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Autor Thema: Rundfunkstaatsvertrag ab 2013 ???  (Gelesen 5182 mal)

r
  • Beiträge: 37
Rundfunkstaatsvertrag ab 2013 ???
Autor: 31. August 2012, 20:44
Guten Tag erst einmal
ich habe mich hier angemeldet, weil ich den Rundfunkstaatsvertrag -ab 2013 gültig, nirgends nachlesen konnte.

Also ich hab´s ned gefunden, vlt. falsch gesucht, was weis ich

Bei der Gez allerdings .... steht gleich wieder irgendwo geschrieben ..... nur weil man "die Möglichkeit hat" ..... "jeder Haushalt" ... "Wohnung" ... etc, soll man Gebühren  bezahlen . So steht das .... sehr wahrscheinlich .... weder im Rundfunkstaatsvertrag noch in der Gesetzesänderung geschrieben

Jetzt hätte ich eine große Bitte an euch .... ich bräuchte mal ne Url .... wo ich den ganzen Kram mal im Original nachlesen (Rundfunkstaatsvertrag/Gesetzesänderung) kann.

Es ist immer Wichtig, im Original zu lesen.

Ein Beispiel, da habe ich das Sozialministerium in Wiesbaden eingeschaltet und angezeigt.
Ich bekam ein Schreiben von einer guten Bekannten in die Hand gedrückt. Servicemitarbeiter einer bekannten Krankenkasse hatten in einem Ablehnungschreiben auf ein Urteil hingewiesen und zwar wie folgt.
Worte aus dem Urteil herausgeschrieben .... dann die beiden ersten Worte geändert (damit abgelehnt werden konnte) .... ins Ablehungsschreiben kopiert und versendet.
Das war dann Versicherungsbetrug, aber mal andersrum!
Beim nächsten Schreiben war dann alles bestens. Der Vorstand der Krankenkasse hat auch angerufen etc..

Immer im Original lesen.

Ich bezahle garantiert nicht doppelt, wenn ich in meine Hütte (angemeldeter Haushalt) im Grünen fahre um zu entspannen und einen Fernseher als letztes brauche. Nur weil ich die Möglichkeit habe ..... die spinnen die Römer.
Nur weil ich die Möglichkeit habe, mit meinem Auto in der Stadt über 50 km/h zu fahren, bekomme ich auch keinen Vorabstrafzettel. Die Möglichkeit habe, mir den Kopf zuzuhauen und ins Auto steige, den Lappen abgenohmen bekomme. Vlt. echt ganz blöde Beispiele, so isses aber.
Auf Möglichkeit wird nicht bezahlt, aus die Maus.

Auch frage ich mich, warum schafft es die Gez eigentlich nicht, wenn es doch so sicher ist, die Originale zu verlinken oder veröffentlichen .... Bei sicheren Sachen, bekommt man es ja sonst hingeknallt.

Beispiel Krankenkasse, wird wohl auch jeder kennen, Mitwirkpflicht/Mitwirkungspflicht. Das kommt dene ja aus´m Mund geschossen, x-mal geschrieben,wenn sie etwas wollen.
Achja, das Wort habe ich weder im Duden, Wikipedia o. ä. gefunden :-) und berechtigt auch keinem, einen durch die Gegend zu schicken, zwecks Ziel, Krankengeld o. ä. zu sperren. Krankekasse ist ein ganz hartes Brett, was die sich erlauben und versuchen zu vertuschen.

Aber wir waren ja beim Thema Gez

...hoffentlich hab ich ned zu durcheinander geschrieben
Gruß reini

P. S.
Ich klage garantiert nicht, dass dauert mir zu lange und ist unter Umständen zu Teuer.
Es ergibt sich oftmals die "Möglichkeit" einer Anzeige.
(..die Krankenkasse hatte mir bei einem Telefongespräch auch nahegelegt zu klagen, was ich gemacht habe, stand ja oben)

 



 


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g

gebuehren-igel

Re: Rundfunkstaatsvertrag ab 2013 ???
#1: 01. September 2012, 08:52
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist Bestandteil des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Eine Quelle ist die Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, wo alle Fäden zusammenlaufen: http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/
Das PDF: http://www.rlp.de/no_cache/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/?cid=104467&did=96911&sechash=24d03056
Und die Begründung: http://www.rlp.de/no_cache/ministerpraesident/staatskanzlei/medien/?cid=104467&did=69566&sechash=b77fdd54


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r
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Re: Rundfunkstaatsvertrag ab 2013 ???
#2: 04. September 2012, 08:31
...ooh, vielen Dank.

Heute Abend mal durchlesen.


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Re: Rundfunkstaatsvertrag ab 2013 ???
#3: 01. Februar 2013, 00:34
Rundfunkstaatsvertrag - RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag - RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4640.0.html


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