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Autor Thema: Mieter = Wohnungsinhaber ??  (Gelesen 7057 mal)

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  • Beiträge: 1
Mieter = Wohnungsinhaber ??
Autor: 28. Februar 2013, 12:56
Hallo Mitstreiter,
folgendes Schreiben habe ich entworfen, als Antwort auf meine Rechnung. Vielleicht bringt es den einen oder anderen neuen Aspekt in die Diskussion. Lasst uns kämpfen !




Hr. Herzog Blaubart
Dominicusstr.
Berlin


An ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln

Rundfunkbeiträge, bisherige Beitragsnr. Xxx xxx xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 29.01.2013 teilen Sie mir mit, daß ich nunmehr vierteljährliche Beiträge in der dreifachen Höhe der bisherigen Summe entrichten soll. Als Grundlage für Ihre Forderung nennen Sie den „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“. Zukünftig möchten Sie die Beiträge auf Wohnungen bezogen erheben. Ich habe meine Unterlagen studiert und konnte keinen Beleg finden, in dem ich der von Ihnen einseitig herbeigeführten Änderung des Vertrags zwischen der bisherigen GEZ und mir zugestimmt hätte. Jede Vertragsänderung erfordert jedoch die Zustimmung beider Vertragspartner. Aufgrund Ihres Vertragsbruches sehe ich die Grundlage meiner bisherigen Zahlungen an Sie nicht mehr gegeben.

In dem von Ihnen angeführten Vertrag heißt es:

„ (1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1.   dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2.   im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. “

Ich teile Ihnen hierdurch mit, daß ich nicht der Inhaber der von mir bewohnten Wohnung bin. Als Beitragsschuldner wird ausdrücklich der Inhaber genannt. Den Inhaber mit dem im Mietvertrag genannten Mieter der Wohnung auf eine Vermutung hin gleichzusetzen, ist absurd. Bitte wenden Sie sich für Ihre Forderungen an den Inhaber der von mir angemieteten Wohnung. Ich weise Sie darauf hin, daß der von mir unterzeichnete Mietvertrag keinen Passus enthält, der mich zur Übernahme der Rundfunkbeiträge für die angemietete Mietsache verpflichtet. Darüber hinaus, werden mir von meinem Vermieter keine Vorrichtungen, Installationen etc. zur Verfügung gestellt, die den Empfang von Rundfunksendungen erlauben.

Des Weiteren stellt die von Ihnen erhobene Forderung eine grundstücksbezogene Steuer dar, die völlig unabhängig von Bestellung oder tatsächlichem Verbrauch der von mir bezahlten Sache erhoben werden soll. Den Ländern kommt nicht das Recht zu, eine solche Steuer zu beschließen. Das kann nur der Bundestag. Ich verweise hier auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Christoph Degenhart. Selbst wenn der Bundestag diese Steuer in Zukunft beschließen sollte, verstößt sie gegen §§ 2 und 3 des Grundgesetzes, da ich im Vergleich zu anderen Beitragspflichtigen, die sich den Rundfunkbeitrag teilen können, extrem benachteiligt werde. Warum soll ich als alleinwohnender Geringverdiener ohne Empfangsapparate den gleichen Betrag zahlen wie eine vielköpfige Familie von Gutverdienern, von denen jeder ein eigenes Empfangsgerät besitzen darf- nur weil jeder von uns eine Wohnung angemietet hat ? Sie haben für Ihre Forderung nicht nur keine hinreichende rechtliche Grundlage, sondern Sie haben auch insgesamt eine sittliche Grenze überschritten und es ist im Interesse des sozialen Friedens in Deutschland, hier nicht mitzumachen.

Ich habe bislang Beiträge für ein von mir genutztes Radio an Sie entrichtet. Dieses Gerät ist kaputt gegangen und weitere Geräte zum Empfang halte ich nicht bereit. Bitte senden Sie mir eine abschließende Rechnung für Ihre Restforderungen für den Zeitraum 1.1.2013- 28.02.2013.

Mit freundlichen Grüßen,

(herzogblaubart)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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j

jetzt_reicht_es

Re: Mieter = Wohnungsinhaber ??
#1: 28. Februar 2013, 13:54
Dieses Schreiben kannst du dir ersparen.
Schreib einfach:
Gesetz verfassungswidrig und du zahls nicht mehr, Punkt!

ich bin kein Jurist, aber es bedarf mE. nach kein Vertrag zwischen dir und GEZ.
Die Beiträge schuldest du auch so.

Außerdem gibst du in deinem Schreiben zu der Mieter zu sein und entlavst damit deine Position erst recht!
Diese Info können sie normalerweise nur mit viel Mühe raus bekommen.

Viel Erfolg!


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