"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Polemik für die GEZ. Rechtliche Konsequenzen?

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kjts:
Hallo,

ich hätte eine Frage an Euch.

Nehmen wir an, eine Person A schriebe folgenden Brief an den "Beitragsservice":

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Sehr geehrter XYZ,

Sie fordern seit Anfang dieses Jahres eine verbrauchsunabhängige Abgabe für Fernsehen und Rundfunk.

Da Ihre Abgabe verbrauchsunabhängig ist, ist es eine Steuer, eine Fernsehsteuer. Nur der Staat darf Steuern erheben. Sie sind aber nicht der Staat. Ihre Fernsehsteuer ist daher verfassungswidrig.

Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie den Vertrag, mit dem Ihre Landesabteilungen untereinander die Erhebung der Fernsehrsteuer beschlossenen haben, „Staatsvertrag“ nennen – was übrigens eine lächerliche Kinderei ist, denn ein Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen souveränen Staaten.

Auch die Umbenennung von „Einzugszentrale“ in „Beitragsservice“ liegt zwar voll im Trend der Euphemisierungen, der rhetorischen Figuren, die jeden sensiblen Beobachter hellhörig werden lassen, aber das ist auch schon alles – abgesehen von einem Hauch George Orwell, der bei dieser Angelegenheit unterschwellig mitschwingt.

Unsere Gesellschaft ist bereits derart abhängig vom Fernsehkonsum, dass Sie praktisch alles tun können, was Sie wollen – wohl wissend, dass die Leute still halten werden. Ihr Verhalten erinnert an das Verhalten von Drogendealern, die nach Belieben ihre Preise anziehen können, weil sie genau wissen, dass die Konsumenten alles tun werden, um sich den nächsten Kick zu holen. Mit der Durchsetzung und gesetzlichen Sanktionierung Ihrer Fernsehsteuer missbrauchen Sie ihre Macht in egoistischem Interesse.

Ich persönlich habe schon seit vielen Jahren keinen Fernseher und sehe auch sonst mit keinem anderen technischen Gerät, wie auch immer das funktionieren soll, Ihre Programme. Motivation dafür ist nicht das Sparen von Geld, sondern der klare Blick: Wer in die Ferne sehen will, der soll den Fernseher abschaffen. Aber das ist natürlich jedem selbst überlassen. Ihre Fernsehprogramme (und vermutlich auch die der privaten Anbieter, ich habe keinen Vergleich, da ich mich dieser Form der Manipulation schon seit Jahrzehnten verweigere) sind im Großen und Ganzen eine subtile Volkssedierung, eine Ruhigstellung, mit der ich nichts zu tun haben will.

Sicherlich gibt es so genannte Schwarzseher; von diesen möchte ich mich hier aber klar distanzieren. Die Inanspruchnahme einer Leistung, wie zuträglich sie der geistigen Verfassung auch immer sein möge, ohne Bezahlung ist eindeutig Betrug.

Trotzdem: Ihre Erhebung der Fernsehsteuer hat mir nicht nur schlaflose Nächte und eine Erschütterung meines Glaubens an unseren Rechtsstaat beschert, sondern sie hat mich auch wütend gemacht: Mit Ihrer Fernsehsteuer haben Sie mich um mein Grundrecht auf freie Kaufentscheidung betrogen.

Ich sehe nicht schwarz, sondern rot!

Neben dem Lesen von Zeitungen, Fachbüchern und Wikipedia-Artikeln, die echte, zuverlässige Quellen für Hintergrundinformationen darstellen, informiere ich mich auch über mein Radiogerät. Dafür bin ich gerne bereit, wie bisher eine Radiogebühr zu bezahlen. Diese werde ich Ihnen in Zukunft überweisen. Ich orientiere mich dabei mangels Informationen Ihrerseits an den bisher quartalsweise gebuchten 17 Euro, die ich in Anbetracht der Inflation großzügigerweise auf 20 Euro pro Quartal aufstocken werde. Mit den 41 Euro, die Sie von meinem Konto trotz meiner Kündigung der Einzugsermächtigung abgebucht haben, habe ich also bereits für zwei Quartale im Voraus meine Radiogebühren bezahlt.

Wenn Sie über den Betrag, den ich Ihnen als Radiogebühr überweisen werde, hinaus Fernsehsteuern von mir haben wollen, dann werden Sie sich jeden Cent von mir einklagen müssen. Sie werden zwar letztendlich mit brachialer Gewalt und der Hilfe von Rechtsanwälten ihr Unrecht gegen mich durchsetzen, aber bis dahin liegt es in meinen Möglichkeiten, Ihnen so viel Verwaltungsaufwand und Ärger wie möglich zu bereiten.

Ich freue mich auf einen langwierigen, zähen juristischen Kampf mit Ihnen.

Andere zu übervorteilen liegt in der Natur von uns Primaten, das ist nichts Außergewöhnliches. Auch die Tatsache, dass Unrecht gesetzlich festgeschrieben wird, ist in der Geschichte der Menschheit nichts Neues. Aber Unrecht hat immer nur so lange Bestand, wie sich niemand dagegen wehrt.

Machen Sie Ihre Abgabe verbrauchsabhängig! Sehen Sie irgendeinen Mechanismus vor, der den tatsächlichen Konsum Ihrer Programme erfasst, und richten Sie Ihre Abgabe danach aus! Stellen Sie unter Beweis, dass Sie mehr Menschen als Primaten sind!

Wenn Unrecht Gesetz wird, wird Widerstand zur Pflicht. Das ist meine Verantwortung, die ich gegenüber den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates habe, und dieser Verantwortung werde ich gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen

A

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Hat dieses Schreiben für A - außer einer Erheiterung XYZs - irgend eine juristische Konsequenz? Insbesondere: Akzeptiert A mit dem Überweisen der 20 Euro als Radiogebühr indirekt die gesamte "Fernsehsteuer"-Forderung?

Danke im Voraus,

kjts

René:
Willkommen im Forum!

Bevor andere sich diesen Fall annehmen, möchte ich eine allgemeine und persönliche Bemerkung machen:

Nach meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden käme für mich das Bezahlen fürs Radio erst dann in Frage, wenn ich auch öffentlich-rechtliche Radioangebote konsumierte. Das tue ich persönlich aber nicht und daher sehe ich nicht ein, auch dafür zu bezahlen.

Ich möchte wieder einmal das Auto als Beispiel heranziehen:

Ich tanke da, wo das Preis-/Leistungsverhältnis einigermaßen stimmt. Wichtig dabei ist die Tatsache, dass die Entscheidung für oder gegen eine Tankstelle ich frei treffen kann, was ich auch tue. Stellen wir uns jetzt vor, es gäbe auch öffentlich-rechtliche Tankstellen, an die ich jeden Monat einen Zwangsbeitrag überweisen muss – unabhängig davon, ob ich nur mit dem Fahrrad alleine unterwegs bin oder ich eine Großfamilie mit 20 Familienmitgliedern habe, in der jedes Familienmitglied zwei Autos hat.

Wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen in dieser Republik und sonst fast auf der ganzen Welt würde ich erwarten, dass erst der tatsächliche Konsum einer (Dienst-)Leistung eine Zahlungspflicht auslöst.

Das nur als zusätzliche Überlegung meinerseits.

Grüße

René

schildzilla:
Ich kann mich Renes Ansicht nur anschliessen. Um das Beispiel mit der Tankstelle mal zu in Wort und Bild aufzugreifen verweise ich auf diesen Link, weil es zufällig gerade passt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.msg43324.html#msg43324



Leider hat Recht haben und Recht bekommen heute nichts mehr miteinander zu tun.
Für mich und viele andere steht jedenfalls fest, dass wir im Recht sind. Vieles spricht dafür und nichts dagegen - rein vom rechtlichen.
So wie unser System aber abläuft, werden wir wohl kaum dieses Recht zugestanden bekommen.
Mehr öffentlicher Druck wäre nötig, damit die Verantwortlichen keine Wahl mehr haben als irgendwie zu reagieren.
In anderen Ländern klappt das gut, aber uns Deutschen bzw in Deutschland lebenden geht es wohl noch zu gut.
Das dürfte sich aber bald ändern habe ich den Eindruck. Auslöser dürfte die Eurokrise werden, wenn sie in Deutschland mehr und mehr spürbar wird. Dann wehren sich die Leute auch mehr gegen den Staat und gegen Zwangsabzockangebote die sie nicht nutzen.

copenfan:
Schön formuliertes Schreiben von A.

Hat aber rechtlich keinerlei Bedeutung. Eventuell kommt als Antwort der rechtlich Ebenso unbedeutende Serienbrief der Rundfunkanstalten, dass "Wir eine Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeiträge nicht erkennen können."

Wie hier im Forum beschrieben, muss A durch die Nichtzahlung der Rundfunkbeiträge ab 01.01.2013 abwarten, bis der offizielle Beitragsbescheid eintrifft.

Das beispielhafte Schreiben kann dann als Begründung für den Widerspruch verwendet werden, jedoch muss zusätzlich noch der Satz mit rein, dass "Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt wird"

Zusätzlich muss noch ein "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden, da der Widerspruch sonst keine Aufschiebende Wirkung gegü. dem Beitragsbescheid hat.

Eine Weiterzahlung der Radiogebühr macht meiner Meinung nach keinen Sinn, da es ab 01.01.2013 keine Radiogebühr mehr gibt. Der Betrag wird dann einfach auf die aktuelle älteste Schuld von 17,98 Euro für Januar 2013 angerechnet.

Radio_Libertas:
Person A macht mit diesem Schreiben von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch und hat keinerlei rechtliche Konsequenzen zu erwarten.

Zitat Person A:

--- Zitat ---Mit den 41 Euro, die Sie von meinem Konto trotz meiner Kündigung der Einzugsermächtigung abgebucht haben, habe ich also bereits für zwei Quartale im Voraus meine Radiogebühren bezahlt.
--- Ende Zitat ---

Person A könnte durch die Bank den widerrechtlich eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen. Sollte Rundfunkanstalt B Rücklastschriftgebühren geltend machen, kann Person A dem mit Hinweis auf ihren mit Fax oder Einschreiben verschickten Widerruf der Einzugsermächtigung widersprechen und wird auch vor Gericht Recht bekommen.

Auch könnte Person A überlegen, ob Sie die Radiogebühren nicht auf ein Anlagekonto hinterlegt, weil Rundfunkanstalt B diese ansonsten mit der neuen Fernsehsteuer verrechnet.

Ansonsten kann Person C nur sagen: "Willkommen im Club!"

 ;D



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