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Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 (DMStV) - öffentl. Anhörung bis 13.11.2026

Begonnen von Bürger, 28. September 2026, 20:31

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Bürger

...und noch mehr "hoheitliche Aufgaben" für die "beitragsfinanzierten" Landesmedienanstalten... ::)

FAZ, 28.09.2026
Medienstaatsvertrag
Anhörung zur Regulierung von KI hat begonnen
Die Bundesländer wollen mit einem neuen Medienstaatsvertrag Anbieter regulieren, deren Informationssysteme auf Künstlicher Intelligenz basieren. Medienunternehmen und Branchenverbände können Stellung nehmen.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/anhoerung-zur-regulierung-von-ki-hat-begonnen-201270192.html
Zitat von: FAZ, 28.09.2026, Medienstaatsvertrag - Anhörung zur Regulierung von KI hat begonnen[...] In der öffentlichen Anhörung können bis zum 13. November Medienunternehmen, Branchenverbände, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und veröffentlicht, wenn eine Einwilligung vorliegt.

[...] Auch das Medienkonzentrationsrecht soll neu gefasst werden.

Außerdem soll die Struktur der Medienaufsicht verändert werden, und die Landesmedienanstalten sollen die Möglichkeit erhalten, lokale Medien zu fördern. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Rundfunkkommission der Länder
Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 (DMStV)
https://rundfunkkommission.rlp.de/digitale-medien-staatsvertrag-2
Zitat von: Rundfunkkommission der Länder - Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 (DMStV)Die Rundfunkkommission der Länder hat am 16. September 2026 konkrete Vorschläge unter dem Titel ,,Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2" (DMStV) für eine Reform des Medienstaatsvertrages und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beraten, die hier zur Diskussion gestellt werden.

Mit dem ,,DMStV Teil 2" schaffen die Länder faire Spielregeln – damit journalistisch verantwortete Medien auch morgen sicht- und hörbar bleiben. Unsere Medienlandschaft steht vor epochalen Herausforderungen. Die Länder antworten darauf mit konkreten Maßnahmen mit sieben konkreten Zielsetzungen, die den DMStV zu einem Gestaltungsrahmen für eine faire und vielfältige digitale Medienordnung machen:

1. Der DMStV stärkt die Refinanzierungsmöglichkeiten von Medien – durch Flexibilisierung von Werberegeln und die Öffnung für regionalisierte Werbung.

2. Der DMStV stärkt die Sichtbarkeit von Medienangeboten und schützt sie vor algorithmischer Verdrängung: Ein weiterentwickeltes Public-Value-Konzept sorgt dafür, dass beispielsweise Investitionen in Nachrichten, in Journalistinnen und Journalisten sowie in redaktionelle Eigenleistung bei der Platzierung in Feeds besonders berücksichtigt werden – ergänzt durch die Zulassung von Outlinks.

3. Der DMStV schafft die Grundlagen für eine informierte Gesellschaft auch im KI-Zeitalter, indem er auch für KI-basierte Angebote Verantwortung einfordert.

4. Der DMStV sichert Medienvielfalt vor Ort: Lokale und regionale Angebote erhalten besondere Berücksichtigung – sowohl in der Auffindbarkeitsregulierung als auch im Medienkonzentrationsrecht.

5. Der DMStV schützt die Meinungsbildung vor technischer Manipulation, etwa durch neue Instrumente gegen künstliche Reichweitenverstärkung.

6. Der DMStV modernisiert und verschlankt die Medienaufsicht: Beschlusskammern sorgen für mehr Effizienz, Kommissionen werden zu Expertenräten, Verfahren werden digitalisiert und vereinfacht.

7. Der DMStV passt das Medienkonzentrationsrecht an die digitale Wirklichkeit an: Er erweitert den Regelungsbereich auf den gesamten Meinungsmarkt und verbindet unternehmerisches Wachstum mit Verantwortung für Medienvielfalt.
 

Gelegenheit zur Stellungnahme, für Anmerkungen und Feedback besteht bis zum 13. November 2026. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und – wenn hierzu eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde – auf dieser Seite veröffentlicht.

Rundfunkkommission der Länder
Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen
,,Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV) Teil 2"
(PDF, 186 S., ~1,5MB)
https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/DMStV_2/Dokumente/2026-09-28_ANHOERUNG_DMStV_II_RFK.pdf




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Bürger

Sichtweise eines Beteiligten...

FAZ, 29.09.2026
Digitale Regulierung
Echte Medienvielfalt braucht echte Auswahl
Wie lässt sich Informationsvielfalt sichern, wenn Algorithmen entscheiden, was sichtbar ist? Regulierung darf keine Meinungen steuern. Sie muss aber faire Bedingungen dafür schaffen, dass journalistische Angebote die Menschen überhaupt erreichen.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/thorsten-schmiege-wie-man-digitale-vielfalt-gesetzlich-regelt-accg-201224496.html
Von Thorsten Schmiege
Zitat von: FAZ, 29.09.2026, Digitale Regulierung - Echte Medienvielfalt braucht echte Auswahl[...]

Thorsten Schmiege ist Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Auszüge in Bearbeitung - bitte etwas Geduld

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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