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Autor Thema: Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohnungen  (Gelesen 5153 mal)

S
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Guten Tag,

wie sieht es mit der Beitragspflicht für Besitzer mehrer Wohungen in mehreren Häusern aus?

Die Person besitzt drei Häuser und wohnt alleine an 350 Tagen in Haus A mit zwei Wohnungen. Es sind keine weiteren Bewohner gemeldet und es wird keine Miete bezogen. Die Person übernachtet in  Haus B mit zwei Wohnungen und Haus C  mit einer Wohnung  selbst an je ca. 5 Tagen für Erhaltungsmassnahmen. Weder für Haus B noch für Haus C sind Einwohner am Meldeamt gemeldet noch wird hierfür Miete bezogen, noch wird die Wohnung von anderen Personen genutzt.

Für wieviele Wohnungen ist die Beitragspflicht erfüllt und weshalb?

Bin auf die Antworten gespannt. Danke. Gruß Stromerle






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Ganz einfach: https://www.rundfunkbeitrag.de/beitragsrechner_standalone/index.html

Pro Wohnung/Haus muss die Person 1x Beitrag entrichten, ob er dort wohnt oder nicht.


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p
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Leerstehende Wohnungen sind nicht Beitragspflichtig.
Wenn dort niemand gemeldet ist und es keinen Mietvertrag gibt, muss man nicht bezahlen  ;).

Ohne Gewähr, zu mindestens war mein letzter stand so.


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Pro Wohnung/Haus muss die Person 1x Beitrag entrichten, ob er dort wohnt oder nicht.

Also wenn jemand dann z.B. einen Wohnblock besitzt mit 50 Wohnungen wovon 25 nicht vermietet sind - muss er 25 x den Beitrag entrichten, ob er dort wohnt oder nicht?


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http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CC0QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.rbb-online.de%2Funternehmen%2Frundfunkgebuehren%2Fantworten_auf_ihre.file.pdf&ei=ykHFUc6VCsjssgaOq4C4Aw&usg=AFQjCNHXT-TdOh0TyOzzYWAM6e9Soa22fA&sig2=nMw586AcZtkbR3BCbmIUPQ

Zitat daraus:
"Muss ich für meine leer stehende Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlen?

Wenn für eine Wohnung kein Mietvertrag besteht und für die Wohnung auch keine Person beim
Einwohnermeldeamt gemeldet ist, ist die Wohnung beitragsfrei. Unabhängig davon, ob die
Wohnung möbliert ist oder nicht. " Zitat Ende


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H
  • Beiträge: 119
Fünf Tage in einer Wohnung können aber schon zur Meldung beim Einwohnermeldeamt verpflichten, zumindest als Nebenwohnung, wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt.

Hier mal als Beispiel eine Information der Gemeinde Letschin: http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf

Da ist von "einer Woche" die Rede, über die man sich nun streiten kann (Werktagswoche = fünf Tage oder echte Woche).
Diese Woche muss aber nicht am Stück sein, auch einzelne Tage addieren sich zusammen.


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S
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Fünf Tage in einer Wohnung können aber schon zur Meldung beim Einwohnermeldeamt verpflichten, zumindest als Nebenwohnung, wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt.

Hier mal als Beispiel eine Information der Gemeinde Letschin: http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf

Da ist von "einer Woche" die Rede, über die man sich nun streiten kann (Werktagswoche = fünf Tage oder echte Woche).
Diese Woche muss aber nicht am Stück sein, auch einzelne Tage addieren sich zusammen.

Im Geist des Rundfunkstaatsvertrages kann man das Meldegesetz ändern. Es bestehe ja der Verdacht, dass der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung sie bewohne. Also nicht die Erklärung, dass man eine Wohnung bewohnt, ist das notwendige, sondern die Anzeige des Besitzes einer Wohnung. Befreiungen in ganz seltenen Fällen wären möglich, wenn zum Beispiel die Wohnung offensichtlich unbewohnbar ist: also nicht, weil man da nicht wohnen will, sondern weil man nicht wohnen kann.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein gefährlicher Präzedenzfall.


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j

jetzt_reicht_es

Fünf Tage in einer Wohnung können aber schon zur Meldung beim Einwohnermeldeamt verpflichten, zumindest als Nebenwohnung, wenn man in bestimmten Bundesländern wohnt.

Hier mal als Beispiel eine Information der Gemeinde Letschin: http://www.letschin.de/cms/upload/pdf/neues/Meldepflicht.pdf

Da ist von "einer Woche" die Rede, über die man sich nun streiten kann (Werktagswoche = fünf Tage oder echte Woche).
Diese Woche muss aber nicht am Stück sein, auch einzelne Tage addieren sich zusammen.

Im Geist des Rundfunkstaatsvertrages kann man das Meldegesetz ändern. Es bestehe ja der Verdacht, dass der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung sie bewohne. Also nicht die Erklärung, dass man eine Wohnung bewohnt, ist das notwendige, sondern die Anzeige des Besitzes einer Wohnung. Befreiungen in ganz seltenen Fällen wären möglich, wenn zum Beispiel die Wohnung offensichtlich unbewohnbar ist: also nicht, weil man da nicht wohnen will, sondern weil man nicht wohnen kann.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein gefährlicher Präzedenzfall.

Trotzdem: Leere Wohnungen lösen keine Beitragspflich aus, selbst nicht wenn sie möbliert sind!
 


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