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RA Zenker: Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt

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Viktor7:

--- Zitat von: Sophia.Orthoi am 17. Mai 2013, 19:23 ---
--- Zitat von: tomcat am 17. Mai 2013, 19:16 ---Zur Zahlung des Beitrags sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Runkfunksbeitragsstaatsvertrag verpflichtet. Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.

--- Ende Zitat ---

Bezüglich eigene Bedingungen zitiere ich wieder Paul Kirchhof:


--- Zitat ---Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.
--- Ende Zitat ---
...

--- Ende Zitat ---

Das erinnert mich wieder an die Festlegung des Wortlauts des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit.
Ein Schmutziges Spiel mit den sogenannten **gesetzlichen** Bestimmungen.


--- Zitat von: Viktor7 am 05. Mai 2013, 10:19 ---...

--- Zitat ---...
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
 Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten.

 ...

Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren.
 ...

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

fox:


--- Zitat ---Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.
...

--- Ende Zitat ---

Nur diese Aussage allein hört sich für mich so an, als ob der ÖRR sagt, was er will, und die Anderen schreiben es auf und machen ein Gesetz daraus.

koppi1947:
Wo ist das Gesetz?Ist der Rundfunkstaatsvertrag rechtsgültig?Es gibt so viele offene Fragen,die erst geklärt werden müssen.
Hier wird nichts in Deutschland entschieden,denn ich sehe,daß die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird.
Vorher steht noch die Wahl an,nicht vergessen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier kann schon einiges korrigiert werden.

Jannimann:
Hallo,

Person J kommt schon ein wenig ins Grübeln :-\.
Man sich nicht dagegen wehren, daß vom Staat eine Kontopfändung, egal ob Verfassungskonform oder nicht, vorgenommen wird, sämtliche Widersprüche erscheinen wirkungslos, weil die Gegenseite es nicht will, eine Zahlung unter Vorbehalt darf auch nicht sein, und die Beiträge werden zurückerstattet, wenn das BGH zu einer anderen Meinung kommt.

Schlägt man sich mit der GEZ herum, um einen (notwendigen) Mainstream anzuschieben? Klar, eine Klage vor den Instanzen der Gerichte muß sein, sonst gelangt es nie ins BGH...

Aber es ist doch schon zum Heulen, die schicken auf J´s Widersprüche keine Widerspruchsbescheide, jetzt sind die 500,-- € erreicht und überschritten, da flattert die erste Mahnung ins Haus mit Vollstreckungsankündigung durch den Gemeindesheriff :police:.

Konsequenz: die greifen diese Kohle und jede weitere ab, man kann nichts dagegen tun, außer in den Untergrund zu gehen?

Mannoman Leute... 8)

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