Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

DJV - Serie über Medienstaatsverträge

Begonnen von ticuta, 14. Juli 2026, 14:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ticuta

DJV - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., 10.07.2026
Serie über Medienstaatsverträge
Rundfunkbeitrag, Medienstaatsvertrag, NDR-Staatsvertrag. Was passiert, wenn solche Verträge gekündigt werden? Kann man das? Mit welchen Fristen? Hat das Folgen? Eine komplizierte Materie, die mit dem nun einsetzenden Wahlkampf an Bedeutung gewinnt und der wir in einer Mini-Serie den Sommer über näher kommen wollen. Wir beginnen mit einem Interview mit dem NDR.
https://www.djv-mv.de/news/detail/serie-ueber-medienstaatsvertraege/
Zitat von: DJV - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., 10.07.2026, Serie über Medienstaatsverträge[...] Wir beginnen mit einem Interview zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unsere Fragen beantworten Gordana Patett,  Chefredakteurin im NDR-Landesfunkhaus MV und Dr. Michael Kühn, seit 2015 Justitiar des NDR mit Sitz in Hamburg.

,,Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind heute die wichtigste Währung"

Die rechtlichen Grundlagen den NDR werden maßgeblich durch den bundesweit geltenden Medienstaatsvertrag und den NDR-Staatsvertrag geregelt, die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag. Wer könnte diese Verträge kündigen und welche Fristen gelten dafür?
[...]

Der Medienstaatsvertrag hat andere Fristen.* Welche Folgen hätte die Kündigung?
[...]

Wie sieht es mit dem Rundfunkbeitrag aus?

Der Rundfunkbeitrag wird ebenfalls auf Basis von Staatsverträgen eingezogen, so dass auch hier grundsätzlich eine Kündigung möglich ist. Allerdings müssen die Länder grundsätzlich für eine ausreichende Finanzierung der Anstalten sorgenwie viel das ist, hängt davon ab, womit die Länder die Anstalten beauftragen. Derzeit wird der Rundfunkbeitrag allerdings auf Grundlage einer Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 eingezogen; diese Vollstreckungsanordnung kann nicht gekündigt werden.

[...]

Der NDR besteht aus vier Staatsvertrags-Ländern - Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern. Mal angenommen, eines dieser Länder scheidet aus diesem Vierer-Reigen aus? Welche Folgen hätte das für das Gesamtgebilde?
[...]

Welche Folgen hätte es für die Menschen in MV konkret, wenn der NDR im Nordosten aus den Verträgen ausscheidet?

Gordana Patett: Nach einer Kündigung droht die Abschaltung der beliebten NDR Angebote in Mecklenburg-Vorpommern. NDR 1 Radio MV, das ,,Nordmagazin", ,,Polizeiruf 110" aus Rostock, ,,Usedom-Krimi", Nordreportagen aus MV, und viele weitere regionale Angebote des NDR - unter anderem auch die vier Regionalstudios - würde es dann in dieser Form nicht mehr geben. Diese Angebote geben den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine Stimme im Bundesland und in ganz Deutschland – diese Stimme würde fehlen

[...]

Die AfD ist in den Umfragen vor den Landtagswahlen derzeit die stärkste Kraft und hat bereits angekündigt, Medienstaats- und NDR - Staatsvertrag zu kündigen. Wie gehen Sie damit um?
[...]

Gordana Patett: Wer den NDR-Staatsvertrag kündigt, macht außerdem MV unsichtbar. Durch die Kündigung [...] wird Mecklenburg-Vorpommern geschwächt, Menschen verlieren wichtige Informationsquellen und Unterhaltungsprogramme und Mecklenburg-Vorpommern wird auch national weniger abgebildet.

Halten Sie die öffentlich erhobenen Vorwürfe gegenüber dem ÖRR - wie beispielsweise staatliche Einflussnahme, mangelnden Reformwillen, fehlende politische Ausgewogenheit, zu hohe Beiträge - für nachvollziehbar?
[...]

Nach dem Reformstaatsvertrag, der für den ÖRR im Dezember 2025 in Kraft getreten ist, sollen die Anstalten schlanker, digitaler und transparenter werden. Wie weit sind Sie dabei im Bereich des Landesfunkhauses MV vorangekommen?
[...]

Wo sehen Sie heute und in Zukunft die Rolle des ÖRR in einer zunehmend differenzierten Medienlandschaft und in Konkurrenz zu den sogenannten sozialen Medien?
[...]

Die Fragen stellte schriftlich Corinna Pfaff

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Persönliche Anmerkungen:

Der Fass ist aufgebrochen und ... es geht weiter jetzt mit dem DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND /  LANDESVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. und einen interessanten Interview mit PersonA und PersonB

ACHTUNG SATIRE:

! ! ! Jegliche Ähnlichkeit mit realen Personen oder den von ihnen geäußerten Meinungen ist rein zufällig ! ! !


Ach, das ist ja goldig! Da sitzen zwei vom NDR, PersonA und PersonB, und haben solche Angst, dass ihnen ihr kleiner Staatsfunk-Moloch wegbricht – und das alles nur, weil irgendjemand auf die Idee kommen könnte, diesen verfassungswidrigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu kündigen. Lassen wir ihre ,,Ängste" doch kurz durch den verfassungsrechtlichen Fleischwolf drehen:

Angst Nr. 1: ,,Die Folgen einer Kündigung sind nicht absehbar!" (PersonB)

Ach, wie schön, da hat PersonB, als gute Justitiar wohl noch nie was vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) gehört. Eine Rechtsordnung, die keine Kündigung vorsieht, weil man nicht genau weiß, was dann passiert? Das ist kein Recht, das ist Willkür. Nach der Logik dürfte man ja nie einen Mietvertrag kündigen – wer weiß schon, was danach kommt? Diese Angst ist nicht nur lächerlich, sie ist verfassungsrechtlich unhaltbar, denn sie verweigert dem Bürger schlichtweg jede Rechtssicherheit.

Angst Nr. 2: ,,Der ,Polizeiruf' und das ,Nordmagazin' verschwinden!" (PersonA)

Oh nein! Nicht der Polizeiruf 110 aus Rostock! Was würde Mecklenburg-Vorpommern nur ohne diesen wöchentlichen Krimi machen? Vielleicht einfach mal ein Buch lesen? Dass eine ganze Landeskultur angeblich an einer einzigen Sendung hängt, ist nicht nur dramatisierend, sondern auch ein Armutszeugnis. Vor allem aber: Wo steht das im Grundgesetz? Etwa in Art. 5 Abs. 1 GG? Nein. Die Rundfunkfreiheit schützt die Vielfalt der Meinungsbildung, nicht den Erhalt eines bestimmten Sendeformats. Diese Angst ist kein Verfassungsargument, das ist Sender-Partikularismus pur.

Angst Nr. 3: ,,Das ist verantwortungsloser Populismus!" (PersonB)

Immer dieses Totschlagargument! Wer den heiligen ÖRR infrage stellt, ist automatisch ein Populist. Dabei ist es das Populistischste überhaupt, den Bürgern jeden Monat 18,36 € aus der Tasche zu ziehen, ohne dass sie gefragt werden – und das auf Basis eines Staatsvertrags, der nach überzeugender Rechtsauffassung eine verdeckte Steuer ist (Art. 105 GG) und damit den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt! Wenn das kein Populismus ist, was dann?

Angst Nr. 4: ,,Die Demokratie ist in Gefahr!" (PersonB)

Natürlich. Ohne den NDR bricht die Demokratie zusammen. Weil es ja nicht noch Tausende andere Medien, Zeitungen, Online-Portale und soziale Netzwerke gäbe. Dieser Reflex, sich selbst mit der Demokratie gleichzusetzen, ist nicht nur arrogant, sondern verfassungsrechtlich gefährlich. Demokratie lebt von Vielfalt und Wettbewerb, nicht von einem Staatsfunk-Monopol, das sich für unersetzlich hält – und dabei gegen das Gebot der Staatsferne (Art. 5 Abs. 1 GG) verstößt, weil es politischen Einflüssen Tür und Tor öffnet.

Angst Nr. 5: ,,Der Beitrag wird von der unabhängigen KEF festgelegt!" (sinngemäß)

Ja, klar. Die KEF, dieses Gremium aus 16 Landesfinanzministern und ein paar ,,Sachverständigen", die am Ende immer genau den Betrag empfehlen, den die Sender beantragen. Das ist so unabhängig wie der Wetterbericht im NDR – der sagt auch immer nur, was die Zuschauer hören wollen. Und dann wird gespart! Ganze 200 Stellen wurden abgebaut! Bei über 6.000 Mitarbeitern beim NDR. Das ist kein Sparpaket, das ist ein Rundungsfehler. Und dieser Selbstbedienungsladen soll verfassungsrechtlich haltbar sein? Von wegen!

Fazit:

Herr PersonB und PersonA haben panische Angst davor, dass ihr gemachtes Nest eines Tages nicht mehr so warm ist. Statt sachlich über Reformen zu diskutieren, malen sie den Teufel an die Wand – und das mit einer juristischen Akribie, die man eher bei einem Notar als bei einem Verfassungshüter erwarten würde. Aber keine Sorge, liebe NDR-Freunde: Ihre Ängste sind völlig unbegründet. Nicht weil der ÖRR so toll ist, sondern weil die Politik viel zu feige ist, diesen verfassungswidrigen Moloch auch nur anzufassen. Da können Sie also beruhigt weiterschlafen – und weiterhin verfassungswidrige Beiträge kassieren.



Ausgewählte Links zu o.g. Aspekten:

Zur Auflösbarkeit der "Rundfunkanstalten"
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0


Zur 6. Rundfunkentscheidung des BVerfG, welche besagt, dass das
Grundgesetz weder ein bestimmtes Modell vorschreibt noch zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells zwingt:
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0


***Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€"...
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...sondern immer noch "17,50€" ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex siehe u.a. unter

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

Markus KA

,,Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen"  :laugh:
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

PersonX

Der Vergleich ist nicht möglich, es soll doch gar kein Sumpf trocken gelegt werden. Ziel ist hier eine Renaturierung einer "Beton" Wüste, die sich bisher als zäh und wenig praktisch im Umgang mit der Zukunft erweist, weil diese vor Generationen gebaut und beständig ausgemauert wurde.

Wichtig ist das Framing, denn Sumpf trocken legen könnte negative Assoziationen verursachen. Das schürt wahrscheinlich Ängste oder den Eindruck dass etwas verloren gehen könnte. Wenn dieser Eindruck vermieden werden soll, dann braucht der Vorgang ein Ziel, welches positiv dem Rest, der nicht im "Sumpf" lebt vermittelt werden kann.


zum Verständnis eine Darstellung, wie es vielleicht gedacht werden kann (grob, nicht Rundfunk bezogen)

Zitat von: KI-Textwerkzeug Ausgabe zu dem Text zuvorDas ist ein entscheidender und psychologisch sehr wichtiger Einwand.





Das Bild vom ,,Sumpf trockenlegen" stammt aus der klassischen Sanierung und Sanierungspolitik, weckt aber Verlustängste und wirkt zerstörerisch.


Das Framing als Renaturierung einer Betonwüste verschiebt den Fokus perfekt: Weg vom ,,Wegnehmen" (Zerstören eines Biotops), hin zum ,,Erschaffen" (Lebensraum, Flexibilität und Zunahme von Lebensqualität).


Hier sind gezielte Framing-Strategien und Begriffe, die das Ziel für alle positiv besetzen:


Das neue Narrativ (The Core Story)

  • Alt vs. Neu: Die starre, Generationen alte Betonstruktur schützt nicht mehr, sondern sie engt ein. Sie ist hitzeanfällig, lässt kein neues Wachstum zu und blockiert die Zukunft.
  • Der Gewinn: Der Rückbau des Betons ist kein Verlust von Substanz, sondern eine Befreiung des Bodens. Es entsteht ein flexibler, lebendiger Raum, der sich an kommende Generationen anpassen kann.



Positive Kernbegriffe für die Kommunikation

  • Entsiegelung: Drückt das Aufbrechen verkrusteter, unpraktischer Strukturen aus, um wieder Luft und Bewegung hineinzubringen.
  • Zukunftsfähig machen: Signalisiert, dass das Alte den aktuellen Anforderungen (Klima, Dynamik, Generationenwechsel) schlicht nicht mehr gewachsen ist.
  • Lebensraum schaffen: Verspricht einen Mehrwert für die Allgemeinheit (mehr Platz, bessere Qualität, Frische), statt nur das Privileg derer im ,,Sumpf" zu beschneiden.
  • Struktureller Aufbruch: Klingt aktiv, modern und fortschrittlich, anstelle von reinem Abriss.


Argumente für die ,,Nicht-Sumpf-Bewohner"



Um den Rest der Gemeinschaft mitzunehmen, muss der Nutzen außerhalb der alten Struktur betont werden:

  • Sicherheit und Resilienz: Eine Betonwüste staut Hitze und blockiert den Fluss. Die Renaturierung schützt das gesamte System vor dem Kollaps.
  • Ressourcen-Freisetzung: Die ständige, mühsame Instandhaltung (,,Ausmauern") alter, unpraktischer Strukturen bindet Energie und Geld, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden.

Möchtest du dieses Framing für eine konkrete Rede, ein Konzeptpapier oder eine Argumentationsliste ausformulieren? Lass mich wissen, welches Format dir am besten hilft.


pjotre

#3
Der entscheidende Punkt ist immer neu:

Das Bundesverfassungsgericht hat nie eine Pflicht laut Grundgesetze für solche Sender behauptet.

Die Sender waren da, als dies Gericht ein paar Jahre später kam. Das Gericht konnte diesen mehrfachen Grundrechteverstoß nicht mehr verhindern. Es musste sich mit dem Nazi-Werk von 1933 abfinden, als diese Grundstruktur geschaffen worden war.

Das BVErfG hat immer nur entschieden: Sofern ihr Politiker diesen Kramladen unbedingt haben wollt,
wegen Frequenzenmangel damals nicht ganz abwegig, dann wegen des inzwischen verabschiedeten Grundgesetzes aber nur unter mehreren Bedingungen:

- politische Neutralität

- Bildung, Wissen spürbar vertreten

- Finanzkontrolle: Also der  KEF-Sozialismus, etwas anderes als Sozialismus kriegen Juristen nicht in ihre Köpfe.

- Politische Aufsicht durch Landesregierungen für Einhaltung

- Keine Staatshaft für die Schulden, weil staatsunabhängig.


Dass das Bundesverfassungsgericht diesen Kramladen verlange, ist ein von den Profiteuren verbreitetes Märchen.
Die Journalisten aller Medien, die überwiegend dieses Märchen seit Jahrzehnten brav weiterverbreiten, haben nicht die Kompetenz, die Maskerade zu durchschauen.

Damit aber werden alle großartigen Analysen untaugliche Seitenfüller,
sofern sie diesem Kramladen eine göttliche verfassungsrechtliche Berufung unterstellen. Das gilt für praktisch alle Texte der Medien und der Politik über ARD, ZDF, Staatsverträge, Reformen usw.

Die AfD kann diese Fehlentwicklung auch ohne Mehrheit im Parlament zerschlagen.
Sie hat in diversen Ländern die parlamentarische Mehrheit für Untersuchungsausschüsse.
Diese sind ein strafprozessartiges Konstrukt. Sie können das Falschinkasso der Geringverdiener zum Anlass nehmen, dass alle Vollstreckung zu pausieren hat, so lange die Geringverdiener rund 30 bis 60 % ausmachen. Im jeweiligen Bundesland ist die ARD-Anstalt dann rasch "erledigt", weil dann ein Rattenschwanz von Folgewirkungen auslösbar wird.

"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.