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Autor Thema: Mein Widerspruchsbegründung (Vorläufiger Entwurf)  (Gelesen 5048 mal)

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wtfacow

Hier mal ein Entwurf aus mehreren Widersprüchen zusammengestellt.
Hat jemand noch Verbesserungsvorschläge?
Sobald es dann ins Klageverfahren geht ,werden meine Lebensgefährtin und ich von einem Anwalt vertreten.
Leider springt unsere Rechtschutzversicherung erst dann ein,  deshalb müssen wir uns am Anfang noch selbst mit dem Beitragsservice rumschlagen.
Im übrigen haben wir noch keinen Beitragsbescheid erhalten.
Der letzte Brief kam vor mehr als 2 Monaten in dem wir darüber informiert wurden, dass keine weiteren Rechnungen/Mahnungen kommen , sondern direkt der Bescheid. ::)
Wir warten also weiter....

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ___________, Aktenzeichen _____________
Widerspruch
ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.

Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12)


Zum anderen hebelt der Rundfunkbeitrag  meine Grundrechte der Rundfunk- und allgemeinen Handlungsfreiheit,so wie meine negative Informationsfreiheit aus.Er belastet mein Medienbudget und damit mein Eigentum unangemessen. Das in Art. 5 Abs. 1 GG gewährte Recht auf Informationsfreiheit beinhaltet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen **ungehindert** zu unterrichten. Mein Finanzbudget ist durch meine eigene Wahl verlässlicher Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, CD, DVD und Internet) und der zugehörigen Technik vollkommen ausgeschöpft.
Der Rundfunkbeitrag behindert meine Unterrichtung aus von mir frei gewählten Medien und ist daher verfassungswidrig.

Weitere Begründungen werde ich Ihnen vor Gericht gerne mitteilen.


Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO,


Mit freundlichen Grüßen

Zahlnix


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 07:24 von Bürger«

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wtfacow

Ubdate: Beitragsbescheid fürs erste Quartal am 15.07.13 erhalten.

Da wir hier aber häufig lesen, das der Beitragsservice nicht auf den Widerspruch und Aussetzung der Vollstreckung eingeht und fleißig weiter Drohbriefe und Bescheide für andere Quartale schickt, haben wir uns nun kurzfristig dafür entschloßen auch den Widerspruch über den Anwalt machen zu lassen.
Das größte Problem ist wohl der drohende Vollzug.
Professionelle  Anträge dagegen, Untätigkeitsklagen ect.  vom Anwalt sind uns dann doch lieber.
Wir zahlen nun das "Einspruchsverfahren" selbst, und ab dem Klageverfahren übernimmt dann unsere Rechtschutzversicherung.

Das nur als Info.


Werde eventuell einen eigenen Thread aufmachen , um den Klageverlauf zu dokumentieren.



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  • Beiträge: 1.126
...Wir zahlen nun das "Einspruchsverfahren" selbst, und ab dem Klageverfahren übernimmt dann unsere Rechtschutzversicherung.

Das nur als Info.

Werde eventuell einen eigenen Thread aufmachen , um den Klageverlauf zu dokumentieren.

Wäre es o.k., wenn Du mal die Kosten genauer bezifferst? Das würde so manch einem die Angst nehmen. Hier schwirren ja immer noch die Angstgeister der Privatpleite durch das Forum.

Wie sieht es mit einem Selbstbehalt bei der Übernahme der Kosten durch den Rechtsschutz aus?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 07:25 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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wtfacow

Für das Widerspruchsverfahren zahlen wir unter 50.- Euro.
(Geschäftsgebühr/Auslagenpauschale/MwSt)

Da ich mal stark davon ausgehe das der Beitragsservice den Widerspruch unseres Anwaltes ablehen wird, geht es danach dann direkt ins Klageverfahren.
Dort springt dann unsere Private Rechtschutzversicherung ein.(Zuvor müssen wir aber den "Ablehnungsbescheid" des Beitragsservice einreichen zur letzten Prüfung)
Da wir die Versicherung erst etwas länger als ein Jahr haben, zahlen wir eine Selbstbeteiligung von 150.-Euro am Schluß.(falls wir verlieren)
Das schöne ist das die Versicherung voraussichtlich alle Instanzen übernimmt.
Verlieren wir die erste (wovon ich ebenfalls ausgehe) dann geht es eben weiter...

Unsere Kosten für voraussichtlich alle Instanzen auszuschöpfen belaufen sich also auf gut 200.- Euro falls wir alles verlieren sollten.
Vieleicht noch paar Euro mehr für Säumniszuschläge,Zinsen ect...
Damit kann ich  zur Zeit gut Leben.  :)

Jemand der ohne Anwalt und Versicherung vorm Amtsgericht klagt, kommt wohl deutlich günster.


Näheres werde ich im Laufe des Verfahrens sagen können.
Meistens kommt eh alles anders als man denkt  ;)



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