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Autor Thema: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister  (Gelesen 96577 mal)

Zitat
Auszug aus dem Musterbrief:

"Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen."

Also ist das ja ein Einschnitt in meine persönliche Freiheit und der Auskunftssperre müsste eigentlich statt gegeben werden?

Hallo,


erstmal vielen Dank für die Informationen hier...ich habe mir o.g. Satz in Verbindung mit Erteilung einer Übermittlungssperre und Auskunftssperre als Vorlage genommen, das Schreiben aus Wuppertal ein wenig abgeändert, (da es bei mir im Freistaat ein solches Schreiben nicht gibt) und hier das 2-seitige Antwortschreiben der Stadt als Anhang (man beachte auf der zweiten Seite den rot eingerahmten Hinweis).

Ich werde euch diesbezüglich auf dem laufenden halten.


Grüße vom Rundfunkbeitragsablehner


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A
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Mein Übermittlungstermin wäre auch erst irgendwann 2014 gewesen...
Trotzdem kam ca.3-4 Wochen nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt, der Gez Brief. :(

Ich habe übrigens beim Amt auch obiges Formular ausgefüllt.
Dass ich meine Daten nicht weitergegeben haben möchte.

Alles nur MAkulatur. Die tun mit uns was sie wollen. ???


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j

jetzt_reicht_es

Die Übermittlungstermine gelten für den Bestand: das bedeutet, dass man sich nicht innerhalb von 2013 umgemeldet hat. Für die Ummeldungen seit Januar 2013 sind die Termine viel früher: die GEZ bekommt nämlich (das ist schon seit Jahren so!): die Ummeldungen direkt gemeldet, damit sie die Rundfunkpflicht feststellen können. Wie gesagt ist die letztere Übermittlung schon seit Jahren so gewesen. Eigentlich ist die direkte Berichterstattung an die GEZ gesetzeswidrig, weil dies nach dem Gesetz vor der Reform erfolgt ist. Dieses Gesetz ist jedoch nach der Reform nicht mehr beständig!

Das ist wirklich ein Skandal, dass sie die Meldedaten an die GEZ übermitteln können und gesetzlich keine Handhabe gibt da etwas dagegen zu tun.
Meine Meinung (unglaublich wie diese Zitate auf das ÖRR passen):

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Zitat: Bertolt Brecht

„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“

„Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott allein sich darum kümmert.“

„Leichtgläubige Menschen verfallen leicht dem Aberglauben.“

„Nichts auf dieser Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissentliche Dummheit.“

„Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!“

Zitat (alle): Martin Luthar King jr.


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Hier die Antwort eines Mitgliedes des Landtages auf das Schreiben einer Person R...



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d
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Die letzte Seite kann ich nicht lesen.

Faxqualität ab 200dpi wäre gut lesbar.


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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

werd wohl besser demnächst nur eine datei pro beitrag einbauen...
ist die besser?


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Landtagsschreiben = Schönfärberei
Die Antwort der Datenschutzbeauftragten fällt da wesentlich kritischer aus.

Und der gern gepflegte Terminus "größere Beitragsgerechtigkeit" ist ein Euphemismus allererster Güte!
Solche Lügen müssten bei Strafe verboten sein:

Es ist jetzt also "gerechter", wenn eine nichtnutzende geringverdienende Alleinerziehende für ihre Wohnung 215€ mehr Ausgaben im Jahr hat - wenn sie selbständig ist noch mal 75€ für die "Betriebsstätte" - und wenn sie berufsbedingt noch eine Zweitwohnung hat, dann gern noch mal 215€ >>> in Summe also gern mal eben so 500€ *mehr* im Jahr?!?
Für *nichts* und *wieder nichts*?!?

Und dieser Betrag einer Nichtnutzerin wird seitens dieses quasi öffentlich-privaten Medien-Konsortiums notfalls mit Befugnissen der Zwangsvollstreckung beigetrieben!!
Als Schutz vor der "Flucht aus der Rundfunkfinanzierung".
Und selbstverständlich zur "Akzeptanzsteigerung".

G€Z noch?!??!

Es ist jetzt also "gerechter", wenn ein vollumfänglich nutzender Mehrpersonen-Gutverdiener-Haushalt demgegenüber "Vergünstigungen" erhält und somit z.B. bei 3 Personen jede Person insgesamt nur ein Drittel der Wohnungspauschale, d.h. nur 75€ pro Jahr zahlt?!?

Person A -> 500€ für *nichts* -> Steigerung um 500€ !!!
Person B ->   75€ für *alles* -> "Vergünstigung" um ca. 150€

"Zeitgemäß. Einfach. Fair. Gerecht. Sozial. Solidarisch."

Gut, ich werde off-topic. Aber vielen ist diese himmelschreiende Ungerechtigkeit und Unverfrorenheit noch gar nicht so bewusst.
Und noch vielvielviel schlimmer ist, dass hier ein mit "unabhängiger und umfassender und objektiver und wahrheitsgemäßer" Information und Berichterstattung werbendes Unternehmen aber auch die Justiz solche *LÜGEN* in die Welt setzt und verbreitet.

Evtl. stelle ich demnächst mal die Antwort eines Landesdatenschutzbeauftrgten ein - oder hatte ich das schon?
*grübel*


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Zitat
Evtl. stelle ich demnächst mal die Antwort eines Landesdatenschutzbeauftrgten ein - oder hatte ich das schon?
*grübel*

Tät mich mal interessieren, was da drin steht...und nein, hattest du m. E. noch nicht.


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Tät mich mal interessieren, was da drin steht...und nein, hattest du m. E. noch nicht.

Ein paar Seiten zurück ist die Antwort des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg34317.html#msg34317

...haben mich meine grauen Zellen doch noch nicht ganz im Stich gelassen :)


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Danke...ich bin mal gespannt wie die Antwort der Stadt auf meine Auskunftssperre ausfällt, "wird geprüft" stand im vorläufigen Antwortschreiben.


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Servus,

nach deinem Beitrag, Uwe, habe ich mal kurz Google befragt. Folgendes fand ich:


Auszug aus dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen: 

§ 34 Abs. 6: 

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

Quelle: http://www.wuppertal.de/vv/produkte/301/Auskunftssperre.php


"Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen."[/i]

Also ist das ja ein Einschnitt in meine persönliche Freiheit und der Auskunftssperre müsste eigentlich statt gegeben werden?


Dieser Passus steht im Meldegesetz und ist Bundesweit gueltig. Ich habe die sogenannte Erweiterte Auskunftssperre nach §28 Abs. 5 MeldeG derzeit in der Bundeshauptstatt laufen und mir wurde auch im 2. Anlauf abgeleht. Der Widerspruch dagegen ist heute per FAX raus. Die vorsorgliche Erweiterte Auskunftssperre wurde damit 1 Woche nach dem Schreiben aufgehoben.

Ich kaempfe weiter  8)

In meinem Falle begruende ich allerdings "eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit". Und die Begruendungen der Ablehnung, legen eine persoenliche Praeferenz und Meinung des Bearbeiters sehr nahe.

Zum einen wird damit argumentiert, dass die Auskunft eine Zitat: "-gebuehrenfplichtige!- Melderegisterauskunft" waere. Ein Geldbetrag von laecherlicher hoehe haelt also potentielle Bedroher ab sich meine Anschriftdaten zu besorgen?!

Darueber hinaus wurde ein exakt benannter Vorfall - mit Foto belegt - als "abstrakte Gefahrenlage" heruntergespielt.

Kann jemand Fachanwaelte empfehlen?

Hat nochmal jemand den Link ueber die Termine fuer die Datenuebermittlung der einzelnen Bundeslaender? Der hier genannte fuehrt leider ins Nichts.


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Uwe

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Hat nochmal jemand den Link ueber die Termine fuer die Datenuebermittlung der einzelnen Bundeslaender? Der hier genannte fuehrt leider ins Nichts.

Da ist er:

Lieferkonzept
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip


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Versuch einer ausgelagerten, eigenständigen Diskussion zum Thema
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html
Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
> Datenübermittlung? An wen? Erhebungs-/Vollzugsdefizit?

Erfolgt bei einer "Auskunftssperre" gem. § 51 und bei "bedingtem Sperrvermerk" gem. § 52 Bundesmeldegesetz (BMG) eine Übermittlung der Meldedaten zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs?
Warum (trotz Sperrvermerk)?
An wen erfolgt die Datenübermittlung?
Falls nicht: Wie ist das dadurch entstehende Erhebungs- und Vollzugsdefizit zu bewerten?

[...]


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