach einiger Recherche ist der Person A aufgefallen, dass er einen Befreiungsantrag hätte ausfüllen können, da er über den gesamten Zeitraum ja Leistungen vom Jobcenter bezog.
Beim durchblättern der Bescheide vom JC waren tatsächlich Bescheinigungen dabei, die zur Vorlage bei der ARD ZDFgjdin vorgesehen waren. Jedoch musste Person A feststellen, dass die Bescheinigungen nicht mehr Rückwirkend eingereicht werden können, da eine 2 Monats-Frist besteht. Also wäre Person A bei erfolgreichem Antrag bei der ARDZDF nur von weiteren Zahlungen ab Oktober befreit, müsste aber trotzdem die 377€ nachzahlen.
Jetzt weiß Person A nicht, was er tun soll, da er jetzt studieren geht und gar kein Geld für so ein Sch*iß hat. Vor allem nicht 50€ im Monat!
BAföG ist auch noch nicht durch

Person A kann sich auch nicht leisten irgendwelche Klagen gegen die ARDZDF einzureichen und hat zudem Angst vor weitreichenderen Konsequenzen, die ihm finanziell das Genick brechen könnten. Schließlich sind noch keine Urteile zugunsten der Anfechter entschieden worden.

Was ratet ihr A?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 15:41 von Bürger«

a
  • Beiträge: 1
Hey,

hat Person A denn jetzt bezahlt oder was hat sie vor?

Fiktiver Fall:
Bei Person B ist es ähnlich, sie sieht aber nicht ein, das zu bezahlen, da sie ja jetzt auch Schülerin ist und kein Bafög bekommt. Das reicht ja so kaum zum Überleben.
Und da Person B keine Rechtschutzversicherung hat, kann sie sich eigentlich auch keine Klage erlauben...
Also wäre sie über einen hilfreichen Rat hier im Forum sehr dankbar, wie sie sich trotzdem irgendwie dagegen zur Wehr setzen kann... oder meint ihr, einfach weiter abwarten bringt was?
Denke allerdings nicht, dass das wirklich die Lösung wäre, also was sollen Personen A oder B nur tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 11:47 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.412
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nach einiger Recherche ist der Person A aufgefallen, dass er einen Befreiungsantrag hätte ausfüllen können, da er über den gesamten Zeitraum ja Leistungen vom Jobcenter bezog.
Beim durchblättern der Bescheide vom JC waren tatsächlich Bescheinigungen dabei, die zur Vorlage bei der ARD ZDFgjdin vorgesehen waren. Jedoch musste Person A feststellen, dass die Bescheinigungen nicht mehr Rückwirkend eingereicht werden können, da eine 2 Monats-Frist besteht. Also wäre Person A bei erfolgreichem Antrag bei der ARDZDF nur von weiteren Zahlungen ab Oktober befreit, müsste aber trotzdem die 377€ nachzahlen.

Es gibt da eine Suchfunktion im Forum, mit welcher man bei Eingabe von "rückwirkende Befreiung" u.a. auf diesen Thread stößt
"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html
der eine Übergangsregelung aufgreift, die für Neuangemeldete augenscheinlich noch bis 31.12.2014 gilt:
Zitat
[...]
Was verschwiegen wird: Eine rückwirkende Befreiung ist möglich

Worauf der “Beitragsservice” der öffentlichen Rundfunkanstalten nicht hinweist: Die Vermutung, dass die angemeldeten Wohnungsinhaber Beitragsschuldner des Beitrages in Höhe von 17,98 € monatlich sind, kann nach § 14 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages  (RBStV) durch Übersendung der “Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio”, die jedem ALG II Bescheid als letzte Seite angefügt ist, widerlegt werden. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) werden dann rückwirkend ab 01.01.2013 von der Beitragspflicht befreit.
Wer bereits gezahlt hat: Frist 31.12.2014 beachten!

Leistungsberechtigte, die für Zeiträume, in denen eine Befreiung möglich gewesen wäre, bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt haben, müssen sich sputen: “Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden.” (§ 14 Abs. 5 Satz 3 RBStV)
Wichtig: § 14 RBStV gilt nur für die sog. Ersterfassung!

Die Übergangregelungen nach § 14 RBStV gelten nur für die nach dem neuen Beitragsrecht erstmals angemeldeten Beitragsschuldner, vor allem also die bisher mangels Empfangsgeräten nicht angemeldeten Personen (vgl. § 14 Abs. 2 RBStV).

Danach ist § 4 Abs. 4 RBStV zu beachten:
[...]


Bitte dort und anderswo im Forum eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Bitte beachten:
Kernthema dieses Threads ist die "rückwirkende Befreiung" falls für den Zeitraum tatsächlich die Befreiungstatbestände erfüllt waren - aber noch nicht geltend gemacht wurden.
Bitte nicht von diesem Kernthema abschweifen!
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 11:47 von Bürger«
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