Wichtig ist aber auch, das wir alle zusammenhalten.
Es ist nicht typisch deutsch, da hier die Mitmenschen eher gegeneinander als miteinander sind.
Wurden wir z.Bsp. gemeinsam zu Ämtern, Behörden, Gerichten gehen, als Begleiter zur Hilfe oder als Zeuge, könnten wir unsere Rechte eher durchsetzen.
Nicht jeder kann gut reden und seine Rechte fordern, da ist Hilfe oft angebracht. Auch Zeugen wären oft hilfreich.
Unsere Gesetze, wären diese den gültig, sind eigentlich gar nicht so schlecht. Deutschland hätte eines der ausgeklügelsten Gestze weltweit, wenn diese eingehlten würden.
Erstens sind viele Gesetze nicht mehr alle gültige, vielen wurde durch das Bundesbereinigungsgestz z.Bsp. in 2006 und 2007 der Geltungsbereich entnommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das ein Gestz ohne Geltungsbereich ungültig ist. Es muß schon dringend gestgelegt werden in welchen Bereich ein Gestz gültig ist um Rechtsicherheit zu erlangen. Sonst könnten ja deutsche Gesetze auch in Mallorca oder sonst wo auf der Welt gültig sein, zum Beispiel auch auf dem Mond;-)
Nehmen wir aber die Gestze als gültig an, müsten diese aber von allen eingehallten werden.
Dann wären z.Bsp. auch ordnungsgemäße Unterschriften auf Schreiben. Beschlüssen, Strafbefehlen u.a. notwendig um Rechtskraft zu erlangen.
Leider werden kaum noch Schreiben ordnungsgemäß nach BGB (§126) unterschrieben oder nach Beurkundungsgesetz (BVwVfG §34) beurkundet bzw. beglaubigt.
Das gilt insbesondere Schreiben die der Schriftform unterliegen BGB §126. BGB §126a (ZPO $130a )ist nur bei reinen elektronisch erstellten Schreiben zulässieg und muß mit einer elektronischen Signatur nach Signaturgestz versehen sein. Das wäre z.Bsp. bei E-mails der Fall. Auch wenn normale Schreibern am PC erstellt werden, genügen diese meist nicht dem § 126a BGB.
Ordnungsgemäße Urteile bekommt man hier zu Lande auch nicht mehr (StPO § 275).
Schreiben werden in der Regel nur dann richtig unterschrieben wenn diese unwichtig sind.
Es wäre schon viel gesonnen, würden die Gestze wieder eingehlten und Schreiben ordnunggemäß unterschrieben.
Letztlich soll unterschrieben werden damit sich die hinter jedem Schreiben die verantwortliche Person zu erkennen gibt.
Diese Person wäre dann der Ansprechpartner bei Fragen und Unstimmigkeiten. Es soll auch dadurch Rechtsicherheit entstehen.
Schreiben die der Schriftform nicht genügen weisen einen Formmangel (BGB § 125)auf. Solche Schreiben sind ungültig und bringen keinen Fristen in Gang.
Unterschriften können auch nicht nachgeholt werden, der Verwaltungsakt muß wiederholt werden (BVwVfG § 45).
Die GEZ unterschreibt die Gebührenbescheide nícht, so sind auch deren Schreiben nichtig, wenn gleich die GEZ keine Behörde oder ein Amt ist.
Bisher habe ich nur in sozielen Netzwerken eine Gruppe erstellt in der sich Menschen zusammen finden. Ich werde aber ein offenes Portal im Internet erstellen worin sich Menschen zusammen tun und sich unterstützen können.
Es sollte wieder möglich sein das sich die Menschen in diesem Land wieder gegenseitig helfen anstatt sich zu bekämpfen. Bisher machen wir das System nur stärker gegen uns alle. Eigentlich sollte das System für uns da sein und da fangen wir am besten bei uns allen an. Wir sind doch letztlich eigentlich das System.
LG
Dimugi