Archiv > Pressemeldungen Juli 2013
Zahlungsstreik: Protest gegen neuen Rundfunkbeitrag!
jetzt_reicht_es:
--- Zitat von: Bürger am 01. August 2013, 16:51 ---
--- Zitat von: jetzt_reicht_es am 01. August 2013, 16:12 ---120.500 EUR Da lachen sie doch! Sie nehmen jährlich 9.000.000.000 EUR ein.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Ärgerlich ist doch, dass sie überhaupt etwas bekommen!
In Polen verweigern z.B. 60% der Zahler!
Wenn es in Deutschland 10% Nichtzahler gibt, bin ich echt positiv überrascht!
ahgee:
--- Zitat von: Uwe am 25. Juli 2013, 16:44 ---Die Partei der Vernunft (PDV) wird mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Koblenzer gegen den am 01.01.2013 eingeführten Rundfunkbeitrag klagen. Ziel der PDV ist es, den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag vor Gericht zu Fall zu bringen.
--- Ende Zitat ---
Ich habe schon vorher Kontakt zur PdV gehabt. Ich habe mich sowohl privat als auch anschließend wissenschaftlich mit radikal-liberalen und konservativen Parteigründungsversuchen beschäftigt.
Als Partei können die nicht klagen. Denn ich gehe davon aus, dass Parteien keinen Beitrag für ihre Räumlichkeiten entrichten müssen. Die Privatfernsehsender müssen das übrigens auch nicht. RTL und Co. kann der RBStV egal sein. Sie müssen eh nicht zahlen.
Sofern die PdV doch wegen ihrer Räumlichkeiten klagen kann und will, weil Parteien doch zahlen müssen, dann wird sie schlechte Karten haben.
Auf meine Anfrage nach Start ihrer Kampagne, ob sie fundierte Juristen haben, die sich im AdV-Recht bis hinauf zum EGMR auskennen, um mich zu unterstützen, haben sie nicht reagiert. Wer mich ignoiert, der muss schon sehr gut aufgestellt sein …
Mit der AfD wollten sie nicht zusammengehen. Von der Logik einer extrem parteipolitisch-repräsentativen Massendemokratie (von Robert Michels bis Peter Lösche) haben sie keine Ahnung. Muss man auch nicht haben, um auf 0,8 Prozent bei einer Bundestagswahl zu kommen.
ahgee:
Dieser Zahlungsstreik ist natürlich etwas für Leute, bei denen nichts zu pfänden ist, denn sonst wird es Ärger geben. Dieser Ärger ist programmiert. Ich kenne Leute, die schon seit jeher die Rundfunkgebühr nur und ausschließlich gegenüber dem Vollzugsdienst (also dem Gerichtsvollzieher für öffentlich-rechtliche Forderungen) gezahlt haben - immer inklusive der ganzen Zusatzkosten! Diese Form des Protestes ist also gar nicht mal so neu.
Warum klar ist, dass die Zahlungsstreiker definitiv Besuch bekommen werden? Die Reform der GEZ-Gebühr ist ja unter anderem deshalb vorgenommen worden, weil sich die "Gleichmäßigkeit" der Erfassung bzw. Heranziehung der Verpflichteten im Sinkflug befand. Gut, ganz so dramatisch war es nicht. Aber mir hat Herr Laschet vor zwei Jahren noch geantwortet, dass das ein wesentlicher Grund ist. Das ist auch verfassungsrechtlich höchst relevant. Das stärkste Argument gegen die Verbindlichkeit einer öffentlich-rechtlichen Forderung ist nämlich, sofern sie vom Staat nicht gleichmäßig eingetrieben wird. Geschieht das nicht, dann dürfen diejenigen, die brav gezahlt haben, mit hohen Erfolgsaussichten klagen. Das war schon bei der Einkommensteuer auf Zinserträge so. Geklagt hatte ein Ehepaar, das immer brav gezahlt hatte und einen Bekanntenkreis, in dem das niemand tat. Die waren in Karlsruhe, und das Ergebis war die Abgeltungssteuer.
Wer rechtlich gegen den Beitrag vorgeht, der ist gut beraten, von dem Zahlungsstreik Abstand zu nehmen.
Zur Frage einer fiskalischen Wirksamkeit: dazu hat Frau Terschüren in ihrer Dissertation klar ausgeführt. Der ÖRR hat im Zuge der politischen Vorgabe: keine Beitragserhöhung im Zuge der Umstellung, sowohl auf 1,4 Millarden ungedeckten Finanzbedarf verzichtet wie auch in den zurückliegenden Jahren in fast dreistelliger Millionenhöhe "einfach so" Ausgaben gespart. Weil das problemlos ging - und dass das problemlos ging, das weiß Anna Terschüren aus Erfahrung der eigenen Mitarbeit beim NDR - ist ja das schlagendste Argument für Kritik an KEF, Beitragshöhe, finanzieller Ausstattung der Sender etc.
Ironisch könnte man sagen: Wenn die Zahlungsstreiker es zustande bringen, dass noch einmal 100 Millionen nicht in die Kasse kommen, und die Sender dann immer noch nicht den Notstand ausrufen, dann wäre das nochmal eine sehr große Hilfe. Hunderttausend Euro sind gut gemeint, aber kaum mehr als ein winzig kleiner Anfang.
xrw:
--- Zitat von: ahgee am 12. August 2013, 22:16 ---Als Partei können die nicht klagen. Denn ich gehe davon aus, dass Parteien keinen Beitrag für ihre Räumlichkeiten entrichten müssen.
--- Ende Zitat ---
Ich seh keinen Grund, warum Parteien nicht zahlen müssten. Die PDV wird halt wohl deshalb nicht zahlen müssen, weil sie vermutlich keinen Arbeitsplatz anbietet (falls sie überhaupt eine Betriebsstätte außerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung besitzt).
ahgee:
Okay! In § 5 Abs. 5 und 6 des RBStV ist geregelt, wer nicht zahlen muss:
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates.
Ja, so was aber. Da haben die Parteien doch glatt vergessen, sich in die Liste der Ausnahmen mit hineinzuschreiben. Naja, da wird es wohl einer Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung bedürfen.
Es würde also darauf ankommen, wie und wo die PdV als solche angesiedelt ist. Dass sie tatsächlich als Partei klagen will, weil Parteien ausgenommen werden sollten, das dürfte nicht der Fall sein. Es wird tatsächlich so sein, dass sie als Privatpersonen klagen und gemeinsam einen Anwalt bezahlen, der zwar keine "Sammelklage" einreichen wird, weil es das nicht gibt. Aber der Anwalt wird sich auf eine Honorarvereinbarung eingelassen haben, der ihm eine höhere Entlohnung verspricht als er für ein, zwei Kläger eingefahren hätte, die aber pro Kopf dann die Kosten stark absenkt, weil sie halt 10 Leute sind. Das ist natürlich ein guter Weg, wenn man Kläger hat, die nicht selbst denken und deshalb eine einheitliche Linie verfolgen.
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