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Musterschreiben 2013 gegen Zwangsabgabe .

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RudolphRene:

Danke für Ihr Angebot.
Ich kann und möchte dieses jedoch nicht annehmen.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest,
dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”
am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. Es ist davon auszugehen das
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag unter einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustandegekommen ist und damit von einem illegitimen
Gesetzgeber stammt. Dies gilt in jedem Fall für die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011.
Da der Gesetzgeber in diesen Fällen nicht vorschriftsmäßig besetzt war, kann unter diesen
Umständen auch keine legitimer "Vertrag" geschaffen worden
sein.

Es liegt Nichtigkeit vor.

Jedes seriöse Gericht würde ein Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen.

Im übrigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.
Desweiteren liegt beim sogenanntenen "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.

Die grundgesetzwidrige Forderung der Landesrundfunkanstalt kann auch nicht mit einem Verwaltungsakt erpresst werden.
Ein Verwaltungsakt(Vollstreckungsvorankündigung), sowie die zugrunde liegenden Forderungen der Landesrundfunkanstalt sind nichtig - gem. §§ 43, 44 VwVfG !
Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Nichtige Verwaltungsvorgänge können keine wie auch immer geartete Gebührenforderungen
und auch Fristen auslösen, da sie nichtig sind. Solange der dem nichtigen Verwaltungsakt entgegenstehende Beweis nicht erbracht wurde,
ist dieser nichtig und unwirksam.

Desweiteren sollte erwähnt sein das ich keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte.

Davon abgesehen liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird vor.

Im üprigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.

Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen.
Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Sollte Ihr Unternehmen mich weiterhin mit unbegründeten verfassungswidrigen Forderungen nötigen,
werde ich prüfen müssen ob hier Strafanzeige gegen Sie zu erstatten ist.

Hiermit erteile ich den Mitarbeitern des Mitteldeutschen Rundfunk oder vom Mitteldeutschen Rundfunk oder der
Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen, die mein Grundstück betreten wollen - HAUSVERBOT.

Sollten Sie mir weitere "Zahlungsaufforderungen" zusenden werde ich prüfen lassen ob gegen Ihr Unternehmen
"Landesrundfunkanstalt" beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen ist.

dimugi:
Wichtig ist aber auch, das wir alle zusammenhalten.

Es ist nicht typisch deutsch, da hier die Mitmenschen eher gegeneinander als miteinander sind.

Wurden wir z.Bsp. gemeinsam zu Ämtern, Behörden, Gerichten gehen, als Begleiter zur Hilfe oder als Zeuge, könnten wir unsere Rechte eher durchsetzen.
Nicht jeder kann gut reden und seine Rechte fordern, da ist Hilfe oft angebracht. Auch Zeugen wären oft hilfreich.

Unsere Gesetze, wären diese den gültig, sind eigentlich gar nicht so schlecht. Deutschland hätte eines der ausgeklügelsten Gestze weltweit, wenn diese eingehlten würden.

Erstens sind viele Gesetze nicht mehr alle gültige, vielen wurde durch das Bundesbereinigungsgestz z.Bsp. in 2006 und 2007 der Geltungsbereich entnommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das ein Gestz ohne Geltungsbereich ungültig ist. Es muß schon dringend gestgelegt werden in welchen Bereich ein Gestz gültig ist um Rechtsicherheit zu erlangen. Sonst könnten ja deutsche Gesetze auch in Mallorca oder sonst wo auf der Welt gültig sein, zum Beispiel auch auf dem Mond;-)

Nehmen wir aber die Gestze als gültig an, müsten diese aber von allen eingehallten werden.

Dann wären z.Bsp. auch ordnungsgemäße Unterschriften auf Schreiben. Beschlüssen, Strafbefehlen u.a. notwendig um Rechtskraft zu erlangen.
Leider werden kaum noch Schreiben ordnungsgemäß nach BGB (§126) unterschrieben oder nach Beurkundungsgesetz (BVwVfG §34) beurkundet bzw. beglaubigt.
Das gilt insbesondere Schreiben die der Schriftform unterliegen BGB §126. BGB §126a (ZPO $130a )ist nur bei reinen elektronisch erstellten Schreiben zulässieg und muß mit einer elektronischen Signatur nach Signaturgestz versehen sein. Das wäre z.Bsp. bei E-mails der Fall. Auch wenn normale Schreibern am PC erstellt werden, genügen diese meist nicht dem § 126a BGB.

Ordnungsgemäße Urteile bekommt man hier zu Lande auch nicht mehr (StPO § 275).

Schreiben werden in der Regel nur dann richtig unterschrieben wenn diese unwichtig sind.

Es wäre schon viel gesonnen, würden die Gestze wieder eingehlten und Schreiben ordnunggemäß unterschrieben.
Letztlich soll unterschrieben werden damit sich die hinter jedem Schreiben die verantwortliche Person zu erkennen gibt.
Diese Person wäre dann der Ansprechpartner bei Fragen und Unstimmigkeiten. Es soll auch dadurch Rechtsicherheit entstehen.

Schreiben die der Schriftform nicht genügen weisen einen Formmangel (BGB § 125)auf. Solche Schreiben sind ungültig und bringen keinen Fristen in Gang.
Unterschriften können auch nicht nachgeholt werden, der Verwaltungsakt muß wiederholt werden (BVwVfG § 45).

Die GEZ unterschreibt die Gebührenbescheide nícht, so sind auch deren Schreiben nichtig, wenn gleich die GEZ keine Behörde oder ein Amt ist.

Bisher habe ich nur in sozielen Netzwerken eine Gruppe erstellt in der sich Menschen zusammen finden. Ich werde aber ein offenes Portal im Internet erstellen worin sich Menschen zusammen tun und sich unterstützen können.

Es sollte wieder möglich sein das sich die Menschen in diesem Land wieder gegenseitig helfen anstatt sich zu bekämpfen. Bisher machen wir das System nur stärker gegen uns alle. Eigentlich sollte das System für uns da sein und da fangen wir am besten bei uns allen an. Wir sind doch letztlich eigentlich das System.

LG
Dimugi

dimugi:
Der Bund für das Recht (http://www.bund-fuer-das-recht.de/) hat übrigens einen wunderbaren Grundkurs in Sache "Unterschriften" erstellt.
Darin geht es aber nicht nur um Unterschriften, es werden auch Beamte als Garant für den Rechtsstaat, Angestllte, Gerichte und Gerichtsprotokolle u.a. besprochen.

Es gibt auch ein Heft aus dem Verlag Books on Demand GmbH unter 9 783837 072860 (Tue Deine Pflicht) bzw.:

http://books.google.de/books?id=4xGlALDXpYgC&pg=PA153&lpg=PA153&dq=9+783837+072860&source=bl&ots=9g9SKtiXHh&sig=kHXGJON3P2z0ZcZEK0-NmwrOazE&hl=de&sa=X&ei=3BjkUN31O8GftAbe-4G4BA&ved=0CDMQ6AEwAA#v=onepage&q=9%20783837%20072860&f=false

Zu den behandelten Themen gibt es aber auch eine Menge im IN z.Bsp. bei youtube.

LG.
Dimugi

Taucherle:
Wenn eine fehlende Unterschrift der Weg dazu ist,diesem Kraken das Handwerk zu legen,dann sollte man sich dem annehmen.

CamilloF:

--- Zitat von: RudolphRene am 30. Dezember 2012, 10:45 ---
Danke für Ihr Angebot.
Ich kann und möchte dieses jedoch nicht annehmen.

Für Ihre Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest,
dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber”
am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. Es ist davon auszugehen das
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag unter einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustandegekommen ist und damit von einem illegitimen
Gesetzgeber stammt. Dies gilt in jedem Fall für die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011.
Da der Gesetzgeber in diesen Fällen nicht vorschriftsmäßig besetzt war, kann unter diesen
Umständen auch keine legitimer "Vertrag" geschaffen worden
sein.

Es liegt Nichtigkeit vor.

Jedes seriöse Gericht würde ein Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen.

Im übrigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.
Desweiteren liegt beim sogenanntenen "Rundfunkbeitrag" ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in die Handlungsfreiheit der Person vor.

Die grundgesetzwidrige Forderung der Landesrundfunkanstalt kann auch nicht mit einem Verwaltungsakt erpresst werden.
Ein Verwaltungsakt(Vollstreckungsvorankündigung), sowie die zugrunde liegenden Forderungen der Landesrundfunkanstalt sind nichtig - gem. §§ 43, 44 VwVfG !
Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Nichtige Verwaltungsvorgänge können keine wie auch immer geartete Gebührenforderungen
und auch Fristen auslösen, da sie nichtig sind. Solange der dem nichtigen Verwaltungsakt entgegenstehende Beweis nicht erbracht wurde,
ist dieser nichtig und unwirksam.

Desweiteren sollte erwähnt sein das ich keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte.

Davon abgesehen liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird vor.

Im üprigen weise ich darauf hin das die sogenannte "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig ist.

Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag allgemeine Steuergesetze erlassen.
Darauf stützt sich unter anderem auch die erste Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Sollte Ihr Unternehmen mich weiterhin mit unbegründeten verfassungswidrigen Forderungen nötigen,
werde ich prüfen müssen ob hier Strafanzeige gegen Sie zu erstatten ist.

Hiermit erteile ich den Mitarbeitern des Mitteldeutschen Rundfunk oder vom Mitteldeutschen Rundfunk oder der
Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen, die mein Grundstück betreten wollen - HAUSVERBOT.

Sollten Sie mir weitere "Zahlungsaufforderungen" zusenden werde ich prüfen lassen ob gegen Ihr Unternehmen
"Landesrundfunkanstalt" beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen ist.

--- Ende Zitat ---

Kann man darum nicht sagen "Daher spielt es auch keine Rolle, ob ich Rundfunkgeräte in welcher Form auch immer bereit halte."? Denn niemand kann mir ja verbieten PRO7 zu schauen oder SKY oder..., aber dazu brauch ich ja nun mal ein Rundfunkgerät. Ich denke, es geht ja darum, daß die ÖRR einen neuen Finanzierungsweg suchen müssen und wir uns selbst nicht generell das Fernsehen und Radio verbieten. Ich denke, die Argumentation muß mehr dahin gehen, ja ich habe Radio und Fernsehen und Computer und was weiß ich, Handy usw. Ja, ich nutze auch die Möglichkeit, über diese Geräte Rundfunksendungen (eben die privaten) zu empfangen.

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