Wieder mal die selben Standardlügen, als hätte der Rundfunk dieses Schreiben entworfen und es jemand anderen senden lassen.
Wo steht in der Verfassung, dass Rundfunk bezahlt werden muss?
Es geht nur um FREIE BERICHTERSTATTUNG, auch z.B. in der Landesverfassung von Bayern.
Darüber hinaus sind diese Verfassungen nicht vom Volk in freier Entscheidung durch Abstimmung festgelegt und legitimiert worden, wie es das Grundgesetz, das im übrigen seit der Wiedervereinigung die Verfassung geworden ist, vorschreibt.
Auch darf kein Grundgesetz im Kern verändert werden, auch wenn es durch eine Verfassung abgelöst wird.
Dem Zitiergebot kommt weder der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, noch eine Verfassung der Länder nach, somit sind diese Teile die Grundrechte einschränken, verfassungswidrig.
Nett ist auch in dem Schreiben, dass die Kirchhof wohl als eine Art Messias sehen an dem man niemals zweifeln darf.
War klar dass die alle zusammenhalten!
Schon unsere Grundgesetzväter haben zum Artikel 5 aus dem Grundgesetz (Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet) gesagt: “Es darf um Gottes Willen kein Richter auf die Idee kommen, dass sich das auf gebührentechnische Regelungen bezieht“ (aus dem Kopf wiedergegeben. Wortprotokoll kann nachgereicht werden und ist auch in Forum zu finden.)
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.