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Autor Thema: Private gehen beim Werbestreit mit ARD-Radios in Berufung  (Gelesen 2125 mal)

Uwe

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Private gehen beim Werbestreit mit ARD-Radios in Berufung

Der Streit der privaten Radios mit dem ARD-Hörfunk um faire Marktbedingungen in der Werbevermarktung geht in eine neue Runde. Der größte private Radio-Vermarkter Radio Marketing Service (RMS) geht gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg vor. "Wir haben beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung eingelegt. Wir halten die Urteilsbegründung für lückenhaft und einseitig", sagte RMS-Geschäftsführer Florian Ruckert dem Handelsblatt. Im Juli hatten die Richter eine Klage der privaten Radios noch aus formellen Gründen abgelehnt. Bei der Revision wird RMS von der Kanzlei Latham & Watkins vertreten.

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http://www.absatzwirtschaft.de/content/_t=fthb,_p=1004466,hid=HBBE685734-FF00-4E1B-A791-AAE9A945D28D


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h
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Verständlich ... war doch bei Einführung des Rundfunkbeitrags die Rede von einem Werbeverbot für die ÖRR. Stand ja im ach so tollen Gutachten eines gewissen Hr. Kirchhof.


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R
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Aber selbst aus dem Gutachten des von den ÖRR über den grünen Klee gelobten Prof. Kirchhof haben sich Sender und Gesetzgeber nur die Rosinen herausgesucht.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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