Autor Thema: 1 Zeitraum Rückstand = Vollstreckung ???  (Gelesen 3290 mal)

Offline Katzenmutti

  • Beiträge: 1
1 Zeitraum Rückstand = Vollstreckung ???
« am: 12. September 2008, 22:58 »
Hi Leidensgenossen,

euer Forum hat mich geradezu animiert, auch mal was loszuwerden.

Seit 11 Jahren bin ich GEZ-Zahlerin. Ich habe IMMER ALLES bezahlt,
zwar nicht immer ganz pünktlich (weil ich auf dem Standpunkt stehe,
wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, dann will ich wenigstens
selbst entscheiden, wann ich zahle), aber ich war NIE länger als
3 Monate im Rückstand. Nun hatte ich im Juni nicht soviel Geld übrig,
dass ich den Zeitraum 6-8/08 nicht zahlen konnte und habe es geschoben. Vor zwei Wochen erhielt ich dann eine Mahnung über 2x51,09
zzgl. Säumniszuschlag. Dann hab ich erst mal 51,09 bezahlt, damit ich
ein wenig Luft habe. Nun habe ich doch sage und schreibe 10 Tage später, einen Gebührenbescheid / Leistungsbescheid mit der Androhung einer VOLLSTRECKUNG und eines Bußgeldes erhalten.

Das verschlägt mir glatt die Sprache. 11 Jahre zahlt man für eine Leistung, die man super selten bis alle 2 Monate mal nutzt und dann sowas? Im Handel wäre man mit diesem Geschäftspartner erst einmal
fertig für den Rest seines Geschäftslebens. Aber das hier ist ja wohl
der Hammer.

Kann mir mal einer erzählen, ob man überhaupt wegen einer jetzt noch
offen Summe von lächerlichen €61,31 ein Bußgeldverfahren eröffnen kann? Im Übrigen müssten die doch wissen anhand meiner Zahlungsstatistik, dass ich den Mist spätestens im nächsten Monat
bezahlen werde, so wie ich es immer bezahle.
Und wenn doch nicht, wie lange dauert das bei der GEZ bis da wirklich
der Executer kommt und mein Portemonnaie in Handschellen legt?
Hat da jemand Erfahrung?

Nich genug, dass man sich als Zahlender auch noch ständig an der
Haustür mit diese GEZ-Officern rumschlagen muss, die einem auch noch
den Fuß in die Haustür stellen und mir erzählen ich MÜSSE Auskunft erteilen. Diesem Freak habe ich vor ein paar Monaten allerdings Hausverbot erteilt. Machte ihm aber nichts aus, der klingelte dann bei meinen 80jährigen Nachbarn, den er in aller Ruhe ausgequetscht hat.

Also wär schön, wenn hier jemand mit Rückstand-Gebührenbescheids-Bußgeldsandrohung für geringfügige Rückstände Erfahrung hat.

Danke für ne Anwort
Viele Grüsse
KM


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Offline Flappi

  • Beiträge: 863
Re: 1 Zeitraum Rückstand = Vollstreckung ???
« Antwort #1 am: 13. September 2008, 14:10 »
Hallo,

was ich an deinem Beitrag nicht verstehe ist der Punkt, dass Du anscheinend zum einen angemeldet bist und zum anderen vor ein paar Monaten Besuch von einem Gebührenbeauftragten hattest. Normalerweise bekommt man als angemeldeter Rundfunkteilnehmer keinen Besuch von Gebührenbeauftragten.

Ansonsten kann ich in deinem Fall kein Fehlverhalten der GEZ feststellen. Du bist angemeldet und hast nicht pünktlich bezahlt. Die über 40.000.000 Teilnehmerkonten der GEZ werden vollautomatisch verwaltet. Wenn Du nicht pünktlich bezahlst, versendet der Großrechner der GEZ vollautomatisch die Mahnung. Da muss nicht ein Mensch mehr auf irgendeinen Knopf drücken.

Viele Grüße
Flappi   


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