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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 250198 mal)

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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#375: 29. Juli 2014, 16:56
@KeinenCentAnGEZ: Anmelden brauch man sich keinesfalls freiwillig, der Beitragsbescheid kommt trotzdem. Aber wichtig ist, ob man auf diesen freiwillig reagiert oder ihn nicht beachtet. Wenn man dem Beitragsbescheid sofort einen Widerspruch entgegensetz, passiert auch nicht viel. Wenn man nicht reagiert, kann irgendwann die Zustellung abgestritten werden. Wenn alles gutgeht, kann auf einen daraufhin nachweislich zugestellten neuen Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Das ist etwas, das sich voraussichtlich nicht jahrelang hinziehen wird.

@Max S.: Der Widerspruch darf verwendet werden, aber er muss an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Wo der Widerspruch hingeschickt wird, ist egal. Zahlung unter Vorbehalt gibt es nicht und wäre auch sinnlos, man füllt die Kriegskasse des Gegners und schwächt sich selbst. Geld würde es vermutlich nicht zurück geben. Einwurfeinschreiben reicht. Nach dem Widerspruch kommen weitere Beitragsbescheide, denen immer wieder widersprochen werden müssen. Dazu dümmliche Textbausteine, mit denen der Widerstand gebrochen werden soll. Nach einem Widerspruch sollte irgendwann ein richtiger ablehnender Widerspruchsbescheid kommen, daraufhin wird Klage erhoben, den Widerspruchsbescheid aufzuheben. Kostet 105 Euro, Musterklagen gibt es schon.


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K
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#376: 29. Juli 2014, 17:54
Monatelang oder jahrelang, völlig egal! Jeder kleine Erfolg gegen diese Bande ist ein Erfolg! Mit "freiwillig anmelden" meinte Person A die braven Zahler die einfach alles schlucken. Bitte genauer lesen! Ich sagte ja bereits Person A ist in der Lage sich zu wehren, wenns sein muss bis zum bitteren Ende. Nur hat Person A vielleicht eine etwas andere Strategie. Warum sollte man überhaupt auf irgendetwas reagieren? Bescheide? Na und? Wenn jemand was von Person A will kann er gerne vorbei kommen und es sich holen! Aber bitte mit ernsthaften Beweisen. Jahrelange Erfahrung bestätigt: man sollte überhaupt keine Angst haben und schon gar nicht Panik schieben! Natürlich muss das Ziel sein zu klagen und anschließend zu gewinnen! Aber wenn man zwischendurch das träge Monster immer wieder ärgern kann, spricht nach Meinung von Person A nichts gegen diese Taktik! Zur Klage kommt es früher oder später sowieso!


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M
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#377: 30. Juli 2014, 18:40
Hallo nochmal!

Person A hätte da doch nochmal eine Frage und zwar zur Fristwahrung.
Person A schreibt morgen seine letzte Klausur in diesem Semester.
Also hat Person A gerade keine Zeit um einen Widerspruch zu schreiben.
Die Klausur geht bis 18Uhr, die Poststelle ist auch nur bis 18Uhr geöffnet.
Dementsprechend könnte Person A erst am Freitag den Widerpsruch schreiben und abschicken per Einschreiben.

Der Beitragsbescheid ist datiert auf den 4.7., angekommen am 18.7. .
Somit gilt, dass die Bekanntgabe auf den 6.7. datiert ist,
falls man die Formulierung
"Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz)."
annimmt, richtig?
Das heißt, wenn Person A es am 1.8. abschicke, der 3.Tag der 3.8. und somit alles ok wäre?
Oder zählen nur Werktage(+Samstag)? Bzw. der 3.Tag darf nicht den 6.8. überschreiten?

Mit freundlichen Grüßen
Max S.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#378: 30. Juli 2014, 18:58
Der Beitragsbescheid ist datiert auf den 4.7., angekommen am 18.7. .
Somit gilt, dass die Bekanntgabe auf den 6.7. datiert ist,
falls man die Formulierung
"Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz)."
annimmt, richtig?
Das heißt, wenn Person A es am 1.8. abschicke, der 3.Tag der 3.8. und somit alles ok wäre?
Oder zählen nur Werktage(+Samstag)? Bzw. der 3.Tag darf nicht den 6.8. überschreiten?
Dies ist ausführlich behandelt unter
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Wenn Person A den zitierten Paragrafen weiterliest, wird sie die Antwort finden:
Relevant für den Fristlauf ist nämlich das Datum der *tatsächlichen* (und im Zweifel nachweislichen) Zustellung = tatsächlichen Bekanntgabe.
Person A hat in diesem fiktiven Fall also vom 18.7. an einen Monat Zeit für den Widerspruch ;)

Das ist eine der nicht zum ersten Mal gestellten Grundsatzfragen, für die es sich lohnt, sich eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Auch mit der Suchfunktion des Forums lohnt es sich, sich anzufreunden... ;)


Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:45 von Bürger«
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