Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Jeder kann Popularklage in Bayern einreichen!

Begonnen von jetzt_reicht_es, 04. März 2013, 11:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

jetzt_reicht_es

Ich habe gerade gelesen, dass jeder (egal ob er in Bayern wohnt oder nicht) eine Popularklage einreichen kann:

Auch für Privatpersonen und Unternehmen außerhalb Bayerns besteht die Möglichkeit der Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
nach Art. 98 S. 4 Bayerische Verfassung (BV), da hierfür keine Selbstbetroffenheit erforderlich ist und es
–im Gegensatz zur Bayerischen Verfassungsbeschwerde nach Art. 66, 120 BV–
nicht notwendig ist, dass der Kläger Bewohner Bayerns ist.

http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf

Das ist doch sehr interessant und eröffnet jedem bundesweit wohnenden Bürger neue Möglichkeiten.

SchwarzSurfer

Aber bringt es was wenn jeder da klagt? Oder lieber die bereits eingereichten Klagen abwarten?

jetzt_reicht_es

Zitat von: SchwarzSurfer am 04. März 2013, 11:40
Aber bringt es was wenn jeder da klagt? Oder lieber die bereits eingereichten Klagen abwarten?
Ich schätze, dass je mehr Klagen eingehen, desto mehr wird man sich dieses Problem bewusst.
Es macht auf jeden Fall einen erheblichen Unterschied ob eine Klage eingereit wird oder 2000 Klagen.

Und wer weiß schon, wie das Gericht in Bayern entscheidet.