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Umfrage

UMFRAGE - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten

Ich habe den ersten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
13 (26%)
Ich habe den zweiten/dritten Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt.
3 (6%)
Ich habe keine Reaktion der "GEZ"/Anstalt bezüglich der Widersprüche erhalten.
7 (14%)
Mein Widerspruch wurde negativ beschieden.
1 (2%)
Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung nicht mehr zahlen.
0 (0%)
Ich muss nach meinem Widerspruch und Bescheidung weniger Geld zahlen.
0 (0%)
Ich verweigere die Zahlung bis über den Widerspruch beschieden wurde.
10 (20%)
Ich zahle bereits unter Vorbehalt.
0 (0%)
Ich werde bis zur gerichtlichen Klärung unter Vorbehalt zahlen.
1 (2%)
Ich werde gar nicht zahlen.
15 (30%)
Ich habe bereits eine Anfechtungsklage eingereicht.
0 (0%)
Ich habe bereits eine Untätigkeitsklage eingereicht.
0 (0%)
Ich habe bereits eine Feststellungsklage eingereicht.
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 20

Autor Thema: UMFRAGE - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch...  (Gelesen 18770 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Viktor, was liest du denn aus der Umfrage heraus?

… Zurzeit ist die Verschleppung der Klagen offensichtlich.

- Beitragsbescheid bekommen und Widerspruch eingelegt: 13
- Keine Reaktion der "GEZ"/Anstalt bezüglich der Widersprüche erhalten: 7
- negativ beschiedene Widerspruche 1
- Klagen -> keine


Ich sehe bloß 23 Rückmeldungen bei knapp 5000 Mitgliedern in diesem Forum.
Und bei www.zahlungsstreik.net sieht es auch nicht sehr mutmachend aus.
Bevor wir uns hier ständig nur mit Mutzuspruch beschäftigen, sollten wir überlegen, wie wir noch besser das Thema in die übrige Bevölkerung bringen.

Fritzi,
welchen Sinn und Zweck hat ein 5000 Vergleich mit Mitgliedern, die sich hier vor ein paar Jahren oder ein paar Monaten angemeldet haben und nicht mehr aktiv sind?
Wäre es nicht sinnvoller mit der aktuellen Anzahl der aktiven User im Forum, die während des Laufs der Umfrage aktiv waren, zu vergleichen? 

Die Umfrge ist eine kleine Stichprobe, die eine Tendenz "Verschleppung der Klagen" sichtbar macht.


Außerdem bin ich auch der Meinung, dass, wenn wir 6 rennomierte Gutachten haben, die jeweils die Verfassungswidrigkeit belegen und das in vielfacher Weise, es Zeit wird, auch mal jenseits der gesetzeskonformen Klagen zu schauen, wie Boykott noch gehen kann.
Wie kommen wir an Zugpferde mit öffentlichem Bekanntheitsgrad? Also Leute, die wie z.B. Georg Schramm sich mal auf den Marktplatz stellen und ein lautes Lamenti abfeuern. (So geschehen für die Occupybewegung)
Wie holen wir Unternehmen ins Boot? Dazu braucht es idealer Weise auch mal gute Rhetoriker.
Städte- und Gemeindeverwaltungen können wir vergessen. Die bestehen aus Politikern und Beamten. Da wird sich nichts regen.

Gute Fragen und Ansätze. Kennst du jemanden der die Ressourcen und den Willen hat dies Umzusetzen?

Bei aller großer Wertschätzung der Arbeit eines Jeden in dieser Sache: Aber bloß auf ein einziges positiv beschiedenes Urteil zu hoffen ist ein Witz, einer über den man leider nur weinen kann.

Hier verweise ich auf den Beitrag von ViSa:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6310.msg48265.html#msg48265


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2013, 16:30 von Viktor7«

c

chevignon

ich kann leider irgendwie nicht abstimmen ?!?

Bei mir trifft zur Zeit nur "Ich werde garnicht zahlen" zu, da ich bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten habe und das vielen anderen sicherlich auch so geht.


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Uwe

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  • Beiträge: 6.419
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    • gez-boykott.de
Die Abstimmung ist beendet!

ich kann leider irgendwie nicht abstimmen ?!?

Bei mir trifft zur Zeit nur "Ich werde garnicht zahlen" zu, da ich bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten habe und das vielen anderen sicherlich auch so geht.


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S
  • Beiträge: 1
Guten Tag, ich habe am 3.7. Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Gebührenforderung meine Grundrechte verletzt.
Heute bekam ich einen Schrieb: "... vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie teilen mit, dass Sie nicht bereit sind einen Beitrag für ein Fernsehgerät zu zahlen, da Sie kein Fernsehgerät besitzen. Bitte beachten Sie, dass sich die Rundfunkfinanzierung zum 01.01.2013 geändert hat."
Also keine formelle Ablehnung meines Widerspruches, keine Rechtsmittelbelehrung, schlicht ein Versuch, mich für dumm zu verkaufen.
Zur Hölle mit dem GEZindel!


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  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Satan:
Freue Dich, so gewinnst Du Zeit.
Reize ruhig alle Fristen aus, lege notfalls aber das Geld zur Seite.


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Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

a

ana

  • Beiträge: 54
Hallo,
habe gerade einen "Beitrags"-bescheid erhalten, vom Rundfunk Berlin-Brandenburg. Da ich noch nicht so lange hier dabei bin, stelle ich mal die vielleicht blöde Frage, ob es irgendwo eine empfohlene Vorlage für den Widerspruch gibt? Habe zwar selber schon Einiges zusammengetragen, würde aber gern wissen, ob ich was vergessen habe oder nicht beachtet.

Ich hatte bis Ende letzten Jahres nur Radio und seit Januar habe ich noch gar nichts bezahlt. Habe das auch weiterhin nicht vor. B

Und wie beteilige ich mich an der UMFRAGE? Bin technisch nicht so versiert, da muss man mich gelegentlich ein wenig an die Hand nehmen. Sorry!

ana


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Uwe

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Hallo und Herzlich Willkommen,

die Umfrage ist beendet.Für weitere Info schau bitte hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html


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a
  • Beiträge: 40
P. P.
Ich gebe morgen meine Klage zum VG Greifswald. Der Nordkurier hatte vor zwei Wochen einen Aufmacher auf der Titelseite, weil auf dem Lande in Vorpommern viele Leute mit dem Beitragsservice "hadern". Der Hintergrund dürfte der sein, dass sehr viele bisherige Schwarzseher seit dem Adressenabgleich vom März jetzt Post bekommen haben.

Bei mir lief es, wie es absehbar gewesen war. Ich bekam zwei Zahlungsaufforderungen. Auf meine Antwort nach der ersten, ich wünschte einen Beitragsbescheid, wurde zunächst nicht reagiert. Es erging also eine weitere Zahlungsaufforderung. Als drittes Schreiben kam dann endlich ein kombinierter Beitragsbescheid/Mahngebührenbescheid. Im Rahmen des Widerspruchs wurde die Mahngebühr von 8 Euro zurückgenommen. Der Beitragsservice räumt ein, dass er zu einem Bescheid erst durch Nichtzahlung gezwungen werden muss und dass damit das Recht auf eine Mahngebühr entfällt.
Der Bescheid an sich war eine Überraschung. Ich hatte damit gerechnet, dass ich nach drei Monaten klagen könnte. Der Beitragsservice scheint Widersprüche aber tatsächlich relativ zeitnah zu bearbeiten. In der Sache wurde mein Widerspruch natürlich abgelehnt. Die Sache ist bei mir: kein DVB-T, Nur-Radiohörer.
Es geht seinen Gang. Ich hoffe sogar, vor dem VG Greifswald einen Vorlagebeschluss zu erlangen. Dann könnte es sehr viel schneller gehen, als befürchtet. Aber auszuschließen ist natürlich nicht, dass es durch alle Instanzen gehen muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2013, 13:29 von Uwe«

m
  • Beiträge: 18
hallo,

vielleicht ein kleiner Tipp oder eine Bitte zu diesem Thema: Könntet ihr bei den Umfrage-Ergebnissen einen Link zur Umfrage selbst dazustellen oder einen Hinweis, wo sie zu finden ist? --- Ich seh grad, wenn ich es Recht verstehe, dass die Abstimmung nicht mehr möglich ist?

Stand bei mir: Habe zuerst Befreiungsantrag gestellt (Begründung vorhanden, aber nicht GEZ-Shema-passend), Widerspruch gegen die Ablehnung, jetzt Antrag auf Ermäßigung, was wohl auch durch das Raster fallen wird. Schicke das Schreiben heute und warte dann auf Antwort.

Weiterer Plan noch etwas unsicher. -- Die GEZ bot mir an, meine bisher aufgelaufenen ca. 90 EUR in Ratenzahlung abzuzahlen. --

Plan A) Biete 6 EUR als Ratenzahlung, mit Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" (weil ich ja gegen die Zwangsgebühr bin) und Hintergedanke "Grundgebühr wär für mich ok".  >:D ... Wahrscheinlich ein bisschen simpel, der Trick ;-). Ich will ja NUR diese 6 EUR zahlen und nicht zusätzlich zum gewünschten Monatsbeitrag.

ODER Plan B) Verweigere Zahlung, da ich kein TV-Gerät besitze. Aber da ich ein UNGENUTZTES Radiogerät und PC und Handy besitze, kann ich die Zahlung schlecht ganz verweigern ?!?

Grüße ...


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R
  • Beiträge: 1.126
.... Es erging also eine weitere Zahlungsaufforderung. Als drittes Schreiben kam dann endlich ein kombinierter Beitragsbescheid/Mahngebührenbescheid. Im Rahmen des Widerspruchs wurde die Mahngebühr von 8 Euro zurückgenommen. Der Beitragsservice räumt ein, dass er zu einem Bescheid erst durch Nichtzahlung gezwungen werden muss und dass damit das Recht auf eine Mahngebühr entfällt.
...

Das wird ja immer doller. Bei uns haben sie auf die 8 Euro nicht verzichtet bzw. uns den Betrag zurückerstattet.

Ich schicke Dir mal eine PN.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

D
  • Beiträge: 38
Habe heute den 2. Bescheid bekommen, datiert auf den 2.8. Der erste Widerspruch wurde schon verschickt Mitte Mai. Bis jetzt kamen daraufhin nur Zahlungsaufforderungen aber kein Widerspruchsbescheid.
Wem geht es denn noch so? Und: Was passiert, wenn ich nichts tue und der Beitragsservice die Frist für den Widerspruchsbescheid verpasst? Ist doch dann nicht mein Problem, oder?  :laugh:


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a
  • Beiträge: 40
Säumniszuschlag bei Rückstand, der quasi erzwungen wurde

Bis zur Klage beim Verwaltungsgericht bearbeitet ausschließlich der Beitragsservice alle Schreiben. Dort sind natürlich verschiedene Personen tätig. Es sollten allerdings alle auf einer Linie arbeiten.
Und das heißt in Sachen Mahnen / Bescheid / Säumniszuschlag, dass das einheitlich sein sollte.
Zitat aus meinem Widerspruchsbescheid:
Zitat
»Ihr Widerspruch ist zulässig und teilweise begründet« … »Da wir Sie am 28.3.2013 darauf hingewiesen haben, dass nach Erstellung eines Gebühren-/Beitragsbescheides ein Widerspruch eingelegt werden könne und sodann ein rechtsmittelfähiger Bescheid folgen werde, haben wir den Säumniszuschlag von 8,00 Euro storniert
Dieser Satz ist natürlich gaga. Im Kern besagt er: Sie haben einen Bescheid verlangt!!!! (Das ist wichtig. Man sollte den Beitragsservice unmissverständlich um einen Bescheid gebeten haben.) Wir haben Ihnen wörtlich erklärt, dass ein Bescheid erst dann erteilt wird, wenn ein Beitragsrückstand eintritt. Da Sie auch ohne Beitragsrückstand einen Rechtsanspruch auf einen Bescheid haben und wir statt dessen lieber zwei Zermürbungsversuche unternommen haben, haben wir uns rechtswidrig verhalten. Wir haben Sie dazu genötigt, sich ordnungswidrig zu verhalten, um einen Rechtsanspruch zu verwirklichen. Daraus können wir selbstverständlich kein zusätzliches Kapital schlagen. So ist das. Und soviel zu diesem Thema.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. September 2014, 03:35 von Bürger«

n
  • Beiträge: 22
habe am 1.6. 2013 ersten beitragsbescheid erhalten und am 25.6. widerspruch eingelegt. am 29. 7. wird mit einem standartschreiben der eingang meines schreibens bestätigt, werde über die haushaltspauschale und meinen zahlungsrückstand informiert sowie bankverbinungen wo ich bezahlen könnte. kein widerspruchsbescheid mit angabe des zuständigen verwaltungsgerichts. dafür aber zweiten beitragsbescheid vom 2.8.


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D
  • Beiträge: 38
noredan, genauso geht es mir auch. Ich habe jetzt in meinem zweiten Widerspruch um die Bescheidung meines ersten Widerspruchs gebeten. Jetzt heißt es wohl mal wieder abwarten.  >:D


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  • Beiträge: 72
Hallo,
habe erst jetzt von der Umfrage gelesen.

Ich habe Anfang Juni den ersten Beitragsbescheid erhalten und mit Datum 28.06. widersprochen. Dann bekam ich einen Bitte-Bitte-Brief aus Köln doch zu zahlen. Am 05.07.2013 bekam ich dann den zweiten Beitragsbescheid, den ich ebenfalls unter Fristwahrung am 02.08. widersprochen habe.

Mit dem zweiten Beitragsbescheid war mir auch sofort klar, dass die Rundfunkanstalt Zeit gewinnen will.

Ich bin fest entschlossen, den Klageweg zu beschreiten.

Ich hatte auch mit Datum 31.12.2012 eine Verfassungsbeschwerde an das BVerfG geschickt, die am 01.02. nicht zur Entscheidung angenommen wurde.


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

 
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