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Autor Thema: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat keine einzige Einzugsermächtigung!!  (Gelesen 5138 mal)

D
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Meiner Ansicht nach ist eine erteilte Einzugsermächtigung an die GEZ nicht automatisch an die neue "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" übertragbar, d.h. wenn ich Recht habe, dann buchen die zur Zeit Millionenfach ohne Einzugsermächtigung ab! Muss dass nicht sofort gestoppt werden und müssen die Banken nicht, wenn sie davon wissen, alle Lastschriften automatisch rückabwickeln? Kann das vielleicht mal jemand, der vielleicht Anwalt ist prüfen und ggf. in die Wege leiten? Das wäre ein großer Schlag für die ÖR-Maffia, oder?


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c
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Also ich bin angeschrieben worden. Die anderen Millionen Haushalte wahrscheinlich auch.


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t

themob

15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

§14 Übergangsbestimmungen
Abs. 6
(6) Die bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt für den Rundfunkgebühreneinzug gespeicherten Daten und Daten nach Absatz 1 und 2 dürfen von den Landesrundfunkanstalten in dem nach diesem Staatsvertrag erforderlichen und zulässigen Umfang verarbeitet und genutzt werden. Die erteilten Lastschrift- oder Einzugsermächtigungen sowie Mandate bleiben für den Einzug der Rundfunkbeiträge bestehen.


Ob der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verfassungsgemäß oder Verfassungswidrig ist muss das Bundesverfassungsgericht klären.

Näher Infos dazu: www.natuerlich-klag-ich.de


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g
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Vergesst nicht der Vertrag ist rechtswidrig. Ich glaube über übertragbare Lastschriftverfahren findet man mehr im HGB. Eigentlich müsste alles übertragbar sein. Was wäre sonst mit Schufa und ähnliches?


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themob

Vergesst nicht der Vertrag ist rechtswidrig.

Aber nur im Rechtsbewusstsein vieler Menschen.
Solange Gerichte es nicht bestätigen (dazu gehören Kläger - wo kein Kläger da kein Richter) nützt es uns nichts das wir so denken.


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Doch, und zwar um diese Leute in die richtige Richtung zu schubsen. Der Vertrag kollidiert mit vielen Paragraphen in den Gesetzesbüchern. Warum also daran halten, wenn das System sich widerspricht? ich denke aber Einzugsermächtigungen sind übertragbar... ich weiß es aber noch nicht...


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