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Klinkenputz-Weltmeister GEZ

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Spock:

--- Zitat von: Florian am 12. September 2008, 04:53 ---Wenn jemand einen falschen Beruf vorgibt, hat er auf jeden Fall schon mal Ärger, wenn man ihn anschwärzt; mit Sicherheit mit dem Finanzamt ("Warum haben Sie ihr Einnahmen aus dieser Tätigkeit nicht angegeben??")...

--- Ende Zitat ---

Zieht in dem Fall aber nicht, da er keinen Beruf ausübt. Der Vertrieb von Zeitschriften stellt keinen Beruf dar wie z.B. Elektriker oder Gasinstallateur. Mit anderen Worten ist es eine Tätigkeit die nicht gesetzlich geregelt ist und von jedermann unabhängig von seiner Qualifikation ausgeübt werden kann.
Einfach Gewerbeschein holen und selbständig Abos an der Haustür oder per Telefon verkaufen. Die gewonnen Abos verkauft man dann gegen Einmalprovision an den Verlag oder aber es gibt eine jährliche Provision über die Lebesdauer des Abos. Das ganze nennt sich dann werbender Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ). Das sind die Typen, die dann z.B. im Adlon in Berlin ihre Parties feiern und die Nutten nackt im Pelzmantel mitbringen. Wobei die dann nicht merh selber losziehen sondern ihre Drückerkolonnen haben.

Einen Gewerbeschein wird der GEZ-Scherge als selbständiger Unternehmer auch haben, da er nicht zu den sogenannten freien Berufen wie Autor,Arzt,Ingenieur, Rechtsanwalt usw. zählt.

Das mit dem Anschwärzen beim Finanzamt kann auch nach hinten losgehen, wenn man ohne Belege ins Blaue schiesst.


Gruss
Spock

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