"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Anmeldung unter Vorbehalt

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tom2013:
Herr A wohnt schon seit vielen Jahren zusammen mit seiner Frau  in einem 10 Parteien Wohnhaus. Da es in seinem Haushalt bisher keine anmeldungspflichtigen Geräte gab zahlt auch keiner von beiden Gebühren, waren demnach auch noch nie angemeldet. Durch den Datenaustausch mit dem Einwohnermeldeamt bekommt Herr A sowie auch seine Frau je einen Brief mit Formular.

Herr A würde sich nun unter Vorbehalt anmelden und Beiträge bezahlen wollen. Unter Vorbehalt da er den Datenabgleich mit den Meldebehörden sowie auch die Haushaltsabgabe an für sich für nicht rechtens hält.

Fragen hierzu:

Gibt es Formbriefe hierfür? Wenn ja, wo?

Wie wird die GEZ Nachfolgegesellschaft auf die Anmeldung unter Vorbehalt reagieren?

Wenn A nun wartet bis der 3. Brief kommt und erst dann die Anmeldung unter Vorbehalt tätigt wird ein Busgeld (Ordnungswidrigkeit)  fällig?

themob:

--- Zitat von: tom2013 am 07. Juni 2013, 22:45 ---Fragen hierzu:

1. Gibt es Formbriefe hierfür? Wenn ja, wo?

2. Wie wird die GEZ Nachfolgegesellschaft auf die Anmeldung unter Vorbehalt reagieren?

3. Wenn A nun wartet bis der 3. Brief kommt und erst dann die Anmeldung unter Vorbehalt tätigt wird ein Busgeld (Ordnungswidrigkeit)  fällig?

--- Ende Zitat ---

Zu
1: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige    Im zweiten Absatz ist ein Link zu deren Musterbrief

2: http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag    siehe Beschreibung bei denen unter Punkt 4

3: Dazu gibt es keine Erfahrungswerte, soviel mir bekannt wurde hier noch nie darüber berichtet das jemand ein Bußgeld bekommen hat.

Aber zum Thema gibt es eine öffentlich abrufbare Erläuterung was die Voraussetzungen einer OWI betrifft: Siehe §12 Abs .1

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258/doc:1

Die Frage ist wie hat A davon Kentniss bekommen das es diesen Beitrag gibt? Nie Geräte gehabt etc.

Handelt A vorsätzlich oder fahrlässig wenn er keine Infos bekommen hat? Die Antwort muss sich A selbst geben.

tom2013:
Danke.  ;)

Anderer Sachverhalt:

Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) . Der Wohnungsinhaber von Adresse Y zahlt bereits Beiträge und würde auch schriftlich bestätigen das Herr A und seine Frau bei Ihm wohnhaft sind.
Der Beitragsservice schreibt Herrn A und seine Frau auf Grund vom Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt je mit einem Schreiben mit Formular an. Wie bereits geschrieben war Herr A und seine Frau noch nie bei der GEZ Nachfolgegesellschaft gemeldet.

Herr A und seine Frau melden dem Beitragsservice nun das beide bei Adresse Y wohnhaft sind und dort bereits Beitrag bezahlt wird.

Frage:
1. Wie wird der Beitragsservice darauf reagieren?
2. Welche Erfolgschancen hat Herr A und seine Frau?

Hailender:

--- Zitat von: tom2013 am 08. Juni 2013, 21:51 ---Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .
--- Ende Zitat ---

Welchen Grund gibt es dafür?

tom2013:

--- Zitat von: Hailender am 08. Juni 2013, 22:39 ---
--- Zitat von: tom2013 am 08. Juni 2013, 21:51 ---Herr A und seine Frau sind zwar beim Einwohnermeldeamt unter Adresse X gemeldet, wohnen aber tatsächlich bei Adresse Y (dort nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet) .
--- Ende Zitat ---

Welchen Grund gibt es dafür?

--- Ende Zitat ---

Wäre es zwingend notwendig der GEZ Nachfolgegesellschaft einen Grund hierfür zu nennen?

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