Autor Thema: Aufforderung zur Anmeldung  (Gelesen 29170 mal)

Offline Uwe

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #15 am: 28. Februar 2013, 19:27 »
Das kann aber sehr lange dauern bist du dran bist.

Guckst du hier  ;D

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nurnberg/datenpaket-wird-erst-2014-geliefert-1.2722985


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Offline CoK_Thor

  • Beiträge: 18
Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #16 am: 22. März 2013, 22:01 »
Zweiter Teil. Ich warte immer noch auf einen Gebührenbescheid.

Meine Antwort auf das beigefügte Schreiben:


Vorgangsnummer 201306011046821
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Meine Daten für eine Anmeldung liegen Ihnen vor, in welcher Form ich dieses tue, entscheide ich.
Da ich mich am 15.01.2013 bei Ihnen mit vollständiger Anschrift gemeldet habe sehe ich keine Veranlassung
nochmals ein Anmeldeformular auszufüllen.
In Ihrem Schreiben belehren Sie mich über den verfassungswidrig zustande gekommenen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. U.a. fällt der Begriff Beitragsschuldner. Da ich Ihnen keine Beiträge schulden
möchte, kündige ich hiermit rückwirkend zum 01.01.2013 meine Mitgliedschaft bei Ihnen. Bitte bestätigen Sie
mir die Kündigung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen


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Offline CoK_Thor

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #17 am: 11. Mai 2013, 23:13 »
So, es gibt Neuigkeiten. Da ich das Ausfüllen, des Anmeldebogens verweigert habe, wurde ich "zwangsangemeldet". Ich habe nun also eine Beitragsnummer!  :)
Die erste Rechnung habe ich ignoriert, die zweite nehme ich zum Anlass um den Verein folgendes mitzuteilen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem letzten Schreiben übersenden Sie mir nun bereits die 2.te Beitragsrechnung für dieses Jahr, auch diese
werde ich ignorieren. Da ich Ihr Angebot der sogenannten "Vielfalt" nicht nutze, schulde ich Ihnen nach
meinem Verständnis auch keine Rundfunksteuern. Um endlich das Widerspruchsverfahren über ein Verwaltungsgericht einleiten
zu können, benötige ich einen Gebührenbescheid. Bitte senden Sie mir diesen zu.

Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass ich das Zustandekommen der neuen Zwangsabgabe für verfassungswidrig halte. Ich werde
deshalb weder jetzt noch in Zukunft eine Zahlung an Sie vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Und wenn es das letzte ist was ich machen werde, das Ding werde ich durch alle Instanzen und bis zum Ende durchziehen.


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obelix

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #18 am: 12. Mai 2013, 09:45 »
So, es gibt Neuigkeiten. Da ich das Ausfüllen, des Anmeldebogens verweigert habe, wurde ich "zwangsangemeldet". Ich habe nun also eine Beitragsnummer!  :)
Die erste Rechnung habe ich ignoriert, die zweite nehme ich zum Anlass um den Verein folgendes mitzuteilen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem letzten Schreiben übersenden Sie mir nun bereits die 2.te Beitragsrechnung für dieses Jahr, auch diese
werde ich ignorieren. Da ich Ihr Angebot der sogenannten "Vielfalt" nicht nutze, schulde ich Ihnen nach
meinem Verständnis auch keine Rundfunksteuern. Um endlich das Widerspruchsverfahren über ein Verwaltungsgericht einleiten
zu können, benötige ich einen Gebührenbescheid. Bitte senden Sie mir diesen zu.

Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass ich das Zustandekommen der neuen Zwangsabgabe für verfassungswidrig halte. Ich werde
deshalb weder jetzt noch in Zukunft eine Zahlung an Sie vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Und wenn es das letzte ist was ich machen werde, das Ding werde ich durch alle Instanzen und bis zum Ende durchziehen.

Hallo CoK_Thor
Toll, alles richtig gemacht. Damit hast du jegliches "Konkludente" Verhalten schriftlich ausgeschlossen.
Als nächstes ist "Typisierung" dran um dich einer Minderheit zuzuordnen. Du bekommst dann zwar
immer recht vor Gericht mit dem was du als Gründe vorbringst aber als Minderheit Profitierst du von der Mehrheit so das eine Zwangs Abgabe das viel kleinere übel - Ungerechtigkeit ist.
Und damit wird diese Zwangsabgabe als hinnehmbare Ungerechtigkeit für dich per Urteil erst Rechtes. 

Deshalb ist es ab jetzt wichtig wo die Reise vor Gericht für dich hingehen soll.
Auch ich will bis zum allerletzten gehen bin aber von der RS. verpflichtet Passiv zu bleiben.
Ich werde darauf pochen das es eine Steuer ist, nur das führt zum Ziel.
Ich wünsch dir viel Erfolg und Geduld bis dann.  ;D ;)









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Offline Radio_Libertas

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #19 am: 13. Mai 2013, 06:45 »
Zitat aus dem Schreiben vom Beitragsservice:
Zitat
...Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro...

Na, da ist sie ja wieder, die gute alte GEZ, unter neuem Namen, aber genau so freundlich wie immer ;-)


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obelix

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #20 am: 13. Mai 2013, 07:01 »
Zitat aus dem Schreiben vom Beitragsservice:
Zitat
...Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro...

Na, da ist sie ja wieder, die gute alte GEZ, unter neuem Namen, aber genau so freundlich wie immer ;-)


Das wäre Zwang = Gewalt beides Verboten nach EU - Völkerrecht. Das würde mir die Notwehr Erlauben die besagt das ich mich mit dem geringsten mittel jeder Zahlung verweigern darf.  >:D


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Offline seppl

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #21 am: 13. Mai 2013, 08:34 »
Ich frage mich gerade, warum in diesem Brief zwar die Zahlungspflicht bei Innehaben eines Fahrzeuges mit dem §7 Abs.1 des Rundfunkbeitragstaatsvertrags belegt wird, jedoch bei den 1000 Euro Bußgeld nicht der §17 Abs.1 des Ordungswidrigkeitengesetzes angegeben wird.

Die Geldbuße beträgt gemäß § 17 Abs. 1 OWiG mindestens fünf EUR und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 EUR.

Es wird der Eindruck erweckt, die 1000 Euro sind auch mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrags begründet, da es direkt unter dem Zitat der RBStV Paragraphen und sinngemäß damit in Verbindung steht.

Ich nehme an, damit sind sie schon bei der GEZ gut gefahren, die Leute im Unklaren zu lassen, dass das Nichtzahlen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit Bußgeld belegt werden KANN, aber nicht MUSS (Opportunitätsprinzip). Bei einer Ordnungswidrigkeit ist das Bußgeld ausserdem EINKOMMENSABHÄNGIG. Klar, wenn man das nicht erwähnt, schrecken Leute mit wenig Einkommen davor zurück, diese Ordnungswidrigkeit zu begehen, obwohl sie laut Gesetz im Vorteil wären. Es gibt bestimmt in den Briefen der GEZ/BS noch mehr solche Verschleierungsformulierungen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Offline CoK_Thor

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #22 am: 16. Juli 2013, 20:04 »
Endlich wird mir im aktuellen Schreiben ein Gebührenbescheid angekündigt, ich hatte um diesen bereits im Januar gebeten. Hier nun meine letzte Antwort darauf.


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.07. diesen Jahres. Es ist mir ein innerliches Bedürfnis darauf zu reagieren.

Da die Rundfunksteuer verfassungswidrig zu Stande kam und ich Ihre sogenannte Programmvielfalt nicht nutze,
schulde ich Ihnen nach meinem Verständnis keine Beiträge. Wie die anderen Zahlungsaufforderungen zuvor werde
ich auch zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlung veranlassen. Sehr entspannt sehe ich dem hoffentlich nun bald erstellten
Gebührenbescheid entgegen, nur dieser gibt mir die Möglichkeit meine Rechte um die Rundfunksteuer gerichtlich
durchzusetzen. Ich kündige Ihnen bereits jetzt an, dass mich auch der Gebührenbescheid zu keinerlei Zahlungen veranlassen
wird.


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Offline ViSa

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #23 am: 16. Juli 2013, 20:29 »
Absolut Super !!!

Bin auch heftig gespannt wie es weitergeht. Viel Glück !! *GanzfestdieDaumendrück*

Gruß,
ViSa


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Offline CoK_Thor

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #24 am: 27. August 2014, 14:10 »
So, nach langer Zeit will ich hier den aktuellen Stand darlegen:

Gebührenbescheid im September 2013 erhalten
Widerspruch erfolgte zum 15.09.2013
Im Juli 2014 kam dann der Widerspruchsbescheid, mit einer Fristsetzung von 4 Wochen um Klage einzureichen.
Klage wurde über meinen Anwalt im Juli 2014 am Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Im August 2014 erfolgte die Klageerwiderung des NDR.

Daraus möchte ich mal einen Satz zitieren: " Er (Der öRR) nimmt damit eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."
Das scheinen die tatsächlich zu glauben :-)

Ich warte jetzt auf einen Verhandlungstermin, der NDR hat dem Gericht vorgeschlagen ein Urteil ohne mündliche Verhandlung
zu führen. Dem werde ich nicht zustimmen.
Bis jetzt zahlt meine Rechtschutz, aber selbst wenn das nicht mehr der Fall ist klage ich mich durch alle Instanzen.


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Offline Roggi

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #25 am: 27. August 2014, 14:32 »
Die essentielle Funktion für die Demokratie wird durch den RBStV zerstört, dafür habe ich einige Seiten feinster Argumente in meiner Klage geschrieben. Das ist also ein gaaaanz dünnes Argument auf das sich örR stützen will.


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Offline Carina

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #26 am: 27. August 2014, 14:40 »
Daraus möchte ich mal einen Satz zitieren: " Er (Der öRR) nimmt damit eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."

Daran müssen die glauben, denn sonst wird die Beitragserhebung schnell haltlos.
Da kann man nur auf die Begründung dieser Behauptung gespannt sein.

1) Kann es nicht sein, daß jeder der sich der Zahlung verweigert demokratiefeindlich und kulturlos ist.
2) Was hat die Unterhaltungsparte damit zu tun und wie kann dieser "Quatsch" (Zitat: Richter Eidtner) für die demokratische Ordnung so essentiell sein?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

Offline Viktor7

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #27 am: 27. August 2014, 20:16 »
Zitat
Der ÖRR nimmt eine essenzielle Funktion für die demokratische
Ordnung sowie das kulturelle Leben in Deutschland ein..."

Dann hätte ich gerne die Antworten auf die Fragen von den ö.-r. Anstalten gehabt:

Welche essenzielle Funktion für die demokratische Ordnung erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge, die andere Medien wie priv. Stadt-Radio, Webradio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet, private TV-Anbieter, nationale und internationale Anbieter NICHT abdecken?

Welche Belege liegen der Behauptung "essenzielle Funktion" zugrunde?

Warum Fragt Richter Bostedt vom VG Freiburg erstaunt:
"Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts."

Warum sagt der Vorsitzende Richter Eidtner beim Massenverfahren vor dem VG Potsdam folgendes?
"nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Bezieht sich die "essenzielle Funktion" womöglich auf die Zeit um 1980?


Weitere Fragen:

TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html


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« Letzte Änderung: 27. August 2014, 20:29 von Viktor7 »

Offline CoK_Thor

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #28 am: 10. November 2014, 18:35 »
Die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover ist verloren, nichts anderes habe ich aber auch erwartet. Berufung ist zugelassen, d.h. meine nächste Verhandlung ist vor dem OVG in Lüneburg, auch dort steht das Urteil für mich schon fest. Bin gespannt wann und ob ich vor dem EuGH lande.


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Offline CoK_Thor

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Re: Aufforderung zur Anmeldung
« Antwort #29 am: 28. Januar 2015, 08:39 »
So, die Klage in der 2.ten Instanz vor dem OVG Lüneburg ist eingereicht. Die Gerichtsgebühren habe ich die Woche überwiesen. Jetzt bin ich erstens gespannt wann die Verhandlung stattfindet und wie das Gutachten des Finanzministeriums dort bewertet wird. Davor kann man ja nun nicht mehr die Augen verschliessen und falls doch dauert der Klageweg halt doch etwas länger für mich. Mittlerweile bin ich da tiefenentspannt. :)


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