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Autor Thema: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung  (Gelesen 12848 mal)

  • Beiträge: 3.232
Wenn man einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung in Händen hält, hilft erst mal ein Widerspruch, der innerhalb von 4 Wochen erfolgen muß. Der wird zumeist abgelehnt, erst dagegen hilft nur noch Klagen oder Zahlen, wobei es nötig ist zu klagen, wenn man nicht zahlen will. Es sind schon einige Klagen vor den Gerichten anhängig, an den bald zu erwartenden höchstrichterlichen Urteilen kann man sich orientieren. Wenn der Service B verliert, braucht man sein Geld nicht durch weitere Klagen zurückfordern. Wenn er Gewinnt, kann man immer noch zahlen oder weiterklagen.

Wie lange es dauert bis der Bescheid kommt ist unterschiedlich, es kommen 8 Euro undefinierte "Kosten"! obendrauf.

Der Service B holt sich keine Daten, er bekommt die Daten vom Einwohnermeldeamt regelmäßig geliefert.


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s
  • Beiträge: 1
Guten Abend ins Forum.

Person A bräuchte auch einmal eine Handlungsempfehlung, da A glaubt falsch vorgegangen zu sein.

Am 01.06.2013 kam A der Beitragsbescheid ins Haus, auf den A dann fristgerecht Einspruch eingelegt hat. Da A aber irgendwo gelesen hatte, das A trotz Einspruchs den Beitrag zahlen muss, hat A das dann zähneknirschend getan.
Von der GEZ kam nach einiger Zeit ein Schreiben, in welchem Sie A bestätigten, das der HR Ihnen, seinen Widerspruch zur Bearbeitung weitergeleitet habe. Der Person A Meinung nach wichtigste Satz in diesem Machwerk ist der, keine Verfassungswidrigkeit in dieser, Ihrer Regelung erkennen zu können. Seitdem kamen immer nur wieder Zahlungsaufforderungen, von denen A blöderweise noch eine weitere beglichen hat.
Person A Frage lautet: Stellt diese "Stellungsnahme" der GEZ irgendwas rechtlich Verbindliches dar? Ist dies eine Ablehnung des Widerspruches von Person A? Oder kommt auf seinen Widerspruch von amtlicher Seite noch die Reaktion? Wann kann A Klage einreichen oder hat A die Klagefrist bereits verstreichen lassen?

UND: Soll A weiterzahlen, einen weiteren Bescheid abwarten oder was tun?

Für Antworten sehr dankbar, Alex


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2013, 21:48 von Uwe«

  • Beiträge: 3.232
Die Antworten von Service B sind immer die gleichen Textbausteine. Service B kann keine Gesetzesverstösse erkennen, weil es zur Zeit deren gültiges Gesetz ist. Jeder, der sich in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt oder andere Gründe hat, kann dagegen klagen, dann wird Service B hoffenlich aufgezeigt, wo die Verstösse liegen. Um seine Stellung nicht zu verschlechtern, kann die Zahlung eingestellt werden. Service B zahlt mit den Beiträgen nicht nur schlechtes Programm, sondern auch beste Anwälte, Gutachter und Politiker, die gegen uns arbeiten und Interesse daran haben, das weiterhin jeder Beiträge zahlt. Wer sich nicht zum Sklaven für dieses Mediensystem machen lassen will, wehrt sich, Informationen gibt es reichlich hier im Forum. Wer die Zeit, Nerven und Geld dafür nicht hat, zahlt 17,98 Euro Beitrag monatlich. Das kann als Schutzgeld angesehen werden, ähnlich wie es in Mafiastrukturen üblich ist. Dann freut sich Service B und lässt einen in Ruhe.
Erst kommen Zahlungsaufforderungen, dann kommt ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite, demzufolge ist innerhalb von 4 Wochen Einspruch einzulegen. Die Begründung kann knapp ausfallen, benutze die Suchfunktion im Forum für Beispiele. Daraufhin folgt der ablehnende Widerspruchsbescheid, gegen den kann innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben werden. Zur Zeit dauert das aber, bis so ein Widerspruchbescheid kommt, auch dafür kann über die Suchfunktion mehr Information gefunden werden.
Es ist erforderlich, sich in das Thema einzulesen, nur wer genug Information hat kann  wissen was er tut.


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G
  • Beiträge: 7
Irgendein Praktikant hat mir letzte Woche auch diesen Brief geschickt. Es lohnt sich nicht da ich doch Auswanderer bin und Analphabet :) Aber nett das man einen die Option lässt ~"anmelden zum __20__ . Kann ich nicht einfach 012099 eintragen? Sorry aber 18 Euro fürs Frühstücksfernsehen(und selbst da ist nur der Wetterbericht interessant) sind mir zu happig und maßlos übertrieben. Staatsfernsehen pff...ist ja wie in China


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a
  • Beiträge: 338
Mir tut Person A richtig leid. Was diese Person A alles ertragen muss, ist ja die reinste Hölle. Alleine dieses Forum zeigt, wie schwer es der Person A gemacht wird. Ich würde die Person A gerne mal persönlich kennenlernen.


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