"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Beitragsservice ist keine Behörde

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power-dodge:
Hallo,

kann das jemand nachweislich bestätigen? Was ist mit den Rundfunkanstalten?

Wiki schreibt:


--- Zitat ---Behördenleitung:   Stefan Wolf

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
--- Ende Zitat ---

Kann man sagen Beitragsservice ist eine Behörde oder doch nicht?

Gruß


Weitere Infos/ Links/ Diskussionen siehe u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

gebuehren-igel:
Keine Ahnung, wofür das wichtig sein soll, aber in der Praxis ist es so, dass immer wenn es drauf ankommt, also bei allen rechtlichen relevanten Schreiben und Aktionen, die jeweils zuständige Rundfunkanstalt zumindest als offiziell Handelnder einspringen muss. Der Beitragsservice ist nicht selbständig, sondern Teil der Behörde Rundfunkanstalt.

seppl:
Der Beitragsservice ist das Inkassounternehmen für die Behörde Rundfunkanstalt.
Er hat rechtliche Befugnisse, jedoch haben die ÖR das letzte Wort.

Alle Anträge können per Einschreiben + Fax oder Boten direkt an die zugehörige Landesrundfunkanstalt gesendet werden. Der Beitragsservice ist dafür geschaffen worden, grosse Aufkommen gleicher Anliegen schnell zu bearbeiten.

Das ist schon wichtig zu wissen, die Herren Rundfunkfürsten sind am besten direkt mit den Anliegen zu "belästigen". Die kriegen nämlich bis dato Dank des Puffers Beitragsservice nicht so viel von der Ablehnung zu spüren, weil alle sich an den BS wenden, egal wie kompliziert die spezielle Sachlage ist.

Jan:
Hallo power-dodge,

Teile der ÖRR haben zwar Behördenstatus, aber ich denke, daß der Punkt nicht so wesentlich ist. Die ÖRR darf keine Steuern und Abgaben erheben, sonst hätte sie problemlos zugreifen können, weshalb die Begriffe vermieden werden und ganz allgemein als Beiträge deklariert sind.
Beiträge sind rechtlich freiwilliger Natur, was den Gegnern eine willkommene Falle sein kann, in die die GEZ gelaufen ist.
Vom Wesen ist die neue Beitragsordnung eine Steuer, die noch dazu den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.

seppl:
jan, ich muss Dir leider widersprechen. Beiträge müssen nicht freiwilliger Natur sein (z.B. Erschließungsbeiträge für Grundstücke). Das ist allerdings ein nachvollziehbarer Zwangsbeitrag, weil man in der Regel damit einen Mehrwert fürs Grundstück erzeugt.

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