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AfD-Regierung: Was MDR und NDR nach den Landtagswahlen drohen könnte

Begonnen von Bürger, 23. Juli 2026, 00:08

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Bürger

Telepolis, 22.07.2026
AfD-Regierung: Was MDR und NDR nach den Landtagswahlen drohen könnte
Die Debatte ist keine Theorie mehr: Sender, Juristen und Länder bereiten sich auf den Fall einer AfD-Regierung in Ostdeutschland vor.
von Thomas Pany
https://www.telepolis.de/article/AfD-Regierung-Was-MDR-und-NDR-nach-den-Landtagswahlen-drohen-koennte-11373623.html
Zitat von: Telepolis, 22.07.2026, AfD-Regierung: Was MDR und NDR nach den Landtagswahlen drohen könnte[...]

Auslöser sind die Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, bei denen die AfD [...] Chancen auf Regierungsverantwortung oder zumindest deutlich größeren politischen Einfluss hat.

[...]

Der Austritt ist kein Gedankenspiel mehr

[...]

Beide Anstalten würden also im Falle von AfD-Staatsvertragskündigungen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern weiter bestehen, weil sie von mehreren Bundesländern getragen werden.

Gerade an diesem Punkt beginnen jedoch die Unsicherheiten. Welche Folgen hätte ein Austritt für Finanzierung, Personal, Standorte, Programmauftrag oder die Zusammensetzung der Gremien? [...]

Für viele dieser Fragen gibt es keine belastbaren Präzedenzfälle. Medienrechtler rechnen deshalb mit langwierigen Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

[...]

Aus der Theorie wird Vorsorge

Bemerkenswert ist inzwischen weniger die juristische Debatte als die politische Vorbereitung auf den Ernstfall. Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski (CDU) räumt aktuell ein, eine Kündigung der Staatsverträge sei "formal-juristisch natürlich möglich" (siehe epd).

Gleichzeitig verwies er darauf, dass die Länder bereits über Wege diskutierten, die Finanzierung [...] auch unter veränderten Bedingungen sicherzustellen. Da eine Kündigung möglich sei, hätten die Länder "als Aufgabe, für eine auskömmliche Finanzierung [...] zu sorgen. Und dann müssen wir dafür Wege finden".

Hierzu, so zitiert epd den CDU-Politiker, gebe es bereits "durchaus Diskussionen unter den Ländern". Solche Aussagen wären vor einem Jahr kaum denkbar gewesen.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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Nevrion

Mit Blick auf die Aussagen von Nathanael Liminski. Der Idealfall ist zwar teuer, aber auf lange Sicht besser, denn fällt ein Bundesland als Beitragszahler raus, dann müssten ja die anderen den finanziellen Verlust ausgleichen, sofern man die Finanzierung nicht grundlegend ändern will. Das würde zwar kurzfristig für alle anderen den ÖRR teurer machen, doch maximal nur bis zur nächsten Landtagswahl, denn das würde in der Bevölkerung auf Dauer keiner durchgängig tragen (können).

pinguin

Längerfristig bleibt doch eh nur die ehrliche, echte Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen? Jedenfalls dann, wenn nicht geplant ist, daß die EU-Ebene das ganze ÖRR-Finanzierungskonstrukt kippt, die sich dabei auf den EuGH stützen kann -> eine vom Staat den Zahlenden vorgegebene Zahlung, deren Leistung nicht von der Freiwilligkeit der Zahlenden abhängt, ist als Steuer zu qualifizieren. In etwa so hat es Aussagen des EuGH.

Die Länder wiederum sind nicht zur Einführung allgemeiner Steuer befugt, da die Finanzverfassung des Bundes, die von den Ländern bei allen ihren Landesabgaben einzuhalten ist, den Ländern nur die Einführung von umsatz- bzw. nutzungsabhängigen Abgaben zugesteht.

Der Querverweis auf nachstehend bereits vorhandene Themen soll nur die Aussagen in den ersten 2 Absätzen dieses Beitrages belegen. Und auch wenn die EuGH-Entscheidung die damalige Rundfunkgebühr betrifft, so hat sich doch in Bezug auf den Rundfunkbeitrag nur der Name geändert, denn auch der Rundfunkbeitrag wurde von den Ländern eingeführt? Und dieses vermutlich nicht nur unter Mißachtung der Aussagen des EuGH, sondern auch unter Mißachtung der Aussagen des BVerfG zur Einhaltepflicht der Finanzverfassung des Bundes?

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt:
Entscheidung nach einer Vorlage durch das Oberlandesgericht Düsseldorf
EuGH C-337/06 - Die Rundfunkgebühr ist unionsrechtlich eine echte Steuer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35533.0
ergänzt 2021-07-23

BVerfG 2 BvL 5/95 - Landessteuer nur nach Art. 105 Abs. 2 & Abs. 2a GG zulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35158.0
ergänzt 2021-04-25

BVerfG 2 BvR 743/01 - Nichtsteuerliche Abgabe muß Finanzverfassung entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35151.0
ergänzt 2021-04-25

BVerfG 2 BvF 3/77 - Sonderabgabe nicht z. Finanz. allgem. Staatsaufg. zulässig (1980-12-10)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37087.0
Es wird dargelegt, dass zwischen dem durch eine Sonderabgabe Belasteten und dem dadurch Begünstigten ein Sachzusammenhang bestehen muss.
ergänzt 2023-03-16

BVerfG 2 BvL 1/99 - Sonderabgaben müssen im Haushaltsplan dokumentiert sein (2003-07-17)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37183.0
Es wird dargelegt, daß der Haushaltsplan eines Landes nicht vollständig ist, wenn darin nicht alle Sonderabgaben des Landes vollständig dokumentiert sind.
ergänzt 2023-04-20

BVerfG 2 BvR 2335/95 - Zur Nichtigkeit einer Sonderabgabe (2005-07-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35759.0
ergänzt 2024-07-03

->
BVerfG 1 BvR 1675/16 - Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe (2018-07-18)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33318.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33318.msg203678.html#msg203678
ergänzt 2023-02-02
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Markus KA

Man stelle sich mal vor was dem MDR drohen könnte, wenn alle AfD-Wähler und -Mitglieder in Sachsen-Anhalt sich für ihre Stimme und ihre Überzeugung deutlich einsetzen und sich einem Zwangsbeitrag verweigern würden.
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.