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Private gehen beim Werbestreit mit ARD-Radios in Berufung

Begonnen von Uwe, 22. August 2013, 13:24

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Uwe

Private gehen beim Werbestreit mit ARD-Radios in Berufung

Der Streit der privaten Radios mit dem ARD-Hörfunk um faire Marktbedingungen in der Werbevermarktung geht in eine neue Runde. Der größte private Radio-Vermarkter Radio Marketing Service (RMS) geht gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg vor. "Wir haben beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung eingelegt. Wir halten die Urteilsbegründung für lückenhaft und einseitig", sagte RMS-Geschäftsführer Florian Ruckert dem Handelsblatt. Im Juli hatten die Richter eine Klage der privaten Radios noch aus formellen Gründen abgelehnt. Bei der Revision wird RMS von der Kanzlei Latham & Watkins vertreten.

mehr auf:
http://www.absatzwirtschaft.de/content/_t=fthb,_p=1004466,hid=HBBE685734-FF00-4E1B-A791-AAE9A945D28D
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helm

Verständlich ... war doch bei Einführung des Rundfunkbeitrags die Rede von einem Werbeverbot für die ÖRR. Stand ja im ach so tollen Gutachten eines gewissen Hr. Kirchhof.

Rochus

Aber selbst aus dem Gutachten des von den ÖRR über den grünen Klee gelobten Prof. Kirchhof haben sich Sender und Gesetzgeber nur die Rosinen herausgesucht.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"