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inside-digital: "Wo die GEZ-Kritiker recht haben. Und wo nicht."

Begonnen von ticuta, 28. Juli 2026, 11:54

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ticuta

inside-digital.de, 27.07.2026
ARD und ZDF unter Beschuss: Wo die GEZ-Kritiker recht haben. Und wo nicht.
Kann man wegen der GEZ im Gefängnis landen? Lügen ARD und ZDF? Hat das Gericht den Staatsfunk bestätigt? Und ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk politisch einseitig? Für diesen Artikel habe ich die häufigsten Vorwürfe aus mehr als 550 Leserkommentaren überprüft. Was davon tatsächlich stimmt.
von Blasius Kawalkowski
https://www.inside-digital.de/news/ard-zdf-unter-beschuss-wo-die-gez-kritiker-recht-haben-und-wo-nicht
Zitat von: inside-digital.de, 27.07.2026[...]

Die Öffentlich-Rechtlichen sind keine Propagandaanstalt. Sie sind ein überteuerter, staatlich zu nah gebauter, redaktionell leicht schräg stehender Apparat, der besseres verdient hätte als seine Verteidiger und ehrlichere Kritiker als seine Gegner.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



Anmerkungen:

Der gläserne Sündenfall: Was der Faktencheck über den ÖRR wirklich verrät
Ein Autor zerlegt die GEZ-Kritik in "widerlegt" und "halbwahr" – und übersieht dabei fast, was er selbst bewiesen hat.


Kritische Analyse – Was der Artikel selbst offenlegt:

Der Autor bemüht sich redlich um Differenzierung – und fördert dabei ein vernichtendes Bild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zutage. Wer zwischen den Zeilen liest, erkennt: Die Verteidigung des ÖRR fällt hier erstaunlich dünn aus.

Die wichtigsten Eingeständnisse des Autors:

1. Politische Einseitigkeit ist messbar – und real
Die von ihm selbst zitierten Mainzer Studie kommt zu einem klaren Befund: Eine messbare politische Schlagseite existiert. Regierungsparteien werden weniger negativ dargestellt, sozialstaatliche und progressive Positionen werden bevorzugt. Der Autor redet das als "Daumen auf der Waage" klein – aber ein Daumen auf der Waage ist immer noch Manipulation.

2. Der ÖRR ist nicht staatsfern – das höchste Gericht sagt es
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 selbst festgestellt, dass der Einfluss staatlicher Vertreter zu groß ist. 44 Prozent der Fernsehratsmitglieder waren staatsnah. Die Reform deckelte den Anteil immerhin auf ein Drittel. Der Autor räumt ein: "Wer Staatsnähe kritisiert, steht keineswegs automatisch in der Aluhut-Ecke."

3. Der RBB-Skandal – Vertrauensverlust durch Korruption
Luxus-Dienstwagen, opulente Abendessen, fragwürdige Beraterverträge, ein Kontrollsystem, das versagte. Ende 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen die frühere Intendantin und drei weitere Führungskräfte wegen Untreue und Betrugs. Der Autor gibt zu: Dieser Skandal beschädigte das Vertrauen stärker als Jahre programmlicher Kritik.

4. Intendantengehälter – ein Schlag ins Gesicht der Beitragszahler
Der WDR-Intendant erhält 427.900 Euro, der ARD-Vorsitzende 392.530 Euro – zusammen rund 3,1 Millionen Euro jährlich für die Spitze. Der Autor selbst stellt den Vergleich mit Rettungssanitätern und Pflegekräften an, die gesellschaftlich ähnlich Verantwortung tragen, aber nur einen Bruchteil verdienen. Er hält diese Gehälter für überzogen – und trotzdem wird sie weiterhin aus Zwangsbeiträgen bezahlt.

5. Der autoritäre Zugriff – und die hohe Hürde dagegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar den Klageweg gegen den Beitrag bei Einseitigkeit geöffnet – aber die Hürde ist so hoch, dass ein Experte das Urteil als "Geschenk für die Sender" bezeichnete. Wer also eine strukturelle Einseitigkeit nachweisen will, scheitert faktisch vor Gericht.

6. Die Chronologie des Versagens
Der Artikel listet auf:

2022: Tagesschau muss Usmanow-Bericht zurückziehen

Februar 2026: ZDF nutzt KI-generiertes Video im heute-journal (Bundestagsdebatte!)

Februar 2026: Tagesschau muss CDU-Parteitagsbericht korrigieren

Ende 2025: Anklage gegen RBB-Intendantin wegen Untreue und Betrug

Das ist keine Liste von Einzelfehlern – das ist ein Muster.

Die entscheidende Frage, die der Autor nicht stellt:

Wenn der ÖRR nachweislich eine politische Schlagseite hat, wenn er nicht staatsfern ist, wenn seine Führungskräfte wegen Korruption angeklagt werden, wenn seine Gehälter völlig überzogen sind und wenn Kritiker vor Gericht systematisch scheitern – warum soll man dann freiwillig 18,36 Euro pro Monat zahlen?

Der Autor selbst liefert die Antwort nicht. Er versteckt sie in der Floskel vom "überteuerten, staatlich zu nah gebauten, redaktionell leicht schräg stehenden Apparat".

"Leicht schräg stehend"? Eine Studie, die eine messbare Bevorzugung von Regierungsparteien und progressiven Positionen belegt – das ist nicht "leicht schräg", das ist eine strukturelle Verzerrung.

"Staatlich zu nah gebaut"? Ein höchstrichterliches Urteil, das 44 % Staatsnähe in den Gremien rügt – das ist nicht "zu nah", das ist verfassungswidrig gewesen.

"Überteuert"? 1,35 Milliarden Euro Jahresumsatz beim SWR, 41 Millionen Euro Überschuss, während Beitragszahler zur Kasse gebeten werden – das ist nicht "überteuert", das ist unverschämt.

Fazit für die Debatte:

Der Artikel ist ein Selbstzeugnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er zeigt: Die Kritik ist nicht nur berechtigt – sie ist systematisch. Der ÖRR mag keine Propagandaanstalt sein. Aber er ist ein aufgeblähter, selbstherrlicher Apparat, der sich von Zwangsbeiträgen finanziert, während seine Fehler öffentlich werden, seine Kontrolleure versagen und seine Spitzenkräfte sich bereichern.

Die eigentliche Frage lautet nicht "Lügt der ÖRR?" – sondern: "Warum wird dieses System noch mit Zwangsbeiträgen am Leben erhalten?"

Der Autor hat mit seinem Faktencheck unfreiwillig das Argument für eine grundlegende Reform geliefert. Er sagt es selbst: "Die eigentlichen Baustellen liegen unter dem Geschrei begraben." Aber er zieht daraus nicht die Konsequenz.

Darum geht es hier: "Abschaffen", nicht nur reformieren. "Lügenpresse" ohne Transparenz. "Staatsfunk", ohne die behauptete Staatsferne.

Wer das verweigert, hat die Fakten nicht verstanden – oder will sie nicht verstehen.





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

ope23

Dazu kommt, dass die vom Autor Blasius K. versuchte Juristerei/Spiegelfechterei kompletter Humbug ist, auch, was er zum Fall Georg T. schreibt.

Falls Sie, Herr Blasius K., hier lesen sollten: Befassen Sie sich einmal selbst mit Ihrem eigenen Verstand mit den Rechtsgrundlagen des Rundfunkbeitrags in seiner gegenwärtigen Form. Dieses Forum bietet reichlichste Angaben, die Sie selbst überprüfen können. Wir hier sind nicht doof.

Ihre erste Hausaufgabe (von hunderten): Versuchen Sie zu verstehen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Gesetz ist. Sie behaupten, er sei ein Gesetz. Das ist falsch, und das wird nicht einmal der Justitiar einer Landesrundfunkanstalt sagen.

Die rechtliche Begründung des Rundfunkbeitrags ist ein Abgrund, ein tiefer Abgrund. Sie werden nicht da reingucken wollen...


inside-digital ist privat. Vielleicht gab es aber auch Streicheleinheiten für diese Hofberichtserstattung in zeitgemäßer Form: nämlich angewürzt mit etwas "Kritik", um glaubwürdiger zu sein?!

ticuta

#2
Zitat von: ope23 am 28. Juli 2026, 19:50Versuchen Sie zu verstehen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Gesetz ist. Sie behaupten, er sei ein Gesetz. Das ist falsch, und das wird nicht einmal der Justitiar einer Landesrundfunkanstalt sagen.


Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist kein einfaches Gesetz im klassischen Sinne, sondern ein Staatsvertrag. Um seine Rechtsnatur und Wirkungsweise zu verstehen, muss man das deutsche Föderalsystem und das Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht betrachten.

Hier ist die Einordnung aus juristischer Perspektive:

1. Rechtsnatur: Ein Staatsvertrag mit Gesetzeskraft
Kein Bundesgesetz: Der Bund hat für die Erhebung des Rundfunkbeitrags keine Gesetzgebungskompetenz. Es handelt sich nicht um eine Steuer, die der Bund erheben würde, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe. Die Gesetzgebungskompetenz liegt gemäß Art. 70 Abs. 1 GG bei den Ländern.

Ein Vertrag der Länder: Der RBStV ist ein "intraföderaler Staatsvertrag" . Das bedeutet, er ist ein völkerrechtlich inspirierter Vertrag, der zwischen den 16 deutschen Bundesländern geschlossen wurde.

Wirkung wie ein Gesetz: Damit dieser Vertrag nicht nur eine interne Abmachung der Länderregierungen bleibt, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich wird, muss er in jedes einzelne Landesrecht "transformiert" werden. Dies geschieht, indem jedes Landesparlament dem Staatsvertrag durch ein eigenes Zustimmungsgesetz zustimmt.

Juristische Einordnung: Der RBStV ist damit materiell (inhaltlich) ein Gesetz, da er Rechte und Pflichten der Bürger normiert. Formell (verfahrenstechnisch) ist er aber kein einfaches Landesgesetz, sondern ein Staatsvertrag, der durch die Zustimmungsgesetze der Länder zu revisiblem Landesrecht wird. Er ist, wie Gerichte bestätigt haben, "trotz seiner bundesweiten Geltung als ... Landesrecht einzuordnen".

2. Wirkungsweise: Wie entfaltet der RBStV seine Wirkung?
Die Wirkung des RBStV entfaltet sich auf mehreren Ebenen:

Gegenüber den Ländern (interne Bindung): Sobald der Vertrag von allen Ländern ratifiziert wurde, sind diese vertraglich gebunden und können nicht einfach einseitig aus dem Vertrag austreten oder ihn ändern. Sie haben sich verpflichtet, das im Vertrag festgelegte System umzusetzen.

Gegenüber den Bürgern (unmittelbare Außenwirkung): Durch die Transformation in Landesrecht entfaltet der RBStV unmittelbare Rechtswirkung für jeden Bürger. Er begründet die Beitragspflicht selbst.

Konkrete Rechtsfolgen:

Beitragspflicht: Der RBStV legt fest, wer zahlen muss (grundsätzlich jeder Inhaber einer Wohnung) und wie viel gezahlt werden muss.

Anspruchsgrundlage: Er ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Beitragsbescheide, die Sie vom Beitragsservice erhalten.

Vollstreckung: Er regelt das Verfahren, wie Beiträge im Falle der Nichtzahlung vollstreckt werden können.

3. Der Beitragsservice und der RBStV
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ist keine eigenständige Behörde und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist eine gemeinsame Einrichtung der Rundfunkanstalten, die im Auftrag der Länder und auf Grundlage des RBStV handelt.

Zusammenfassung für das Forum:
Ist der RBStV ein Gesetz? Ja, in seiner Wirkung. Nein, in seiner Form. Er ist ein Staatsvertrag, der durch Zustimmungsgesetze der 16 Landtage die Kraft eines Gesetzes erlangt hat.

Wie wirkt er? Er wirkt unmittelbar auf jeden Bürger, der in Deutschland eine Wohnung innehat. Er ist die rechtliche Grundlage für die Beitragspflicht, die Höhe des Beitrags und die Vollstreckung. Der Beitragsservice handelt lediglich als ausführendes Organ auf dieser Rechtsgrundlage.

Kann man sich dagegen wehren? Ja, aber nicht mit dem Argument, der Vertrag sei "kein Gesetz". Die Rechtsmittel richten sich gegen die Anwendung des Vertrags im Einzelfall (z.B. gegen einen fehlerhaften Beitragsbescheid), nicht gegen seine Existenz als Rechtsgrundlage.


oder sehe ich juristisch falsch?


Edit "Bürger": Bitte das eigenständige Thema Vertrag/ Zustimmungsgesetz/ Umsetzung in Landesrecht etc. nicht hier, sondern - falls nicht bereits geeigneter Thread vorhanden ist, siehe Forum-Suche - allenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Siehe dazu bitte zunächst u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic?10628.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

pinguin

#3
Zitat von: ticuta am 30. Juli 2026, 16:30oder sehe ich juristisch falsch?
Vermutlich so, wie fast alle, weil sie die Basis, das Grundrecht, mitsamt der Aussagen des BVerfG und EuGH bzw. EGMR dazu überlesen?

In allen seitens der EU rahmengeregelten Bereichen, was für den Rundfunk via Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste plus frühere und spätere Regelwerke zutrifft, ist das EU-Grundrecht zwingend zu Ermittlung der Tragweite des nationalen Grundrechts zu beachten

Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen I
BVerfG 1 BvR 16/13 - GG nur bei unvollst. vereinheitl. Unionsrecht anwendbar
(2019-11-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37074.0

Darüberhinaus ist in allen durch die EU vollvereinheitlichten Bereichen alleine das EU-Grundrecht maßgeblich und unmittelbar bindend; vollvereinheitlicht ist u.a. der Schutz personen-bezogener Daten a la DSGVO

Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen II
BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
(2019-11-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0

Übrigens; keine Vollstreckungsmaßnahme kommt ohne Verarbeitung personen-bezogener Daten aus und auch die Erstellung bzw. Versendung aller an natürliche Personen adressierten Dokumente von ÖRR und Co. geht nur mit Verarbeitung personen-bezogener Daten der zu kontaktierenden natürlichen Personen.

Und wo das EU-Grundrecht nach Maßgabe des BVerfG bindend ist, ist die Einmischung aller "public authority" auch in die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" verboten, weil Art 11 EU-Grundrecht zur Informations- und Meinungsfreiheit dieses in Auslegung durch den EuGH so bestimmt, der sich mit seinen Aussagen am EGMR orientiert, der selbiges für die Tragweite aller in Art 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit so entschieden hat.

EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

Und das hat es ja auch noch:
EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier keine weitere Vertiefung vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads (d.h. dem im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel) abweichender bzw. darüber hinausgehender eigenständiger Themen. Dazu bitte einen jeweils geeigneten bestehenden Thread nutzen oder - falls nicht vorhanden - gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erstellen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Nevrion

#4
Im verlinkten Artikel steht z.B.

ZitatDer häufigste Vorwurf lautet schlicht: Die Öffentlich-Rechtlichen würden lügen. ,,Lügen tun die trotzdem in den Nachrichten", schreibt ein Leser. Ein anderer ergänzt: ,,Nicht aus Spaß zieht ein Milliardär vor Gericht gegen die GEZ, wegen Falschaussage."

Gemeint ist der sanktionierte Oligarch Alischer Usmanow. Die Tagesschau musste 2022 tatsächlich Aussagen zurückziehen, in denen sie ihm bestimmte Luxus-Vermögenswerte zuschrieb. Mehrere Gerichte untersagten verschiedenen Medien, ihn als Eigentümer einer beschlagnahmten Yacht zu bezeichnen.

Ist das sein Ernst? Aus der Aktualität heraus hätte ich hier Elon Musk vermutet, dem man andichten wollte, er hätte zur gewaltätigen Protesten in Großbritanien aufgerufen. Wer sowas nicht mal einbezieht, der qualifiziert sich mit seiner Anaylse doch schon quasi von selbst. Das sind doch schon lange keine "Upsis" mehr, sondern dem Umstand geschuldet, dass der ÖRR in seiner Gesamtheit eher linksgerichtet ist. Was da alles abgenickt und zur Ausstrahlung durchgewunken wurde (Stichwort Charlie Kirk, dem man mehrfach öffentlich unterstellte, er würde wollen dass Homosexuelle gesteinigt werden) lässt sich nicht durch Schluderei erklären.


Edit DumbTV:
Siehe dazu
E Musk kündigt Rechtsmaßnahmen gegen ZDF wegen ihrer ,,skandalösen Lügen" an (07/2026)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38827.0

Dunja Hayali und der "Online-Hass" (09/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38523.0