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Autor Thema: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister  (Gelesen 96604 mal)

d

doe

  • Beiträge: 875
Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?

Nein, das greift nicht. Was Du meinst ist die allgemeine Sperre nach dem Meldegesetz, die
alle zwei Jahre neu beantragt werden muß. Der Beitragsservice ist davon ausgenommen.

Frohe Ostern erstmal :-)

Dann war der Vordruck eine Übermittlungssperre. ;(

D.h. für mich, dieser Drops ist nun gelutscht oder kann ich jetzt noch etwas unternehmen,
also eine Auskunftssperre nachreichen?



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B

Beitragsverweigerer

D.h. für mich, dieser Drops ist nun gelutscht oder kann ich jetzt noch etwas unternehmen,
also eine Auskunftssperre nachreichen?

Unternehmen kannst Du noch Einiges. Bringe erstmal in Erfahrung, wann der Übermittlungstermin
für Deine Stadt/Gemeinde angesetzt ist.

Mit einer Auskunftssperre kommst Du nicht weiter. Die wird sehr wahrscheinlich mit dem üblichen
"Blabla" abgelehnt werden und bis man Dir das mitteilt, sind Deine Daten längst beim Beitragsservice.

Ich sehe hier die einzige Chance, der Vorübermittlungsstelle die Übertragung Deines Datensatzes
gerichtlich zu untersagen. Dabei ist es völlig offen, ob das Gericht in Deinem Sinne entscheidet,
aber wenn das geschickt begründet wird, kann man vielleicht eine vorläufige Übermittlungssperre
erstreiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2013, 12:30 von Beitragsverweigerer«

t

themob

Unternehmen kannst Du noch Einiges. Bringe erstmal in Erfahrung, wann der Übermittlungstermin
für Deine Stadt/Gemeinde angesetzt ist.

Den Übermittlungstermin des Datenpakets kannst Du einsehen, wenn Du die Zip Datei (Beitrag von Homer79) in dem Link downloadest.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4982.msg35226.html#msg35226

Datei entzippen. PDF Datei deines Bundeslandes öffnen und Deine Stadt raussuchen. Da steht dann der Übermittlungstermin drin.








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doe

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08.03.2013 - 10.03.2013 ;(



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Beitragsverweigerer

08.03.2013 - 10.03.2013 ;(
Oh..mit einer der Ersten.....

Dann kannst Du nur noch den Beitragsservice bzw. die Landesmedienanstalt
daraufhin verklagen, daß der Datensatz unverzüglich zu löschen ist und jegliche Form
der Verarbeitung/Nutzung/Weitergabe untersagen.


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08.03.2013 - 10.03.2013 ;(

Dann kannst Du nur noch den Beitragsservice bzw. die Landesmedienanstalt
daraufhin verklagen, daß der Datensatz unverzüglich zu löschen ist und jegliche Form
der Verarbeitung/Nutzung/Weitergabe untersagen.

Deswegen komme ich an der Verwaltungsklage aber nicht vorbei, oder?



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Beitragsverweigerer

Deswegen komme ich an der Verwaltungsklage aber nicht vorbei, oder?

Richtig. In Deutschland verstehen die Behörden nur die Sprache der Gerichte.
Vorverfahren sind meist nur proforma und laufen häufig ins Leere.


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Interessant, in meiner Stadt fand die Datenübermittlung am 19.03. statt und soll wohl erst wieder in einem Jahr am 19.03.2014 stattfinden. Ist das möglich?

Habe mich erst im April umgemeldet, davor bei meinen Eltern gewohnt. Also denkt der neue "Beitragsservice" noch das ich bei meinen Eltern wohne.

Dann kann ich mich ja im Februar 2014 wieder zu meinen Eltern zurück melden und der Beitragsservice würde bei der Übermittlung der Daten erneut leer ausgehen.

Oder habe ich da einen Denkfehler?


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Oder habe ich da einen Denkfehler?

Ich glaube ja, hast du. So wie ich es verstanden habe, wird neben der einmaligen Übermittlung auch bei Um- An- und Abmelden
von Bürgern ganz bequem und gegen deinen Willen dein Datensatz an den Beitragsservice übermittelt.
So stand es zumindest in der Ablehnung meines Widerspruchs meiner Stadt...


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Stimmt so ist es wohl, habe nun die erste nette Aufforderung erhalten das ich mich doch anmelden möge.


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ed

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Nachfolgend der Stand in Sachen Eilverfahren gegen Meldedatenabgleich (falls das bereits irgendwo anders gepostet ist, bitte löschen):

Ermano Geuer ?@geuerermano 27 Mär
Laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof gibt es eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den #Meldedatenabgleich ENDE APRIL. Sehr eilig! #gez

Ermano Geuer ?@geuerermano 2 Apr
Stellungnahmen im Eilverfahren gg. den Meldedatenabgleich beim #Rundfunkbeitrag sind über Ostern eingetroffen. Fehlt noch die Entscheidung.

https://twitter.com/geuerermano


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g
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Laut PDF ist der Übermittlungstermin in meiner Stadt der 17.09.2014 - 18.09.2014. Es ist also noch ein wenig Zeit.

Was mich interessiert ist, wie lange wäre dieser Widerspruch der Datenweitergabe denn gültig? Unabhängig davon ob der Widerspruch akzeptiert wird oder nicht, möchte ich ja nicht das der Widerspruch auf einmal nur 1 Jahr gültig ist und meine Daten dann trotzdem zum Übermittlungstermin bei den Abzockern landen.


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j

jetzt_reicht_es

Wenn du erfolgreich die Datenweitergabe verhindert hast, dann bleibt es drin bis zu deiner nächsten Ummeldung!


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Laut PDF ist der Übermittlungstermin in meiner Stadt der 17.09.2014 - 18.09.2014. Es ist also noch ein wenig Zeit.

Was mich interessiert ist, wie lange wäre dieser Widerspruch der Datenweitergabe denn gültig? Unabhängig davon ob der Widerspruch akzeptiert wird oder nicht, möchte ich ja nicht das der Widerspruch auf einmal nur 1 Jahr gültig ist und meine Daten dann trotzdem zum Übermittlungstermin bei den Abzockern landen.

Die Städte werden deinen Widerspruch nicht anerkennen.Die haben sich da ein sicheres Gesetz gehäkelt!  >:(


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g
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Servus,

nach deinem Beitrag, Uwe, habe ich mal kurz Google befragt. Folgendes fand ich:


Auszug aus dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen: 

§ 34 Abs. 6: 

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

Quelle: http://www.wuppertal.de/vv/produkte/301/Auskunftssperre.php


Nun lebe ich zwar nicht in NRW, denke aber das es überall so sein wird.

Im Prinzip Bedarf das ganze dann doch eigentlich nur der richtigen Formulierung und diese sollte ja eigentlich mit dem hier zu findenden Musterbrief gegeben sein.

Auszug aus dem Musterbrief:

"Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen."


Also ist das ja ein Einschnitt in meine persönliche Freiheit und der Auskunftssperre müsste eigentlich statt gegeben werden?


Alles sehr undurchsichtig, vielleicht kann mich ja jemand aufklären  ;D


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