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Autor Thema: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!  (Gelesen 6979 mal)

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che

Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
Autor: 10. September 2008, 23:04
Wir könnten aber auch intern versuchen, den Vertrag zu übersetzen.

Zu jedem Absatz wird eine umgangsprachliche Version verfasst.
Fragen, die sich dennoch ergeben, behandeln wir wie gehabt.

Die Version kann an einer hierfür eingerichteten Stelle eingestellt werden.

Jeder, der will und in einem vorgegebenen Zeitfenster oder unter vorausgesetzter Anzahl einstellt, trägt mit seinem Regelungsspiegel bei.

Nach vorgesetzten Regeln wird dann pro festgesetzten Textabschnitt eine Übersetzungsversion angenommen und als "Bauernregeln" veröffentlicht.

Die Bestimmung der teilnehmenden Beiträge passiert in Form einer Abstimmung.

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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#1: 12. September 2008, 04:57
Wie wär's denn mit folgendem Gegenvorschlag:

Man liest zu allererst den ursprünglichen RGebStV... dann vergleicht man dieses Gesetz mit den gesprochenen Urteilen...
...damit wären wir bei flappi.

Die Interpretation des Gesetzes ist vielleicht amüsant, für einen Juristen mitunter auch interessant, für alle anderen eher nicht...

- Flo


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#2: 12. September 2008, 07:58
Zuerst mal die Frage, ob Flappi bis jetzt in diesem Thema hier irgend eine Rolle spielt.

Darüber hinaus scheint mir, dass Flo die Interpretation wiederholt als Verzerrung verklärt, um absichtlich ein schlechtes Bild von mir zu erzeugen.
 
          Interpretation ist die Bewußtmachung und die Wiedergabe von
          Wahrnehmungen.

Also ist das Erklären der Regelungstexte nichts Schlechtes. Was anderes passiert doch in dem Beantworten der Fragen hier auch nicht.

Florian erkennt zudem nicht, dass es nicht nur vereinfachend sein kann, eine Art FAQ´s einzuführen, sondern es würde unsere Standartstreitereien eindämmen können.

          Hack bloß nicht immer auf mir herum.


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#3: 12. September 2008, 14:00
Zuerst mal die Frage, ob Flappi bis jetzt in diesem Thema hier irgend eine Rolle spielt.

Wie man leicht erkennen kann, keine, denn er hat sich bisher nicht geäußert. Was reitest du hier überhaupt auf Flappi herum?

Darüber hinaus scheint mir, dass Flo die Interpretation wiederholt als Verzerrung verklärt, um absichtlich ein schlechtes Bild von mir zu erzeugen.

Das grenzt ja schon an Paranoia. Für wie wichtig hältst du dich hier eigentlich?

Interpretation ist die Bewußtmachung und die Wiedergabe von Wahrnehmungen.

Hast du dich verlaufen, im Forum geirrt? Wir sind hier nicht bei den Philosophen.

Florian erkennt zudem nicht, dass es nicht nur vereinfachend sein kann, eine Art FAQ´s einzuführen, sondern es würde unsere Standartstreitereien eindämmen können.

Stand-Art? Gangart?

Du darfst gern mit den sog. FAQs beginnen - aber bitte nicht mit deinen Interpretationen!

Hack bloß nicht immer auf mir herum.

Siehe oben!

Deine Rolle hier ist jedenfalls eine in meinen Augen äußerst nebulöse. Deine eigentliche Intention hat sich mir bis heute verschlossen, sie paßt m.E. aber am ehesten in eine subtile Trollfunktion, initiiert von der Gebührenmafia. Zudem sind dein Ausdruck, dein Stil nach wie vor für den Leser eine Zumutung!


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#4: 13. September 2008, 13:45
Hallo,

die Idee von che hatte ich auch schon. Ich habe damit sogar schon mal angefangen, es aus zeitlichen Gründen aber relativ schnell wieder aufgegeben. Dieses spräche dafür, dass man die ganze Sache auf mehrere Leute aufteilt. Dagegen spricht, dass der RGebStV ein "Gesamtkunstwerk" ist, welches man eben nicht Absatz für Absatz übersetzen kann. Erst recht kann der RGebStV nicht Absatz für Absatz diskutiert werden, da hierfür auch immer wieder auf andere Absätze des Gesetzes verwiesen werden muss.

Trotzdem wäre ich bereit, einen Versuch zu starten. Ich würde hierzu für jeden Paragrafen des RGebStV einen Thread eröffnen, welcher zunächst das Original zitiert. Anschließend kann man sich dann daran machen, eine "Übersetzung" zu entwickeln. Meiner Meinung nach sollte die Diskussion offen im Forum stattfinden.

Viele Grüße
Flappi


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#5: 13. September 2008, 15:56
@ Schergenschreck

Deine Frage bezüglich Flappis Anteil an diesem Thema hättest Du doch zu dieser Zeit Florian stellen müssen. Denn er brachte "flappi" ins Geschehen und ich reagierte nur darauf. Dabei ist meine Entrüstung aber auch verständlich genug rübergekommen.

Und meine Paranoia ist Dein Wunschdenken. Was ich von Flo sage, ist erstens zutreffend und geht Dich zweitens nicht zwangsläufig etwas an.
Du kommst zum x-ten Male mit der Unterwanderungstheorie hinter mir her. Du folgst mir. Das ist für alle schon eine ganze Weile zu beobachten. Du rufst laufend um Hilfe vor dem GEZ-Feind.
Du hast Verfolgungswahn.

In diesem Forum sehe ich die Möglichkeit, soziale Grundsätze neu zu definieren. Im Mindesten können sich einige Menschen darüber austauschen, ob und wann die gebührendisziplinierte Strategie angebrachter ist, als sich der gebührenignorierenden Lebensform zu zuwenden.
Da kann man durchaus philosophische Aspekte erkennen.
Aber meine Interpretation der Interpretation ist eher einem Schulbuch entlehnt.

Da Du sogar Rechtschreibfehlern(Standard statt Standart) ganze zerredende Absätze widmest, sollte mittlerweile allen Deine Intention(*) klar sein.
Meine Verständlichkeit, mein Ausdruck, meine Meinung, meine Rechtschreibung oder meine Teilnahme sind jedenfalls so gut, dass es Dir nicht zusteht, sie abzuurteilen.

Du zeigst zu heftig auf Andere.

*=Motivation, Beweggründe




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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#6: 13. September 2008, 17:36
@ Flappi

Danke, ich denke ernsthaft über das Machbare solcher Grobantworten nach.

So würde ich die Arbeit daran nicht nur aus ökonomischen Gründen aufteilen. Obwohl es nicht sofort fertig sein muss, braucht es ja nicht die Zeit eines Einzelnen zu kosten.
Sehr attraktiv erscheint mir die Möglichkeit, den Mitgliedern etwas zu bieten und die Mitgestaltenden einander zusammenrücken zu lassen. Ja mehr noch dürfte es dem Betreiber helfen, seine Ziele zu erreichen.

Lasst uns zuerst einige dusselige Formulierungen vereinfachen und dann daran merken, welche Sachverhalte eher in Fassetten zu beschreiben sind.
Jetzt kommt aber der eigentliche Effekt.
Gegenüber den bereits erreichbaren Häufig-Antworten in den offiziellen Seiten der verschiedenen Anstalten zeigen wir nun nicht die einnahmeorientierten, sondern sogar die sparlogischen Möglichkeiten auf.
In jedem Fall kann dabei jeder Missstand deutlichst herausgestellt sein. Und das eine oder andere Klischee können wir auch der Realität beräumen.

Beginnen kann man mit einer leeren Rubrik, wo Mitglieder verständlichere Textbausteine anbieten und damit unter der jeweiligen Paragraphenüberschrift, einzelne Themen eröffnen. Nun sollte begrenzt werden wie lange, oder wie oft zu den Themen geantwortet wird. Wenn jeder Beitrag aus einem "Baustein" und einer "kurzen Begründung" besteht, könnten sie zu "Redaktionsschluss" gegeneinander aufgewogen werden.
Dazu dürfen erst nur die Themenmitarbeiter voten.
Sie vergeben annonym Punkte an alle Schreiber ihres Threads.    ... und dem Schlechtesten einen und sich selber keinen.
Dann haben wir mal einen Prototyp. Der wird nun vielleicht so ausgestellt, dass eine Zeit lang jeder der Nichtmitschreibenden ein Plus oder ein Minus auf die Gelungenheit einer Beschreibungsvariante setzt. Von Anfang an war hierzu eine Mindestpunktzahl klar, wonach der "bäuerliche Paragraph" als gültige Fassung versiegelt oder noch einmal zum Bearbeiten eingestellt wird.

Meinst Du, das geht so?
Was meinen andere?


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#7: 13. September 2008, 21:28
Was ich von Flo sage, ist erstens zutreffend und geht Dich zweitens nicht zwangsläufig etwas an.

Warum schreibst du es dann öffentlich in einem Forum? Wenn es mich (und auch andere?) nichts angeht, dann benutze doch besser die Funktion persönlicher Mitteilungen!

***********************************

Und meine Paranoia ist Dein Wunschdenken.

versus

Du kommst zum x-ten Male mit der Unterwanderungstheorie hinter mir her. Du folgst mir. Das ist für alle schon eine ganze Weile zu beobachten. Du rufst laufend um Hilfe vor dem GEZ-Feind.


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#8: 14. September 2008, 00:20
@ che:

Wir hatten/haben ein Wiki zum dem ganzen Thema in Planung... wäre m.E. eine gute Herangehensweise (also sowas wie "erweiterte FAQ")...
...allerdings würde ich das nicht am RGebStV ausrichten, sondern eher "problemorientiert" gestalten, mit Schlagwortsuche.

Das Gesetz an sich ist einfach zu ungenau... deshalb halte ich nicht viel davon, sich vor allem an dem Gesetz zu orientieren, weil das viele Leute zu Fehlschlüssen verleiten würde (das beziehe ich nicht nur auf dich); denn: wie soll man einen Gummiparagraphen in Menschensprache übersetzen? Da müsste man derart stark relativieren, dass die 'Übersetzung' noch unverständlicher wäre als das Original.
 Sinnvoller erscheint mir, auf konkrete Urteile einzugehen, weil diese halbwegs verlässlich sind. Am Ende das Tages gilt ja nicht, was auf einem Papier steht, sonder das, was ein Gericht entschieden hat.

- Flo


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#9: 14. September 2008, 15:24
Direkt am Staatsvertrag muss es wirklich nicht ausgerichtet werden. Ich würde zwar weiter dafür stimmen, aber auch bei anderer Herangehensweise eine Weiterentwicklung diesen Forums annehmen.

Die Weichheit der Regelungsworte in klare verständliche Texte umzuwandeln, halte ich auch deswegen für einfach, weil wir Leute, wie Dich, Flo hier haben.
Gegen die Falschauslegungen, würden sich die Richtigdeutungen von Dir und anderen schon durchsetzen. Steck doch nicht gleich den Kopf in den Sand.
Es sei denn, nicht das ganze Forum arbeitet daran mit. Dann haben Du und die Besserwissenden, ja sowieso nichts zu befürchten.

Und genau an den Stellen, wo wir von Urteilen wissen, daß sie die Regelungen überholten oder sie wenigstens präzisierten, weisen wir unmissverständlich darauf hin.


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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#10: 16. September 2008, 05:28
Die Weichheit der Regelungsworte in klare verständliche Texte umzuwandeln, halte ich auch deswegen für einfach, weil wir Leute, wie Dich, Flo hier haben.
Gegen die Falschauslegungen, würden sich die Richtigdeutungen von Dir und anderen schon durchsetzen.

che, schöner Sarkasmus, aber das ist genau das, was ich kritisiert habe und in dieser Form in unserem Forum auch nicht sehen möchte.
Wie ein Gummiparagraph ausgelegt wird, entscheidet nicht die Community hier, sondern im Zweifel ein Richter, dem unsere Interpretation des Gesetzes am Hintern vorbeigeht. Selbst ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt würde niemals eine Garantie geben; warum sollten wir als juristische Laien uns das also anmaßen?

Wenn ich hier auf die Fragen eines Menschen antworte, versuche ich es so zu tun, wie es mir mit meinem begrenzten Wissen möglich ist; im Zweifel gebe ich Ratschläge, die (sozusagen empirisch) halbwegs sicher funktionieren und nicht allzu teuer werden; und wenn ich keinen Rat weiss, dann schreibe ich gar nichts. Wo du da 'Richtigdeutungen' gesehen haben willst, weiss ich auch nicht. Ich käme niemals auf die Idee, irgendeinem Fragesteller zu erklären, wie ein Gesetzestext zu interpretieren ist, denn das wäre aus meiner Sicht unverantwortlich.
Das ist übrigens auch der Grund, warum ich nichts von Bernd Höcker halte; der macht das nämlich genau so, und am Ende kommen Leute zu unserem Forum und fragen nach, warum man nicht alles so wie der Höcker handhaben sollte, denn der Mann kennt sich ja offensichtlich aus und hat für jedes Problem die passende Klageschrift parat, oder?

Schöne Grüße,
Flo



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Re: Rundfunkgebührenstaatsvertragsübersetzung!
#11: 16. September 2008, 21:22
Es sollte doch keinenswegs dazu dienen, uns wieder in die Haare kriegen zu können.
Ich sagte vorher schon, dass mit solcher Ausarbeitung Zwistigkeiten abgebaut werden können.
Da ich Dich, Flo so verstanden habe, dass Du es dem Forum und wahrscheinlich insbesondere mir nicht zutraust, habe ich Dir beruhigend versucht zu antworten. Dazu wählte ich jene Worte, die Du nun als Sarkasmus zitiertest.

Nun weiß ich aber, dass Du lieber gar nichts vereinfachen willst, weil Du eine zu große Verantwortung darin siehst.

Das ist natürlich genau zu bedenken. Dazu muss vorsorglich klargemacht werden, dass trotz gewissenhafter Aussage, Irrtümer nicht ausgeschlossen sind.
Wir reden hier aber nicht über die Beiträge, wo der Eine seine Erfahrungen dem Anderen weiter gibt.
Hier wird schon lange für Fragende die Rechtslage erläutert.
Trauen sich das mehrere Leute hier zu, müssten sie sich doch auf einen akzeptablen Spiegel des RGebStV einigen können. Unbedingt sind neueste Urteile einzuflechten.
Nun wird es immer noch Fragen geben, die damit nicht beantwortet sind. Doch der Grundsatzstreit vor Publikum ist weg und hier war eine Weile etwas mehr zu tun.

Es käme also auf die Art an, wie diese Zusammenarbeit geführt wird.
Solch eine, hoffentlich Massenaktion ist nur mit technischer Vorleistung zu bewältigen. Es sollte auch geklärt werden, ob der Bertreiber mitgehen will und kann.


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