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Zahlung Rundfunkbeiträge / Klageweg

Begonnen von mrkitten, 05. Juni 2013, 23:39

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mrkitten

Hallo,
ich habe leider in letzer Zeit den Stand der Dinge nicht mitverfolgen können.
Ich hoffe Ihr könnt mir kurz und knapp erklären (Guide) wie ich nun vorgehen muss.
Ich möchte den Klageweg gehen ... !
Heute habe ich einen Brief vom Beitragsservice erhalten.
In dem werde ichg aufgefordert einen Gesamtbetrag von 107,88€ zu zahlen und ein Zahlungsformular liegt bei.
Ist das nun der Widerspruchsbescheid ?
Was muss ich nun tun um alles richtig zu machen und alle Fristen einzuhalten.
Wie gesagt ich bin kein Jurist oder so, bitte möglichst einfach für mich erklären was zu tun ist... !

Bürger

Zitat von: Bürger am 05. Mai 2013, 22:54
Gebührenbescheid / Beitragsbescheid Mantra >>> momentan leider nicht verfügbar!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4880.msg34094.html#msg34094

Zitat
Mantra

Steht ...bescheid1 drauf ist es einer - steht nix von ...bescheid1 drauf ist es keiner.
Weiteres wichtiges Merkmal für einen *bescheid ist die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.

Alles andere sind Mitteilungen, Zahlungsaufforderungen, Drohbriefe, Bettelschreiben und Informationsschriftstücke des Beitragsservice.
Nicht alle sollten einfach ignoriert werden!

[...]

1 Gebührenbescheid / Beitragsbescheid

Anm.: Ein rechtskräftiger Beitragsbescheid kann meines Wissens nach nur von der Landesrundfunkanstalt erstellt werden [...]



Zitat von: Bürger am 04. Juni 2013, 01:10
zum allgemeinen Klage-Prozedere evtl. noch mal die Suchfunktion des Forums nutzen und u.a. mal hier schauen:

1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg41651.html#msg41651

bzw. auch hier

"Natürlich klag ich"
http://natuerlich-klag-ich.de/

Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - "Tips zum Klageweg"
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/tips-zum-klageweg

Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013 - So wehren Sie sich!
http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren-ab-01012013-__a134154.html

und selbstverständlich hier:

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

Wir hoffen, dass dem Forum demnächst gesammelte/ komprimierte und fundierte Aussagen zur Vorgehensweise zugänglich gemacht werden.

Unterstützend möchte ich gern noch auf die mittlerweile 6(!!!) Gutachten/ wissenschaftlichen Arbeiten verweisen, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html


Klage-Argumente werden hier gesammelt:

Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.0.html
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

mrkitten

Hallo. Ich habe leider nicht die Zeit allle Beiträge hier durchzulesen. Ich möchte aber den Klageweg gehen weil ich mich in meinen Grundrechten verletzt sehe.
Ich stelle euch mal den Brief ein und ich hoffe jemand der im Thema ist kann mir kurz und bündig erklären was ich tun muss... !
Besten Dank schon mal.

Bedrängter

Zitat von: mrkitten am 06. Juni 2013, 12:07
Hallo. Ich habe leider nicht die Zeit allle Beiträge hier durchzulesen.
Besten Dank schon mal.

Du kannst ja auch die Suchfunktion nutzen!

Aber solange sich lediglich der Zwangsbeitragsservice sich meldet, ist noch kein verwaltungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden. Es gibt aber in manchen Bundesländern trotzdem die Möglichkeit vorab zu klagen. VERMUTLICH geht es nach den Bundestagswahlen los.

Zitat von: mrkitten am 06. Juni 2013, 12:07
Ich möchte aber den Klageweg gehen

http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld

Zitat von: mrkitten am 06. Juni 2013, 12:07
Ich stelle euch mal den Brief ein und ich hoffe jemand der im Thema ist kann mir kurz und bündig erklären was ich tun muss... !
Besten Dank schon mal.

Also Bescheid vom regionalen ÖRR abwarten.

Natürlich wird für all das in diesem Post Artikulierte KEINE GEWÄHR gegeben. Auch ist dies KEINE RECHTSBERATUNG. Wer also über das Verwaltungsgericht hinaus klagen möchte, MUSS einen Rechtsanwalt beauftragen.

seppl

#4
Zitat von: mrkitten am 05. Juni 2013, 23:39

In dem werde ichg aufgefordert einen Gesamtbetrag von 107,88€ zu zahlen und ein Zahlungsformular liegt bei.
Ist das nun der Widerspruchsbescheid ?

Nein!
Was Du mit "Widerspruchsbescheid" wahrscheinlich meinst, ist der (GEBÜHREN)- BEITRAGSBESCHEID. Das steht auch so deutlich dann auf dem Brief. Auf der Rückseite steht die RECHTSBEHELFSBELEHRUNG mit den Fristen zum Widerspruch. Wird ein Widerspruch nicht anerkannt, erhält der Betroffene darauf den oben genannten WIDERSPRUCHSBESCHEID gegen den er dann Klage erheben kann.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

mrkitten

ok dann warte ich jetzt mal auf den Bescheid... oder kann ich sonst noch was tun ?

INGSOC

Hallo zusammen,

heute habe ich den BESCHEID erhalten. Doch werde ich weder den Klageweg beschreiten noch den geforderten Betrag zahlen.

Seit ca. 10 Jahren bin  ich Rundfunkteilnehmer mit Radioempfang, das wird auch so bleiben.

Daher zahle ich weiterhin quartalsweise NUR die Radiogebühr wie bisher. Von irgendwelchen Drohungen lasse ich mich erstmal nicht beeindrucken. Daher schaun wa erstmal was daraus wird.

Gut gemeinte Ratschläge nehme ich gerne zur Kenntnis, dennoch möchte ich selbst erfahren wie mit diesem so genannten neuen Beitragsscervice umzugehen ist.

Bis die Tage mal

;)
Die Sprache ist dem Menschen gegeben, um seine Gedanken zu verbergen.

Charles Maurice de Benevent Talleyrand-Périgord
französischer Politiker (1754 - 1838)

seppl

Wenn "Person A" nur eine Teilsumme bezahlt, werden sie es ihr wohlmöglich als Einwilligung in den Vertrag auslegen. Dann bekommt sie Mahnschreiben zzgl. Säumnisgebühren für die ausstehenden Beträge, aber keinen Beitragsbescheid gegen den sie Widerspruch einlegen könnte.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

copenfan

Wenn du die Radiogebühren weiterzahlen möchtest, sei das dir überlassen.

Jedoch gibt es für die GEZ ab 2013 keine Radiogrundgebühren mehr, sondern nur noch einen Wohnungsbeitrag der "zufällig" genauso hoch ist, wie die vorherige erhöhte Gebühr für ein Fernsehgerät.

Deine Zahlungen werden also einfach auf die älteste Schuld angerechnet und nach 3 Quartalen hast du das 1. Quartal des Wohnungsbeitrages abbezahlt. Ob bei einer Teilzahlung trotzdem ein widerspruchsfähiger Beitragsbescheid erlassen wird, kann ich dir nicht sagen.