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bestätigung der anmeldung

Begonnen von wall, 04. August 2013, 10:20

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wall

guten morgen,
mal angenommen es gäbe da person z, die sich rückwirkend zum 1.1.2013 bei der gez angemeldet hat.
als antwort auf die anmeldung hätte er/sie dann ein schreiben "Bestätigung der Anmeldung" erhalten, in dem zwar die höhe des monatlichen beitragssatzes steht, aber bspw. keine direkte zahlungsaufforderung. ein beitragsbescheid sieht nach ansicht von person z anders aus - widerrufsbelehrung fehlt auch.
da mittlerweile mehr als die 6 monate, nach denen ein bußgeld fällig werden kann, ins land gegangen sind, müßte person z theoretisch mal bezahlen, da er/sie keine lust auf derartigen stress hat, oder vielleicht auch nicht...?
kennt sich jemand mit dem o.g. schreiben aus?
vielen dank,
w.

Bernd

Wieso meldet sich den Person Z freiwillig an?

wall

soweit ich weiß, weil er davon ausgegangen ist, dass es keine alternative dazu gibt.