Autor Thema: Können die wirklich sooo dämlich sein?  (Gelesen 14953 mal)

Offline uwpmd

  • Beiträge: 153
Re: Können die wirklich sooo dämlich sein?
« Antwort #15 am: 21. Juni 2010, 12:13 »
Nö gibt es nicht !! Im Gegenteil, Narrenfreiheit für die Schregen !!! >:(


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werner-muc

  • Gast
Re: Können die wirklich sooo dämlich sein?
« Antwort #16 am: 21. Juni 2010, 14:25 »
§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Darunter fällt übrigens nicht Klingeln oder Klopfen an eine Tür.


Interessant. Dann ist mein Sprüchlein an der Klingel wirkungslos?

GEZ- und BR-Beauftragte haben Hausverbot!
Der Versuch der Kontaktaufnahme wird als Verstoß gegen
§123 StGB verstanden, der Rechtsweg unverzüglich eingeleitet.
Mit besten Grüßen, Ihr Wohnrauminhaber (mehr Infos unter www.GEZ-Boykott.de
)


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Offline cebu

  • Beiträge: 453
Re: Können die wirklich sooo dämlich sein?
« Antwort #17 am: 01. Juli 2010, 21:46 »
Ja weiß nicht, ob das rechtskräftig ist. Andersrum müssen sich Werbe-Zeitungs-Austräger ja auch an die Schilder halten an Briefkästen ''bitte keine Werbung'' . Das Schild habe ich allerdings für die ganz Bekloppten noch ergänzt ''auch keine werbefinanzierten Wurstblätter''. Gerade gestern wieder voll die fette Zeitung im Kasten gehabt. Musste ich erst mal den Herausgeber mahnen, seine 1Euro-jobber vernünftig zu schulen.


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Offline Spock

  • Beiträge: 374
Re: Können die wirklich sooo dämlich sein?
« Antwort #18 am: 02. Juli 2010, 10:58 »
Es gibt Urteile wegen Nötigung durch GEZ-Schergen!

z.B. Az: 590 Js 4920/07

Ein NDR-Gebührenbeauftragter drohte einem Ehepaar mit Polizei, Detektiv und Anzeige.
Quittung: Wegen versuchter Nötigung wurde der GEZ-Scherge zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt.

Umgekehrt wird bei Körperverletzung meistens zu Gunsten des GEZ-Schergen geurteilt wie z.B. hier:
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1245691/Lehrer_verpruegelt_GEZ_Eintreiber.html
http://www.mv-online.de/lokales/kreis_steinfurt/rheine/715376_GEZ_Kontrolleur_geschlagen.html

Fairerweise muss man bemerken, dass die Gewalt auch immer von den "Befragungsopfern" ausgeht.


Wegen Hausfriedensbruch und Betrug ist nach meinem Wissen noch kein GEZ-Scherge veurteilt worden, lasse mich aber gerne belehren!
Es muss nämlich der Vorsatz erkennbar sein und der ist nunmal nicht gegeben, wenn der GEZ-Scherge an der Tür klingelt und/oder eine "Zwangsanmeldung " durchführt (weil er im Hintergrund vermeintlich ein Radio plärren hört). Anders ausgedrückt: Er macht seine Arbeit.


Gruss
Spock


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« Letzte Änderung: 02. Juli 2010, 11:08 von Spock »
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

3Land

  • Gast
Re: Können die wirklich sooo dämlich sein?
« Antwort #19 am: 05. August 2010, 07:11 »
Danke Spock, dann kleb ich mir auch ein Schild an den Briefkasten.   :-*
Wenn dieses von 10 verschiedenen Leuten gelesen wird,
dann ist der ein oder andere sicher bald auch in diesem Forum unterwegs
und erfährt, wie mit Lügen und Tricks die Leute abgefertigt werden.

Bin bestimmt ein halbes Jahr hier lesender Weise unterwegs
und habe allen Freunden und Bekannten erklärt, wie man
ordnungsgemäß seine Geräte abmeldet, um dem System das Geld
zu entziehen.

Als ich den ersten Schergenbrief in der Post hatte (öffne nie die Tür
unangemeldeten Besuchern), war ich etwas besorgt, ob es bald Ärger gibt.
Durch diese Forum weiß ich nun, das es keinen Ärger gibt,
solange man keine Formfehler macht.

I love you all ;)


PS: Bei Ausübung von Gewalt sollte man möglichst anonym bleiben.
"Gewalt" muss nicht zwingend mit Fäusten ausgeübt werden,
da gibt es andere Mittel und Wege ;)



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« Letzte Änderung: 05. August 2010, 07:13 von 3Land »

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