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Autor Thema: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister  (Gelesen 96582 mal)

j

jetzt_reicht_es

Das Nachsehen hat man so oder so. In einem späteren Klageverfahren kann der Widerspruch aber gegen die Meldebehörde
verwendet werden, denn damit kann nachgewiesen werden, daß man zumindest alles Zumutbare getan hat, um eine
Datenweitergabe zu verhindern.
Sorry, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Du willst später vor Gericht nachweisen, dass du dich gegen Weitergabe deiner Daten an die GEZ gewehrt hast?
Das ist doch sogar noch ein Grund um dir Owi Verfahren anzuhängen, weil du es ja auch noch versucht hast.
Oder, habe ich dich falsch verstanden? Gegen was genau würdest du denn klagen um dann deine Abwehr gegen die Weitergabe der Daten zu belegen?
Außerdem wir sind schon lange in einem Bananenrepublik: die GEZ kann doch behaupten, dass nicht die Meldeämter deine Daten geliefert haben, sondern:
KfZ Stellen
Grundbuchamt
Gericht
Finanzamt
Zeitungsabostellen
und und und
sie könnten soga theoretisch behaupten sie hätten die Klingel und die Postfächer untersucht und gezielt nach deinen Daten "gefahndet". Schließlich bist du der "Beitragsschuldner" und sie sind die "Beitragsgläubiger".



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B

Beitragsverweigerer

Du willst später vor Gericht nachweisen, dass du dich gegen Weitergabe deiner Daten an die GEZ gewehrt hast?
Naja wenn die Daten nicht hätten weitergegeben werden dürfen, so könnte man ein Verwertungsverbot erstreiten.

Das ist doch sogar noch ein Grund um dir Owi Verfahren anzuhängen, weil du es ja auch noch versucht hast.
Was habe ich versucht? Zu verhindern, daß ein zentraloes Melderegister aufgebaut wird? Und das ist strafbar  ??? Wäre mir neu.

Gegen was genau würdest du denn klagen um dann deine Abwehr gegen die Weitergabe der Daten zu belegen?
Gegen den Rundfunkbeitrag natürlich. Eine OWI kann nur vorgeworfen werden, wenn man keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Es ist aber keine OWI, wenn man keine Beiträge zahlt, weil man an der Rechtmäßigkeit eines Gesetzes zweifelt. Es ist ein Unterschied, ob man sich wehrt und nicht zahlt oder ob man einfach nicht zahlt und sich auch nicht wehrt, denn das wäre dann eine OWI.

Außerdem wir sind schon lange in einem Bananenrepublik: die GEZ kann doch behaupten, dass nicht die Meldeämter deine Daten geliefert haben, sondern:
KfZ Stellen
Grundbuchamt
Gericht
Finanzamt
Zeitungsabostellen
und und und
sie könnten soga theoretisch behaupten sie hätten die Klingel und die Postfächer untersucht und gezielt nach deinen Daten "gefahndet". Schließlich bist du der "Beitragsschuldner" und sie sind die "Beitragsgläubiger".

Die GEZ kann gar nichts behaupten, weil es keine GEZ gibt! Die Landesmedienanstalt ist aber auf Anfrage verpflichtet mitzuteilen, von wem die Daten kommen. Dort kann man dann ja selbst nachfragen, ob das so ist.


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B

Beitragsverweigerer

Vom Grundbuchamt erhielt ich heute eine Antwort auf meinen Widerspruch zur Datenweitergabe
mit folgendem Wortlaut:

[...]wird Ihnen mitgeteilt, daß Daten aus dem Grundbuch nur an Personen
herausgegeben werden, die ein berechtigtes Interesse haben.

Ihr Widerspruch gegen eine Datenweitergabe richtet sich dem Inhalt
nach an das Einwohnermeldeamt.

[...]


Und nu?

Ein berechtigtes Interesse ist doch aber aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage
gegeben. Also würden die Daten dann doch herausgegeben werden?


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[...]wird Ihnen mitgeteilt, daß Daten aus dem Grundbuch nur an Personen
herausgegeben werden, die ein berechtigtes Interesse haben.
[...]


Ich würde da eine schriftliche Erläuterung erwünschen:
a) was genau mit "Personen" gemeint ist [Anm.: "Beitragsservice" oder "Landesrundfunkanstalt" sind nach meinem Verständnis "Institutionen" oder "Stellen" aber keine "Personen"]
b) was genau unter "berechtigtem Interesse" zu verstehen ist.

Sollen *die* sich doch mal dem Bürger im Klartext erklären.

Viel Erfolg :)

PS: Meine Schreiben sind auch fertig und werden wohl bei nächster Gelegenheit an Meldeamt und Datenschutzbeauftragten gesendet. Die anderen "Verteiler" folgen sukzessive...

***Zutexten***


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j

jetzt_reicht_es

Heute Morgen habe ich das Schreiben unterschrieben zum Bürgeramt gebracht.
Auch 5 Nachbarn in unserem Haus haben das Schreiben ausgedruckt und unterschrieben. Diese Schreiben habe ich auch zum Bürgeramt gebracht.
Zu meiner Überraschung wollte die Dame im Bürgeramt mir kein Eingangstempel auf meine mitgebrachten Kopien geben.
Ich habe dann mehrfach gefragt ob das seriös ist, dass man noch nicht mal einen Nachweis in der Hand haben kann, dass man etwas beim Bürgeramt abgegeben hat.
Dann kam der Hammer: die Dame meinte, dass in der Vergangenheit viele Menschen einen Eingangstempel bekommen haben und die Stadt hinterher  verklagt haben, weil die doofen Mitarbeiter die Unterlagen der Menschen verloren haben.
Nun bekommt keiner mehr einen Eingangsstmpel.

Findet ihr das nicht unserös?
Kennt jemand diese Praktiken?



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Die sind verpflichtet Eingang zu bestätigen!
Frag Sie mal wo das steht und was sie von einer Dienstaufsicht hält.

Gruß


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jetzt_reicht_es

Die sind verpflichtet Eingang zu bestätigen!
Frag Sie mal wo das steht und was sie von einer Dienstaufsicht hält.

Gruß
Habe ich schon!
Das ist hier anscheinend seit einem Jahr so!


Ggf. muss man Zeugen mitnehmen.

Wenn sich der Bürger nicht an die Gesetze hält, wird er bestraft.
Wenn sich die Stadt nicht daran hält, so bist du als Bürger erst mal geliefert.

Ich glaube sowieso nicht dass sie sich an die Datenschutzsperre halten ob mit oder ohne Eingangstempel.

Eine Nachbarin war übrigens bei mir, als ich die Briefe abgegeben habe. Also der Eingang kann mit einem Zeugen bewiesen werden, wenn es jemanden interessiert.


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B

Beitragsverweigerer

Dann kam der Hammer: die Dame meinte, dass in der Vergangenheit viele Menschen einen Eingangstempel bekommen haben und die Stadt hinterher  verklagt haben, weil die doofen Mitarbeiter die Unterlagen der Menschen verloren haben.
Hä? Das ist doch logisch. Der Stempel hat doch gerade den Sinn, diverse Schlampereien in den Ämtern notfalls mit einer Klage zu rügen.

Nun bekommt keiner mehr einen Eingangsstmpel.
Was sagt der Amts- bzw. Dienststellenleiter dazu? Hast Du den Namen der Dame? Dann sofort schriftlich den Vorfall beim Amtsleiter schildern und Beschwerde einlegen. Das ist Deine Chance, wenn Du sogar Zeugen für den Vorfall hast. Das wird ja immer schöner! Bist Du sicher, daß Du beim Bürgeramt warst und nicht beim Beitragsservice?  :o

Ich würde da eine schriftliche Erläuterung erwünschen:
a) was genau mit "Personen" gemeint ist [Anm.: "Beitragsservice" oder "Landesrundfunkanstalt" sind nach meinem Verständnis "Institutionen" oder "Stellen" aber keine "Personen"]
Es sind zwar keine Personen aus Fleisch und Blut, aber ist eine juristische Person nicht auch eine Person in diesem Sinne?

b) was genau unter "berechtigtem Interesse" zu verstehen ist.
Kann ich gern nachfragen, aber die Antwort kann ich mir schon denken: Das Interesse ist die Begründung mit der gesetzlichen Regelung.


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T

Taj

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Heute kam die (eigentlich schon so vermutete) Antwort der Meldestelle:

"Betr.: Widerspruch gegen Datenweitergabe an die Landesrundfunkanstalten

Sehr geehrter Herr XXX, zu Ihrem Schreiben vom X.X.2013 teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an die mit der Einziehung des Rundfunkbeitrages beauftragte Stelle erfolgt auf Grundlage der §§ 11 Abs.4, 14 Abs. 9 des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Verbindung mit § 18 der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden. Diese Vorschriften sehen ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Einziehung des Rundfunkbeitrages nicht vor Ein solches im Hinblick auf die Einziehung des Rundfunkbeitrages zweckgebundenes Widerspruchsrecht ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften des XXX Meldegesetzes.
Die von Ihnen angeführten gerichtlichen Verfahren stehen der Übermittlung auf Grundlage der og. Rechtsvorschriften nicht entgegen."


Bananenrepublik 2.0


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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

B

Beitragsverweigerer

Na dann werde ich wohl demnächst ein ähnlich formuliertes Schreiben bekommen.

Ich sehe wegen der Dringlichkeit und begrenztem Aufwand nur zwei Möglichkeiten:

1. Dieses Schreiben ebenfalls an den Datenschutzbeauftragten zu senden und ihn aufzufordern, er möge
    hier dringend reagieren bzw. über die Möglichkeiten aufklären, die man noch hat, um die Übermittlung
    zu verhindern

2. Sich ein paar Tage vor dem Stichtag beim Einwohnermeldeamt abzumelden und sich ein paar Tage nach
    dem Stichtag wieder anzumelden. Das ganze muß so getimed werden, daß man sich nicht einer OWI
    wegen Verstoß gegen das Meldegesetz bezichtigt.

Vielleicht könnt eman als dritte Möglichkeit auch eine einstweilige Verfügung gegen die Meldestelle erwirken.
Schließlich geht es nicht um das Drücken der Zahlung von Rundfunkbeiträgen, sondern um das verfassungswidrige
Entstehen eines zentralen Melderegisters.



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Zitat
Die von Ihnen angeführten gerichtlichen Verfahren stehen der Übermittlung auf Grundlage der og. Rechtsvorschriften nicht entgegen.]Die von Ihnen angeführten gerichtlichen Verfahren stehen der Übermittlung auf Grundlage der og. Rechtsvorschriften nicht entgegen.
muharhar  :laugh:
nette Formulierung: Dass das Melderecht gar keinen Rundfunkbeitrag kennt und eine Übermittlung zu diesem Zweck gar nicht vorsieht, steht da ja zum Glück nicht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.


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jetzt_reicht_es



2. Sich ein paar Tage vor dem Stichtag beim Einwohnermeldeamt abzumelden und sich ein paar Tage nach
    dem Stichtag wieder anzumelden. Das ganze muß so getimed werden, daß man sich nicht einer OWI
    wegen Verstoß gegen das Meldegesetz bezichtigt.

Das sind 10 Tage!
Aber der Vorschlag bring nix!
Sie werden melden: wer seit wann wo gemeldet ist.

Außerdem: ich habe mich noch nie abgemeldet.
Fragen sie dich nicht wo du hinziehst?


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Beitragsverweigerer

Das sind 10 Tage!

Wiso 10 Tage? am 01.03. abmelden und am 04.03. wieder anmelden würde theoretisch reichen.

Aber der Vorschlag bring nix!
Sie werden melden: wer seit wann wo gemeldet ist.

Woher weißt Du das?

Außerdem: ich habe mich noch nie abgemeldet.
Fragen sie dich nicht wo du hinziehst?

Das wieß ich nicht. Und selbst wenn: Fragen kann man ja. Antworten muß man nicht.
Es kann doch durchaus sein, daß man sich erst in den nächsten Tagen entscheidet,
wohin man bei so einer Staatsentwicklung hinziehen wird.

Selbst mit der Offensivantwort, daß man mit der Abmeldung erreichen will, daß man am
03.03.2013 nicht im Melderegister stehen will, weil sich das EWM ja weigert, den
Widerspruch der Datenweitergabe zu respektieren, muß man sich dann wohl zufrieden
geben.

Außerdem kann man sich bei vielen Gemeinden auch online abmelden oder die entsprechenden
Vordrucke runterladen und auf dem Postweg zukommen lassen. Dann erspart man sich solche
Fragesituationen.


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Beitragsverweigerer

So, nun hat auch der Datenschutzbeauftragte geantwortet. Wie zu erwarten, gibt es auch
von dort keine Unterstützung. In Kurzform:

- Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist weder vom RBStV noch im Meldegesetz
  vorgesehen

- Es obliegt ihm nicht zu bewerten, inwieweit bei den Meldebehörden Daten erhoben
  werden dürfen, da die Aufsicht über die Tätigkeiten des AZDBS bei den Datenschutzbeauftragten
  der Landesmedienanstalten liegt (wie bescheuert ist das denn?)

- die Voraussetzungen für den einmaligen Meldedatenabgleich wurden im Vorfeld intensiv
  mit den Landesdatenschutzbeauftragten diskutiert und nicht alle Einwände wurden in den
  RBStV aufgenommen

Daß es mir ausschließlich darum geht, daß meine Daten nicht in einem verfassungswidrig
entstehenden Datenregister auftauchen, wurde völlig verkannt.


Was hat man denn jetzt noch für Möglichkeiten? Eine Einstweilige Verfügung dürfte doch
mit solchen Argumenten auch nicht erfolgreich sein und mit einer kurzfristigen Abmeldung
erwischt mal das Grundbuchamt leider nicht.


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Amtsmissbrauch / Aufsichtsbeschwerde 


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