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Aufruf zu Gewalt? ZDF bläst Auftritt von Danger Dan wegen Songtext ab

Begonnen von Bürger, 17. Juli 2026, 11:03

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Bürger

n-tv, 16.07.2026
Sorge über Aufruf zu Gewalt
Eingriff in die Meinungsfreiheit? ZDF bläst Auftritt von Danger Dan wegen Songtext ab
"Die Anstalt" beschäftigt sich in einer Ausgabe mit wachsender politischer Radikalisierung. Dazu soll Musiker Danger Dan gemeinsam mit dem Pianisten Igor Levit einen Song über Widerstand gegen Rechtsextremismus performen. Doch das ZDF bekommt kurz vorher kalte Füße.
https://www.n-tv.de/politik/Eingriff-in-die-Meinungsfreiheit-ZDF-blaest-Auftritt-von-Danger-Dan-wegen-Songtext-ab-id31094732.html
Zitat von: n-tv, 16.07.2026, Sorge über Aufruf zu Gewalt - Eingriff in die Meinungsfreiheit? ZDF bläst Auftritt von Danger Dan wegen Songtext ab[...]  Der Liedtext könne aber als Aufruf zu Gewalt verstanden werden, teilte das ZDF weiter mit. "Ein solcher Aufruf stünde im klaren Widerspruch zu den Programmrichtlinien des ZDF."

[...]

Eingriff in Meinungs- und Kunstfreiheit?

[...] entschieden [...], "sich zeitnah dokumentarisch-journalistisch mit dem Lied von Danger Dan zu befassen und an einer anderen Stelle im Programm aufzuarbeiten". [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


web-Suche mit "Danger Dan Songtext Keine Angst"
https://www.google.com/search?q=danger+dan+songtext+Keine+Angst
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Bürger

Betrachtungen mit Unterstützung von KI-Textwerkzeugen siehe u.a. unter
Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg230430.html#msg230430
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Bürger

web.de, 17.07.2026
Ausladung von Rapper
Wegen Danger Dan: "Die Anstalt" distanziert sich von eigenem Sender
Nach der Ausladung des Musikers Danger Dan haben sich die Macher der Satiresendung "Die Anstalt" gemeldet. Sie kritisieren die Entscheidung des ZDF deutlich. Auch der Musiker selbst meldet sich nochmal zu Wort - es geht auch um das Thema Gewalt.
https://web.de/magazine/unterhaltung/kultur/danger-dan-anstalt-distanziert-eigenem-sender-42515306
Zitat von: web.de, 17.07.2026, Ausladung von Rapper - Wegen Danger Dan:[...]

"Hätten es als öffentlich-rechtliche Pflicht gesehen"
"Wir hätten es als öffentlich-rechtliche Pflicht gesehen, das Lied zu präsentieren und danach zu diskutieren", schrieben die Sendungsmacher auf Instagram [...]. [...]

Danger Dan: Gewalt längst politische Realität
[...]

Das ZDF erklärte, [...]. Man sei zu der Bewertung gekommen, dass der Widerspruch zu den ZDF-Programmrichtlinien im Anschluss an die mehr als siebenminütige Live-Performance auf der Bühne nicht mehr aufzulösen gewesen wäre.

[...]

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Bürger

FAZ, 17.07.2026 (€)
Gewaltaufruf ist keine Satire
Das ZDF lädt Danger Dan völlig zu Recht aus
Das ZDF hat den Auftritt des Musikers Danger Dan in der Jubiläumsausgabe der Sendung ,,Die Anstalt" abgesagt. Er hält das für Zensur. Das ZDF sieht in seinem Text einen möglichen Aufruf zur Gewalt. Lässt er sich so verstehen?
von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/zdf-laedt-danger-dan-und-igor-levitt-aus-ist-das-zensur-201039907.html

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Bürger

T-Online, 17.07.2026
Darum geht es im Lied "Keine Angst"
ZDF lädt Musiker aus – das ist der Hintergrund
Kurz vor der Aufzeichnung von "Die Anstalt" werden Danger Dan und Igor Levit vom ZDF ausgeladen. Grund dafür sei laut Sender ein problematischer Songtext. Darum geht es im Lied "Keine Angst".
https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_101347726/zdf-laedt-danger-dan-aus-ist-dieses-lied-wirklich-ein-aufruf-zu-gewalt-.html
Zitat von: T-Online, 17.07.2026, Darum geht es im Lied ''Keine Angst'' - ZDF lädt Musiker aus – das ist der Hintergrund[...]

Zusammengefasst kann man das Lied als detaillierte Anleitung zum Widerstand gegen Nazis und Faschisten verstehen. Danger Dan beschreibt, wie man sich zusammenschließen kann, ohne ins Visier von Rechtsextremisten oder Sicherheitsbehörden zu geraten. Es brauche geheime Kommunikation, es gelte rechte Strukturen zu recherchieren, deren Aktionen zu dokumentieren, Nazis öffentlich bekannt zu machen.

[...]

Das Lied endet mit der Zeile "liebe Grüße an Lina, Gucci, Maja und Nanuk". Damit dürften die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei ihrer Mitstreiter gemeint sein, die 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen mehrerer gewalttätiger Angriffe auf Rechtsextreme zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Diesbezüglich sagte Danger Dan dem "Spiegel": "Die Namen, die ich in dem Song nenne, sind komplett austauschbar, ich hätte statt Lina, Gucci, Maja und Nanuk auch Tobi oder Nele grüßen können – oder ganz viele andere Antifaschistinnen, die von staatlicher Repression betroffen sind."

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
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pinguin

Querverweis:

EuGH C-555/23 - Menschenwürde mißachtende Inhalte müssen unterbunden werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38502.0

Die Aussagen des EuGH könnten hier passen, wenn der Liedtext tatsächlich so zu deuten ist, wie er gedeutet wurde; ein Aufruf zu Gewalt, gleich welcher Art, ist mit der Menschenwürde garantiert nicht vereinbar?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

PersonX

das Dilemma ist, es soll die Wirklichkeit abgebildet werden, die Program Richtlinien können deshalb eine unzulässige Einschränkung sein, es kommt auf den jeweiligen Blickwinkel an

so frei, wie die Redaktion bei der Auswahl von Inhalten sein möchte ist diese vielleicht gar nicht, wenn damit einhergeht, dass die Wirklichkeit nicht abgebildet werden wird

aber das ist halt eine zu diskutierende Frage, wie wird damit umgegangen 

dazu muss aber der Auftrag berücksichtigt werden und die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 2018, da steht doch sehr präzise drin, was "nicht" zu filtern ist

im Prinzip wird es absurd, wenn von Wehrhaftigkeit in Verbindung mit Demokratie gesprochen wird beim gleichzeitigem Versuch andere auszugrenzen 

ob das über den Gewaltvorwurf passiert oder über die Darstellung, dass diese anderen die Demokratie abschaffen wollen, es entsteht genau das Gegenteil von dem was das Bundesverfassungsgericht da erklärt hat, denn Meinungen werden aus der Wirklichkeit gefiltert

das lassen wir einfach einmal wirken

Programm Richtlinien hin oder her, der obere Punkt passiert faktisch 

was es jedenfalls nicht ist Zensur, Zensur wäre es erst, wenn das Lied nicht aufgeführt werden darf, also durch gesetzliche Auflagen untersagt wird

aktuell ist es wohl eine Selektion der Wirklichkeit, durch Entzug einer Bühne, aber im Prinzip wurde durch die Aktion ein Scheinwerfer auf das gerichtet, die Bühne wurde somit verschoben

sie findet jetzt parallel zum ZDF statt, außerhalb der Sendung 

ob das nun positiv ist oder nicht bleibt Geschmacksache 

Die ganze Aktion hat die Wirklichkeit bereits erneut verändert. Nicht jedoch abgebildet.

pinguin

Zitat von: PersonX am 17. Juli 2026, 14:21so frei, wie die Redaktion bei der Auswahl von Inhalten sein möchte ist diese vielleicht gar nicht, wenn damit einhergeht, dass die Wirklichkeit nicht abgebildet werden wird
Der ÖRR soll informieren, aber dieses eben unter strikter Wahrung der Menschenrechte, über die sich keine Organistion hinwegsetzen darf, an der der Staat beteiligt ist; siehe hierzu auch

BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

und ebenso

BVerfG - 1 BvR 2727/19 - "Würde" hat Vorrang vor "Meinungsfreiheit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34524.0

Insofern ist diese Thematik nichts, was verfassungsrechtlich neu zu entscheiden wäre, da als Rahmen seitens des BVerfG und eben auch dem EuGH bereits verbindlich gesetzt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

PersonX

@alle

ist es richtig, dass in der Jubiläumsfolge von ,,Die Anstalt", die Behauptung, die rechtsextreme Gewalt in der Geschichte der Bundesrepublik hätte aktuell einen Höchststand erreicht gefallen ist?

Wurde diese dort näher belegt oder eingeordnet?

Bürger

FAZ, 19.07.2026 (€)
Warnung vor Faschismus
Wie die Macher der ,,Anstalt" im ZDF größenwahnsinnig wurden
Die ZDF-Geschäftsleitung hat den Musiker Daniel Pongratz aus der Sendung ,,Die Anstalt" ausgeladen. Dagegen lehnen sich die Macher auf. Ihre Jubiläumsshow zeigt indes ganz genau, warum die Absage richtig ist.
von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/aerger-wegen-danger-dan-wie-die-macher-der-anstalt-groessenwahnsinnig-wurden-accg-201044189.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
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Nevrion

Ich kenne das Programm nur vom Hören-Sagen, kann also keine qualifizierte Aussage zu den dort üblichen Inhalten treffen, aber auch wenn das natürlich alles von erpressten Geldern bezahlt wird, so soll dort jeder auftreten dürfen, wenn es die Sendungsmacher es so wollen. Man muss ja nicht so tun als ob man hier noch jemand anderes bespielt als Menschen, die sich politisch links sehen, weil es ja bereits offensichtlich ist.
Sind die Liedpassagen strafrechtlich relevant werden sie zur Anzeige gebracht. Ich bin strikt gegen eine Art Vorzensur vom Sender gegenüber der Sendung.

Aus unserer Sicht sind solche Auftritte ja auch eigentlich Gold wert. Sie produzieren quasi täglich aufs neue Argumente gegen die weitere Finanzierung des ÖRR.

pinguin

Zitat von: Nevrion am 24. Juli 2026, 15:33... Ich bin strikt gegen eine Art Vorzensur vom Sender gegenüber der Sendung. ...
Der Sender ist aber irgendwie in der Pflicht, dieses u. U. zu unterbinden? Noch einmal der Hinweis auf

EuGH C-555/23 - Menschenwürde mißachtende Inhalte müssen unterbunden werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38502.0

Es darf angenommen werden, daß die Sender jeden Versuch, ihnen rechtswidriges bzw. eu-rechtswidriges Verhalten anlasten zu können, umgehen werden.

Man sollte nicht davon ausgehen, daß die Sender nicht wissen, was sie im eu-rechtlichen Rahmen nicht dürfen bzw. was sie geradeso noch dürfen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

PersonX

@pinguin,  nach meiner Sichtweise,

nein der Sender ist dazu nicht unmittelbar verpflichtet, denn zuvor muss doch zunächst eine Feststellung getroffen werden, dass diese Inhalte dieses Kriterium überhaupt erfüllen, im Zweifelsfall muss es also amtlich festgestellt werden

---
bis zu so so einer amtlichen Feststellung, inklusive rechtsstaatlichem Verfahren mit der Möglichkeit der Stellungnahme und damit auch Erklärung der Urheber, kann eine Ausstrahlung nur vorbeugend unterlassen werden

--
das ZDF wollte es wohl vorbeugend unterlassen mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, dass es ..., aber dass ist halt noch gar keine amtliche Feststellung

--
im Prinzip wollte das ZDF, eine mögliche Ausstrahlung wohl erst dann realisieren, wenn ihnen dazu eine Einordnung möglich gewesen wäre,
vielleicht war geplant die eigene Einschätzung dazu zunächst amtlich abzusichern

pinguin

Zitat von: PersonX am 24. Juli 2026, 23:48nach meiner Sichtweise,

nein der Sender ist dazu nicht unmittelbar verpflichtet, denn zuvor muss doch zunächst eine Feststellung getroffen werden, dass diese Inhalte dieses Kriterium überhaupt erfüllen, im Zweifelsfall muss es also amtlich festgestellt werden
Wie auch immer; auch das BVerfG entschied ja bereits entsprechend, [...]

BVerfG - 1 BvR 2727/19 - "Würde" hat Vorrang vor "Meinungsfreiheit" (2020-11-02)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34524.0

Daß es hier dann stets einer amtlichen Feststellung dazu bedarf, ist nicht ersichtlich, denn der ÖRR ist als öffentlich-rechtliche Organisation zur unmittelbaren Einhaltung aller Grundrechte den anderen Grundrechtsträgern gegenüber verpflichtet

BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten (2016-07-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

Es entzieht sich meiner Kenntnis, daß es Aussagen des BVerfG hat, daß diese seine Aussagen für den ÖRR trotz seiner öffentlich-rechtlichen Struktur nicht gelten.

Daß auch der ÖRR die Vorgabe mit den Grundrechten nicht ganz verstanden hat, ist für jene offensichtlich, die sich mit den Grundrechten eingehender befasst haben, denn die Bestimmungen der EMRK sind zwingend zur Ermittlung der Tragweite des nationalen Grundrechts heranzuziehen***¹, auch vom ÖRR, wenn die BVerfG-Aussage zur Einhaltung der Grundrechte auch für den ÖRR gilt. Denn dann ist auch dem ÖRR die Einmischung in die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" gegenüber allen Grundrechtsträgerinnen verboten.***² d.h., daß alle Pfändungsmaßnahmen des ÖRR gegenüber den Grundrechtsträger/-innen nicht in Übereinstimmung zu den diesbezüglichen Vorgaben des EGMR und BVerfG hat; das weitergehende EU-Recht ist damit noch nicht berührt.

Es ist nicht ersichtlich, daß es mit der EMRK und den Enscheidungen des dafür zuständigen EGMR vereinbar ist, daß die Grundrechtsträger/-innen gezwungen werden dürfen, individuell unerwünschte Informationsmedien zu finanzieren.

***¹
BVerfG 2 BvR 1481/04 - EMRK ist im Rang von Bundesrecht und einzuhalten (2004-10-14)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37237.0

***²
EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0
ergänzt 2023-05-14
Hinweis: der Begriff "Vertrieb" soll "Verbreitung" heißen, der aber nicht in die Titelzeile passte.

EGMR -> Art 10 EMRK -> Verl. Art 10, wenn Maßn. nicht in demokrat. Ges. notw.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37592.0



Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

PersonX

@pinguin, ich habe meine Sichtweise "zur amtlichen Feststellung" im KI Chat als modifizierte Textsimulationen eingestellt, 

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg230473/topicseen.html#msg230473

und auch korrigiert, dahingehend dass ich nicht erklären möchte, dass diese Rechte nicht zu beachten sind. Es würde das Thema hier jedenfalls sprengen darüber weiter zu diskutieren.
Das Problem resultiert aus dem Punkt wann diese interne Prüfung halt absolut endgültig wird.