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Autor Thema: Klageweg  (Gelesen 96244 mal)

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Klageweg
Autor: 05. Januar 2013, 01:26
Es reicht nicht, sich nur hier im Forum über den Rundfunkbeitrag aufzuregen. Wer wirklich dagegen vorgehen möchte, kann dies primär nur auf dem Klageweg.

Als Anschauungsobjekt für einen Klageverlauf kann die Webseite http://www.pc-gebuehr.de/ dienen. Vom Verfahrensinhalt (Rundfunkgebühr für Internet PCs) her zwar Schnee von gestern, vom Ablauf und den Vorgehensweisen aber übertragbar auf heutige Klagen.

Zum Klageweg selbst finden sich Informationen unter http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen und http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html.

Unter http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html finden sich die laufenden Verfahren.


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Re: Klageweg
#1: 05. Januar 2013, 12:14
Hi Rene,
kann dir mitteilen,dass wir ab sofort rechtsanwältliche Unterstützung hier im Forum haben werden.
Habe den Herrn Hoffmeyer vor kurzem angemailt und habe heute die antwort im Postfach gehabt,dass er mit dabei ist,er hat auch schon was gepostet.
Herr Hoffmeyer, vielen Dank für ihre Mithilfe!


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

A
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Re: Klageweg
#2: 05. Januar 2013, 14:33
Daumen hoch für Herrn Hoffmeyer...... :)

Ich ziehe den Klageweg durch, wenn nötig bis zur Beugehaft !!

Habe in meiner Firma schon jetzt die Arbeitsaufteilung so geregelt das man auf mich locker 10 Tage verzichten kann  ;D


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Re: Klageweg
#3: 05. Januar 2013, 15:04
soviel ich aber gehört habe,ist der Grund für die Beugehaft mit Absitzen derer nicht behoben,heißt also,die Gebühren stehen weiter im Raume. es kam vor einiger Zeit mal so ein Fall im TV,wo jemand in Beugehaft ging,die Gebührenschuld aber dennoch blieb.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Re: Klageweg
#4: 05. Januar 2013, 15:07
....ist der Grund für die Beugehaft mit Absitzen derer nicht behoben,heißt also,die Gebühren stehen weiter im Raume. ...

jep. ist so.

die Gebührenschuld bleibt bestehen. die Beugehaft dient nur dazu, den Schuldner "klein zu kriegen" und zum zahlen zu überreden.

lg!


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Re: Klageweg
#5: 05. Januar 2013, 15:17
davor kommt aber Lohnpfändung  ;)


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Re: Klageweg
#6: 05. Januar 2013, 16:09
hm. lohnpfändung = Pfändungs- und Überweisungsbeschloss...ja.

(ich denke grad laut..)

Lohnpfändung kann man nur aus einem Titel heraus machen, also aus einem urteil, Anerkenntnisurteil, Vollstreckungsbescheid (gegen den nicht widersprochen wird), einer Urkunde, die die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erlaubt..

was sagt unser Anwalt dazu?



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Re: Klageweg
#7: 05. Januar 2013, 18:36
Da möchte ich doch noch schnell eine Frage dazwischen schieben, bevor unser Anwalt sich dazu äußert,
vielleicht kann er dann gleich mit darauf eingehen:

Wie groß ist die Gefahr, dass eine Pfändung gleich ins Haus steht, weil man nicht zahlt.
Ich habe gehört, dass Beispielsweise das Finanzamt bei soetwas manchmal recht schnell ist.
Das heißt, es wird beim Gericht eine Pfändung beantragt, woraufhin die Bank über den Pfändungsbeschluss informiert wird und das Konto sperrt.
Diese kommt bereits nach der 1. Mahnung, also der Punkt, wo laut Tipps OB "Klagen statt zahlen" der Beitragsbescheid folgen soll...

Über das Mahnverfahren habe ich mich z.B. hier belesen und vom Verfahrensweg ist das soweit klar:

http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnverfahren.htm

Es geht mir nur darum, in wie weit die "Stammtischparolen"
"Die haben mir keinen gerichtlichen Mahnbescheid zugeschickt und daraufhin mein Konto gesperrt."
mit der Realität konform ist.

Liebe Grüße


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Re: Klageweg
#8: 05. Januar 2013, 19:01
hm..

das liegt - soweit ich mich entsinne - an den Gläubigern, wie schnell die welche Vollstreckungsmaßnahme ergreifen und ist somit unterschiedlich.

Der eine "schießt direkt scharf" und geht hart ran, doch eigentlich geht der üblichen Weg so:

 "Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, PfÜB (denn der ist alleine kein Titel, das ist der Beschluss der auf den entsprechenden Lohnpfändungsantrag - eben den Pfändungs- und Überweisungsantrag insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderung folgt)"


Ich denke mit deinem Satz "
Zitat
"Die haben mir keinen gerichtlichen Mahnbescheid zugeschickt und daraufhin mein Konto gesperrt."
mit der Realität konform ist"
meinst Du dass die Gläubiger direkt mit Lohnpfändung drohen, wenn die das erste Mahnschreiben schicken.

Das ist wohl "statthaft" (will heißen: die machen das oft so) , bringt aber eigentlich nicht viel, da wie gesagt, aus dem Mahnbescheid allein nicht vollstreckt werden kann.

Erst der darauf folgende Vollstreckungsbescheid ist - wie der Name sagt - zur Vollstreckung fähig - kann zum Gerichtsvollzieher gegeben werden und der kommt dann mit der Forderung zu dem Schuldner.


Den Rest - weils doch sehr in die Anwaltsrichtung  geht - überlass ich dem Profi, da ich ne simple Rechtsnawaltsgehilfin bin, die 1993 ihren Abschluss gemacht hat.


Lg!
Morag


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Re: Klageweg
#9: 06. Januar 2013, 02:04
Da das Thema nun richtig aktuell geworden ist, stellt sich die Frage, ob es nicht Sinn macht, wenn alle Interessensgruppen sich nicht zusammen schließen sollten. Ich hab schon einige Unterschriftensammlungen und Petitionen im Netz gesehen - und natürlich auch mit unterschrieben. Ich frage mich nur, was mehr Sinn macht: 10 Listen mit 20.000 Unterschriften einzureichen oder eine mit 200.000. Weil jetzt werden daraus 10 kleine Verfahren. So könnte es ja eine riesen Aktion werden. Ich hab keine Ahnung von so was, hab mir nur so meine Gedanken gemacht und ich hab mir gedacht, wer so einen Blog organisieren kann, hat mehr Talent, mit den anderen zu reden.
Ich hab zwar den Beitrag, den die mir abgebucht haben, zurück gehen lassen, aber wenn es dann Richtung Verwaltungsklage geht, steh ich irgendwann mal bissl auf dem Schlauch. Und dafür ´nen Anwalt zu bemühen - dann wäre es billiger, den Scheiß zu zahlen. Das ist ja aber auch nicht im Interesse der Sache. Geht Sammelklage? Arbeitet Ihr da an was? Am Ende werden Nicht-GEZ-Zahler schlimmer verfolgt, als Kriminelle. Kenn ich aus der DDR. Da konntest Du auch ´ne Bank überfallen. Das wurde nicht so schlimm bestraft, als wenn Du was gegen den Staat gesagt hattest. Ich meine, ein flaues Gefühl im Magen bleibt. Erst mal auf die Barrikaden gehen, kann ja nicht schaden, aber ohne organisierte Lobby, also Juristen, die uns richtig beraten (die wir auch brauchen) wird´s schwierig. Ich denke da so an Formulare für Klagen, Widersprüche usw. Staat ist eben erst mal Staat. Mit anderen Worten, den (meinen) Schiß, den ich hier zum Ausdruck bringe, haben viele andere auch und unternehmen darum gar nichts.


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Re: Klageweg
#10: 06. Januar 2013, 02:47
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Unter http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html finden sich die laufenden Verfahren.

Wie gesagt, ich hab mich dazu schon öfters im Netz geäußert, ich mach mit, weil ich es nicht einsehe für Dinge zu zahlen, die ich nicht will und nicht brauche.
Dennoch ist das ganze für jeden einzelnen ohne juristischen Beistand (ich meine nicht, daß mich ein Anwalt im Einzelfall vor Gericht vertritt), also entsprechenden Formulierungen, Verhaltensregeln usw. kaum durchsetzbar. Die wenigstens von uns sind in der Lage, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, richtig zu argumentieren. Die vielen guten Info´s, die im Netz angeboten werden sind so umfangreich, daß, wenn ich mich durch alles durchgewühlt habe, am Besten erst mal selbst Jura studiert haben sollte.

Eine Klage aus dem Bauchgefühl "Das kann doch nicht rechtens sein" bringt nix. Da gehören fundierte Argumente dazu. Ich hab schon einen Prozess (zum anderen Thema, mit Anwalt!) verloren, nur weil die Gesetzeslage falsch interpretiert wurde. Der Richter war  nicht der "Böse", hat einfach nur aufgrund der Paragraphen mit sich diskutieren lassen und entschieden. Aber manchmal sind die Paragraphen so kompliziert formuliert, daß sie u.U. auch falsch (von mir/uns) interpretiert werden können.

Bisher sind hier über 30.000 Unterschriften gesammelt worden. Ich meine, Anwälte brauchen auch Geld. Wenn jeder ´nen Beitrag leistet (z.Bsp 10,- EUR - das ist weniger, als was die Säcke von uns im Monat haben wollen), dann sollte doch ein Anwalt oder eine Kanzlei genügend Geld haben, um unsere Interessen fachkompetent durchsetzen zu können. Oder nicht?


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Re: Klageweg
#11: 06. Januar 2013, 03:16
Zitat
das liegt - soweit ich mich entsinne - an den Gläubigern, wie schnell die welche Vollstreckungsmaßnahme ergreifen und ist somit unterschiedlich.

solche "Maßnahmen" kann man aber abwehren. Schulden haben ist kein Verbrechen, nicht bezahlen ist aber eines. Sobald du auch nur einen Euro deiner Schulden gezahlt hast (monatlich abbezahlst) können die Gläubiger so viele Vollstreckungsmaßnahmen beantragen wie sie möchten und bis sie schwarz werden - keiner kommt durch!!!!! Wenn du Post bekommst das der Gläubiger xy gegen dich eine Vollstreckungsmaßnahmen beantragt hat legst du Widerspruch ein mit der Begründung du möchtest ja gerne zahlen, kannst aber im Moment nicht die volle Summe zahlen, als guten Willen und als Zeichen deiner Bereitschaft hast du regelmäßig 1 Euro deiner Schulden beim Gläubiger xy abbezahlt und wirst weiter 1 Euro monatlich zahlen. Ergebnis: Der Antrag des Gläubigers auf Vollstreckungs wird NICHT stattgegeben. Die Kosten des Antrags auf Vollstreckung hat der Gläubiger zu zahlen!!!

Neben dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sollte auch noch die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden, da sonst der Gläubiger aus dem angegriffenen Vollstreckungsbescheid weiter vollstrecken und zum Beispiel das Konto sperren lassen kann.

Also Rechnung von der GEZ, du zahlst genau einen Euro monatlich. Dann kann die GEZ machen was sie will, Anträge stellen bis sie schwarz wird..


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Re: Klageweg
#12: 06. Januar 2013, 08:25
Wenn das so ist wäre doch perfekt für uns!!!

Zitat
Also Rechnung von der GEZ, du zahlst genau einen Euro monatlich. Dann kann die GEZ machen was sie will, Anträge stellen bis sie schwarz wird..

1 Cent ist auch Geld!!! 12 Cent im Jahr zahl ich gern denen  ;D ;D ;D

Irgendwie schaffen die schon zu nerven und bekommen die runter



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Re: Klageweg
#13: 06. Januar 2013, 10:18
Geht Sammelklage? Arbeitet Ihr da an was?

Moin mon CamilloF,

Sammelklagen gibt es nur in den USA. Hier bei uns haben wir das nicht.

und. Du sagst..es brächte nix, nur Ärger mit dem Establishment.

Ju, wenn sich jeder auf den Punkt stellt "bringt nix" dann bringt's eben auch nix.

Mal überspitzt gesagt: Wären die Frauen in den 60ern und 70ern nicht auf die Straße gegangen, die Männer könnten ihren Ehefrauen heute immer noch den Job unterm Po weg kündigen, wenn die Ladies "nicht genügend im Haushalt tun und nicht ordentlich sind" kündigen.

Und das mit dem 1 Euro Zahlen, ist ein Anerkenntnis der Zahlschuld. Deswegen können die dann nicht mehr vollstrecken.

Was heißt - übrigens - können dann nicht mehr, stimmt auch nicht. Die werden dann auch - zwar in größeren Zeitabständen - immer mal wieder den Gerichtsvollzieher aus demgleichen Titel heraus schicken, weil, es kann ja sein, dass der Schuldner (also wir/Du) ja doch wieder Geld hat. Denn: so ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann ist ganze schlappe 30 Jahre "gut".


Lg!


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Re: Klageweg
#14: 06. Januar 2013, 12:27
Hallo,

ich frage mich, ob ich mit der Klage wirklich so lange warten muss, bis der Gebührenbescheid bei mir eintrudelt. Ich rechne nicht vor Frühling damit.
Geht denn da nichts schon vorher einzuleiten?
Ich weiß ja ganz genau, dass ich nicht zahlen werde. Kann ich das dem "freundlichen" Beitragsservice nicht brühwarm mitteilen und um die Zusaendung des Gebührenbescheids bitten? Ergäben sich daraus vielleicht ernsthafte Nachteile für mich, wegen meines Eingeständnisses denen gegenüber?

Oder ist es für mich als kleiner Bürger nicht sogar auch möglich gegen diesen Beitragsservice im Allgemeinen zu klagen? Dürfen dass, wenn überhaupt, nur Rechtsanwälte oder -wissenschaftler (wie Geuer bspw.)?

Ich bin nun wirklich nicht sehr gebildet im Rechtsbereich, würde mich aber gern mutig vorwagen, wenn es die Möglichkeit gäbe, statt zu warten und wenn das nicht nur einfach belächelt würde von den Gerichten.

Oder ist Geduld auch hier tatsächlich eine Tugend?

Ich wünsche euch allen ein gesundes neues Jahr und uns allen viel Kraft, eine gehörige Portion Mut und Durchhaltevermögen gegen diese Ausbeuterei der ARD/ZDF-Konsorten!

Herzlichst DrKatze


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