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Autor Thema: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt  (Gelesen 94386 mal)

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Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
Autor: 24. Dezember 2012, 00:55
Muster "Zahlung unter Vorbehalt"
mit ausgiebiger Erläuterung der Vorgehensweise (einschl. zwingender vorheriger schriftlicher Ankündigung/ Begründung der Zahlung unter Vorbehalt):

GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige
"Der "Rundfunkbeitrag" kommt erst 2013 - handeln sollten Sie aber schon jetzt!
Alle Informationen für einen klugen Umgang mit der GEZ"



persönliche Empfehlung ohne Anspruch auf juristische Korrektheit/ Angreifbarkeit:
1. Umgehende schriftliche Kündigung der Lastschrifteinzugsermächtigung, falls nicht bereits geschehen!
(Auch zwingend für eine Zahlung unter Vorbehalt)
Mit Einschreiben + Rückschein + Pipapo...

2. Wenn überhaupt Zahlungen ab 2013 entrichtet werden, dann *immer nur unter Vorbehalt* - auch verspätete Zahlungen oder auch Zahlungen via Gerichtsvollzieher. *Alle* Zahlungen*!!!


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M
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@Bürger,

ersteinmal vielen Dank den "Machern" dieses Forums und der Forengemeinde. Da ich hier neu bin, habe ich (noch) nicht Alles gelesen und möchte ein Doppelposting vermeiden.

Ich habe mich mit dem Thema "Vorbehalt" beschäftigt, formuliere gerade einen Brief und lese bei dem Musterbrief als  Empfänger "ARD/ZDF - Beitragsservice, Köln".

Homepagenachfolger der "gez.de" ist "rundfunkbeitrag.de"
Auf deren Seite ist zu lesen, dass die Landesrundfunkanstalten/ARD,das ZDF usw...... den Beitragsservice als öffentlich-rechtliche Einrichtung zum Beitragseinzug (und nur dazu ist als dessen Aufgabe etwas im Impressum zu lesen) installiert haben.

Initiatoren der neuen Homepage sind ARD/ZDF und Deutschlandfunk, vertreten z.Zt.durch den SWR, respektive dessen Intendanten Boudgoust, der sowohl als gesetzlicher Vertreter des SWR als auch als Gesamtverantwortlicher angeführt ist.

Mein Idee war deshalb, Schriftverkehr zu Vorbehalten i.S. Beitragszahlung an den Intendaten des SWR zu richten.

Vielen Dank für Gedanken dazu!

Freundliche Grüsse

Methu



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2013, 17:40 von Methu«

M
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@Bürger

Nachtrag zu meinem Posting:

https://www.secure.denic.de/webwhois/accepted-angenommen

Domainabfrage-Ergebnis
Domaindaten
Domain   rundfunkbeitrag.de
Letzte Aktualisierung   13.12.2011
Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber:   SWR - Suedwestrundfunk Anstalt des oeffentlichen Rechts
Adresse:   Stuttgart - Mainz - Baden-Baden
Neckarstr. 230
PLZ:   70190
Ort:   Stuttgart
Land:   DE


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C
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Muster "Zahlung unter Vorbehalt"
mit ausgiebiger Erläuterung der Vorgehensweise (einschl. zwingender vorheriger schriftlicher Ankündigung/ Begründung der Zahlung unter Vorbehalt):

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2. Wenn überhaupt Zahlungen ab 2013 entrichtet werden, dann *immer nur unter Vorbehalt* - auch verspätete Zahlungen oder auch Zahlungen via Gerichtsvollzieher. *Alle* Zahlungen*!!!

Okay, im Vorfeld hab ich mich leider noch nicht an die GEZ gewendet. Die gibt´s ja jetzt wohl nicht mehr als Institution. Den Beitrag für 2012, der ja gleich am 02.01. abgebucht wurde, hab ich auch gleich zurück gehen lassen. Aber hat jemand ne aktuelle Postadresse, wo ich mal proforma ne Kündigung der Einzugsermächtigung hin schicken kann?

Danke Euch


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p
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Wozu?

Mit dem zurück ziehen deines Geldes, ist die schon erloschen.


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A
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liebe Forumsmtglieder,
hat jemand inzwischen schon Erfahrungswerte bezüglich der richtigen Adresse für den Schriftverkehr mit der GEZ ???
Ich hätte  jetzt erstmal den Beitragsservice in Köln angeschrieben.

Und weiß Jemand, wie im  Ablauf  " Widerspruch einlegen und Zahlung unter Vorbehalt"  am besten vorzugehen ist ?   
Ich habe am 04.01. eine Zahlungsaufforderung  ohne Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite bekommen,
dagegen kann man ja noch keinen Widerspruch einlegen.

 Erst wenn die Mahnung und danach  der  Bescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung da ist, kann ich  Widerspruch einlegen, oder ?
Und wann erledigt man die Zahlung unter Vorbehalt ? auch erst nach dem Bescheid ?

Vielen Dank für Antworten, Ratschläge und  Erfahrungsaustausch


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#6: 02. Februar 2013, 18:22
Ich hatte der neuen GEZ geschrieben, dass ich nur unter Vorbehalt zahle. Die schicken dann einfach eine ganz normale Anmeldebestätigung mit dem Satz, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptiert wird.


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#7: 02. Februar 2013, 18:43
Ich hatte der neuen GEZ geschrieben, dass ich nur unter Vorbehalt zahle. Die schicken dann einfach eine ganz normale Anmeldebestätigung mit dem Satz, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptiert wird.

Dann schreibe den Verbrechern zurück das du unter "Vorbehalt" willig bist eine Zahlung zu leisten. Sie diese Vorgangsweise nicht akzeptieren, du nicht bezahlst und sie sich den Beitrag unter ungleichen Bedingungen malen können.

Dann auf neue Post warten  ;D und immer wieder deine "willigkeit" unter "Vorbehalt" bestärken  ;D

Und nicht vergessen:

Porto an den "Beitragsservice" bezahlt immer der Empfänger !!


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#8: 02. Februar 2013, 18:58
Ich hatte der neuen GEZ geschrieben, dass ich nur unter Vorbehalt zahle. Die schicken dann einfach eine ganz normale Anmeldebestätigung mit dem Satz, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptiert wird.

Haben Sie bei einem Bekannten auch gemacht.

Der hat dann einfach zurückgeschrieben:

"Ihre Ausführungen interessieren nicht. Ich zahle weiterhin unter Vorbehalt."

Seitdem herscht Funkstille


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#9: 09. Februar 2013, 14:21
zur Info/ Beachtung:
Info von gebuehren-igel unter "SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg32664.html#msg32664
Da ich nicht weiß, wo sonst hin damit, hier eine Info von
http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208 :
Der HR hat, nachdem ihm jemand die Pistole auf die Brust gesetzt hat, geschrieben, dass Zahlen unter Vorbehalt rechtlich wirkungslos ist. Aber: Stellt sich heraus, dass der RBSt nicht verfassungsgemäß ist, kann man seine Zahlungen zurückfordern nach § 10 Abs. 3 RBStV (Zahlungen ohne rechtlichen Grund).  Die gute die Nachricht ist also: Jeder bekommt sein Geld zurück. Die schlechte: Das Bundesverfassungsgericht wird in Kenntnis dieser Regelung kaum ein Urteil sprechen, nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk pleite ist.

Unter http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208 heißt es:
Zitat
[...] Die Zahlung unter Vorbehalt sei nicht möglich, da der Zahlungspflicht durch ein Gesetz begründet ist. Es wäre auch keine gültige Form des Widerspruchs. Würde aber rechtsverbindlich festgestellt, dass Regelungen des RBStV verfassungsrechtlich zu beanstanden wären, würde § 10 Abs. 3 RBStV greifen.
Dieser regelt, dass Zahlungen ohne rechtlichen Grund zurückgefordert werden können.

Fazit:
Zahlung unter Vorbehalt wäre also nicht nötig, um später wieder an sein Geld zu kommen,
allerdings muss man diese Rückforderung binnen drei Jahren erhoben haben, sonst verjährt sie.


Mein Fazit/ meine noch zu präzisierende Vorgehensweise:
1. Dennoch: Nach Eingang Beitragsrechnung umgehend vorerst pro forma Zahlung unter Vorbehalt *ankündigen* (=offener Protest).
2. Unabhängig davon: Danach Erklärung der Zahlungsunwilligkeit, dann Zahlungsverweigerung/ Widerspruch bzw. Verwaltungsklage gegen Beitragsbescheid. Punkt.


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#10: 09. Februar 2013, 16:22
Hmm, drei Jahre sind das nur? Vielleicht kann ich meine 200 Euro inklusive Zinsen immer noch verlangen. Ich stellte vor 2,5 Jahren wegen Verwaltungsaufwand der GEZ eine Rechnung. Mit Verzugszinsen wäre das evtl. sogar möglich.


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#11: 09. Februar 2013, 18:15
Noch ein Muster -Zahlung unter Vorbehalt-

Sollte es in den Weiten eines Threads schon erschienen sein, bitte löschen.

http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/media/blogs/freiundquer/docs/musterbrief_rundfunkbeitrag-nur-unter-vorbehalt.pdf

http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/?title=gez-zwangsgebuehr&more=1&c=1&tb=1&pb=1


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wenn das Volk seine Geschicke selbst in die Hand nimmt,dann Gnade ihnen Gott.

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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#12: 09. Februar 2013, 21:00
zum Für und Wider einer "Zahlung unter Vorbehalt" wird momentan auch hier diskutiert:

Ich will und werde klagen - mein Weg bisher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4654.msg32378.html#msg32378

Gern können wird das Thema hier fortsetzen - auch wenn das Primat dieses Boards die *Musterschreiben* sind, aber die sind ja zumindest in diesem Thread sozusagen schon "abgehandelt".

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Re: Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
#13: 10. Februar 2013, 08:49
Natürlich ist der Boykott, also Nichtzahlen der Rundfunkgebühr, das wichtigste und propateste Mittel das dem Bürger zur Verfügung steht.
Die Politiker und die dazugehörigen Institutionen werden versuchen, mit drakonischen Strafen, die Menschen gefügig zu machen.
Zudem unterscheidet sich der Protest in den 80 Jahren und heute davon, dass die Menschheit mehr und mehr verdummt, auch und gerade was im Öffentlichen gesendet wird.
Ich verweise gerne auf die Volkszählung von 1987.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/zensus-debakel-in-den-achtzigern-und-bist-du-nicht-willig-a-754320.html

http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/869

http://www.ndr.de/geschichte/chronologie/achtzigerjahre/brunnstein103.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Volkszählung


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Hier eine Antwort der Gebührenzentrale zum Thema! Kurz: Eine Zahlung unter Vorbehalt sei rechtlich NICHT möglich, da es sich um öffentliche Abgaben handele.    .......Also doch Steuern???


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