Ja, 503, das ist bitter. Die Frau (oder auch mal der Mann), die/der hier die Richtlinien der Politik bestimmt wird karger entlohnt als die werten Intendanten/innen.
Und dann schaue man sich Frau Piel an. Mitten im Chaos schmeißt sie das Handtuch - persönliche Gründe hin oder her. Wer von uns könnte sich derartiges leisten, ohne seinen sozialen Status zu riskieren?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"