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Autor Thema: Wir fordern die Erfüllung von §11 (Auftrag) RStV - Aktuell  (Gelesen 5078 mal)

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themob

Wir fordern die Erfüllung von §11 (Auftrag) RStV - Aktuell


Bundes-/Landtagswahlen stehen an. Viele von uns fragen sich, wen sollen/können wir wählen?
Sollen wir gar nicht wählen? Sollen wir wie immer wählen? Sollen wir einer nicht akzeptierte Partei unsere Proteststimme geben?

Warum haben wir so viele Fragen und was hat das mit den Aktionen gegen den Rundfunkbeitrag zu tun?


§11 Rundfunkstaatsvertrag sagt:

Zitat
§ 11
Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Als Zwangsbeitragszahler verlange ich eine ordentliche Einhaltung der Gesetze. Die ÖRR müssen über ALLE zugelassenen Parteien sowohl der Bundestagswahl als auch der Landtagswahl in gleicher Güte und Qualität informieren.

Ich darf erwarten, dass der ÖRR jede Partei mit seinem Wahlprogramm und seinen Politikern, der Bevölkerung in Deutschland vorstellt. Ohne Abstriche und ohne Ausnahme. Nur so ist überhaupt gewährleistet, dass sich die Bevölkerung ein eigenes, unabhängiges Bild über ALLE zugelassenen Parteien machen kann. Das würde dazu beitragen, dass die Bevölkerung sich eine eigene Meinung, ohne, wie bisher, durch manipulative Berichterstattung, nur der großen etablierten Parteien bilden kann und das Kreuz wirklich dort macht, mit welcher Partei er sich durch das Wahlprogamm und deren Vertretern, am ehesten identifizieren kann.

Wir MÜSSEN das einfordern. Sofort!

Beim Bundeswahlleiter, beim Bundestagspräsidenten, bei ALLEN Rundfunkräten und Gremien der Anstalten, bei allen zugelassenen Parteien. Printmedien? Verlage? Onlinemedien? Funke, Springer Verlag?

Per Mail - per Brief - per FAX - per Onlinemöglichkeit

An dieser Stelle möchte ich alle bitten, dieses Thema hier dafür zu benutzen, mögliche Adressaten zu nennen. An wen können wir uns wenden?
Bitte mit Mail- Kontaktadresse etc.

Wir müssen alle Stellen hier sammeln und dann aktiv werden.

Keiner Partei darf bis zur Wahl mehr Sendezeit eingeräumt werden als einer anderen. Alle müssen gleich behandelt werden.

Die ÖR verstoßen schon lange genug gegen die Erfüllung Ihres Auftrags. Ab 1.1.2013 haben wir noch viel mehr Anrechte darauf, diese Auftragserfüllung auch durchzusetzen.

Sollte dies nicht passieren, ist dies ein ganz wichtiger Klagegrund mehr.

Stop für rote Rosen und Kochshows, Start der Information über die politischen Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind, damit der angeblich freie Bürger sich eine umfassende freie Meinung bilden kann.

Und das Kreuz bei der Partei macht, die jeden einzelnen am besten in einer bundesweiten Vorstellung überzeugen konnte.

Anmerkung: Diese Art der Berichterstattung und Information für Alle, bedeutet nicht das der ÖRR für mich eine Legitimation in seiner jetztigen Form hat. Aber wir haben im Moment durch die ZWANGSZAHLUNG ein Anrecht darauf, hinzuwirken, wie und was mit dem Geld passiert oder welche Programme ausgestrahlt werden. Ist der ZWANGSBEITRAG weg, sollen sie machen was sie wollen. Für die Definition der Grundversorgung müssen andere Sorge tragen mit einem Etat von wenigen 100 Millionen im Jahr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2013, 12:03 von René«

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
themob,dann hoffen wir mal,daß nicht nur unsere Mitglieder hier im Forum aufwachen,sondern auch weitere 79000000 Millionen Bürger in unserem Lande.
Ich war und bin immer noch dabei.
Denn "Wir sind das Volk"und nur das kann entscheiden,was gut ist.


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  • IP logged
koppi1947

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themob

Ein Link zu Bürgers Übersicht über die Kontaktdaten der Landesrundfunkanstalten:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html


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  • Moderator
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Denn "Wir sind das Volk"und nur das kann entscheiden,was gut ist.

Ein sehr gutes Beispiel dafür:

http://www.youtube.com/watch?v=-sDV2P2FS1s

Es geht zwar um den Lissaboner Vertrag - aber es trifft den Nagel auf den Kopf.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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xrw

  • Beiträge: 321
Die ÖRR müssen über ALLE zugelassenen Parteien sowohl der Bundestagswahl als auch der Landtagswahl in gleicher Güte und Qualität informieren.

Tatsächlich kriegen nicht im Bundestag vertretene Parteien selbst für ihre Eigenwerbung (Wahlwerbespots) nur 1/4 der Sendezeit von CDU bzw. SPD. Die Sender bestimmen das im Wesentlichen selber; es gibt aber diverse Urteile, die zumindest Mindeststandards absichern. Die Wahlbeobachter der OSZE haben 2009 die Intransparenz kritisiert (Seite 20 ff.):

Zitat
Die großen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten könnten darüber nachdenken, die Kriterien zur Berechnung der Ansprüche der Parteien auf kostenlose Sendezeit öffentlich zu machen, um Transparenz und Vorhersagbarkeit zu erhöhen.

Ich kann nichts dergleichen finden, außer vom HR für den Hörfunk (dort aber ziemlich prominent platziert). Von den Landesmedienanstalten gibts Richtlinien für die Privatsender.

Im Vorbericht der OSZE zur Bundestagswahl 2013 steht das:

Zitat
In addition, ARD noted that it would produce documentaries specifically focusing on the smaller political parties.

Da könnte man gegebenenfalls drauf zurückkommen. Eventuell sind nur die kleineren im Bundestag vertretenen Parteien gemeint (zuvor war vom Kanzlerkandidatenduell die Rede).


An dieser Stelle möchte ich alle bitten, dieses Thema hier dafür zu benutzen, mögliche Adressaten zu nennen. An wen können wir uns wenden?

Relativ viel Aufmerksamkeit kriegt man nach der Wahl mit Einsprüchen gegen deren Gültigkeit. Das sind normalerweise nur gut 100; da müssen nicht allzu viele mitmachen, dass die verdoppelt werden (wie bereits in der Vergangenheit geschehen). Argumentieren kann man damit, dass ungleiche Berichterstattung durch ein staatliches Zwangsmedium die Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) und die Chancengleichheit der Parteien (die das Bundesverfassungsgericht aus Art. 21 Abs. 1 GG ableitet) unzulässig beeinträchtigt.

Einsprüche richtet man nach der Wahl an den Bundestag (innerhalb von 2 Monaten). Im Gegensatz zur GEZ reicht erfahrungsgemäß ein einfacher Brief oder Fax. Bisher hat sich der Wahlprüfungsausschuss auch mit Einsprüchen per E-Mail befasst; die sind aber wegen fehlender eigenhändiger Unterschrft unzulässig und werden u.U. weniger sorgfältig behandelt (ob eine E-Mail mit eingescannter Unterschrift reicht, ist strittig). Die Einsprüche werden zu praktisch 100% zurückgewiesen, aber ziemlich aufwändig begründet. Danach kann man prinzipiell Wahlprüfungsbeschwerde direkt beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Inzwischen ist das ganz einfach ohne weitere Voraussetzungen möglich. Die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht da ein Problem sieht, sind aber wohl so gering, dass man ohne sehr gute Begründung eine Missbrauchsgebühr riskiert (ansonsten ist das alles kostenfrei).

Bei den Landtagswahlen ist die relative Aufmerksamkeit noch höher, weil es da meistens sehr wenige Einsprüche gibt. In Bayern werden die Zurückweisungen allerdings nicht begründet. Als Einspruchsführer kriegt man da nur eine Stellungnahme der Staatsregierung, die vom Landtag nicht veröffentlicht wird. In Hessen werden Einsprüche nicht vom Landtag selber bearbeitet, sondern vom Wahlprüfungsgericht (dem neben 2 Richtern 3 Abgeordnete angehören). Das Ergebnis schaut da so aus (einen Einspruch per E-Mail haben sie nicht wegen der Form als unzulässig angesehn). In Bayern und Hessen muss der Einspruch innerhalb von 1 Monat nach der amtlichen Bekanntgabe des endgültigen Ergebnis erfolgen.


Und das Kreuz bei der Partei macht, die jeden einzelnen am besten in einer bundesweiten Vorstellung überzeugen konnte.

Bloß danach ohne Berücksichtigung der (eventuell auch längerfristigen) Erfolgschancen zu wählen, ist Schwachsinn. Das kommt nur dann in Frage, wenn alle aussichtsreicheren Parteien völlig inakzeptabel sind. Allerdings mag das für jemanden der Fall sein, für den der Rundfunk das dominante Thema ist (wobei der Bundestag da bis auf die Regelungen im Grundgesetz keinerlei Zuständigkeit hat). Aber ich seh auch bei den kleinen Parteien wenig bessere Vorstellungen als bei den großen. Die meisten Kleinparteien sind auch nur in einigen Bundesländern wählbar.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
tabellarische Link-Auflistung zu den zuständigen
- Rundfunkanstalten-/ räten
- Landesparlamenten


http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/zustaendigkeit-nach-bundeslaendern-petitionen

Zitat
"Beschwerden/Anfragen könnt Ihr an die für Euer Bundesland zuständigen Rundfunkräte schicken, Petitionen jedoch immer direkt an die zuständigen Landesparlamente. Da die Zuständigkeit für den Rundfunk bei den Bundesländern liegt, Petitionen, Beschwerden bei folgenden Empfängern einreichen"


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