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IFG-Anträge : ARD-Anstalt? Gerichte? Mustertexte?

Begonnen von pjotre, 06. Mai 2026, 11:08

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pjotre

Im Forum werden IFG-Anträge an mehreren Stellen behandelt, meistens für spezielle Handhabung. Dieser Thread will die reale Anwendung in allgemeiner Weise erörtern und Anwendungshilfen zeigen.

Hier ist ein Vorentwurf und Verbesserungs-Anregungen sind willkommen:
ZitatAbsender:
(vollständiger Name --- Straße+Nr --- PLZ+Ort)
... ...
... ...
... ...
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen): ... ...
Datum, Unterschrift: (ferner Datum+Unterschrift auf letzter Seite)
... ...



An das Präsidium des Verwaltungsgerichts:

Antrag auf Auskunft gemäß IFG.

Zur Bearbeitung ist dies vermutlich intern weiterzuleiten an die zuständige Kammer gemäß
Aktenzeichen. Der Antragsteller hat die Zuständigkeit dem Ermessen des Gerichts
anheimzustellen.
An:
(Name --- Straße+Nr --- PLZ+Ort)
... ...

... ...
... ...


Nummer - Aktenzeichen usw.:
|.......................................




Hiermit erfolgt Antrag auf
Auskunft nach IFG:



A1.a) Das gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen. IFG-Antrag

ist ab jetzt zulässig. Gemäß § 3 Nr. 1.g) IFG besteht Verweigerungsrecht nur für ein noch
"laufendes" Gerichtsverfahren.
Das vorstehend Bezeichnete ist Bundesrecht. Analoges ist anzunehmen für die Bundesländer,
ausgenommen Bayern und Niedersachsen.

Hiermit erfolgt Antrag auf Auskunft innerhalb von 1 Monat gemäß IFG
(IFG-Landesrecht) an das auf Seite 1 adressierte Verwaltungsgericht, und zwar an die am
Aktenzeichen ablesbare zuständige Kammer.
Angemessen bleibende Verlängerung der Frist wird auf Wunsch gewährt.


A1.b) Hiermit beantrage ich IFG-Auskunft bezüglich eines etwaigen nicht zu der dem Kläger
bekannten Akte gegebenen Informationsaustausches mit dem Beklagten.

Gemäß § 100 VwGO haben Beteiligte das Recht auf Einsicht in die gesamte Akte. Während der
Verfahrensdauer ist aller Austausch des Gerichtes mit Parteien zur Akte zu geben, soweit mit
möglicher Auswirkung bezüglich des Verfahren.

Gemäß § 99 Abs. 1 VwGO besteht Vorlagepflicht. Der Grundsatz der Aktenvollständigkeit, der
aus der Pflicht zu ordnungsgemäßer Aktenführung folgt, besagt, dass alle für das Verfahren
bedeutsamen Vorgänge dokumentiert werden müssen. Dazu gehören Protokolle, E-Mails,
interne Vermerke


A1.c) Soweit an Indizien ablesbar, werden Mitteilungen über Rechtsfragen

von Klagen gegen die Rundfunkabgabe, Mitteilungen von ARD-Anstalten, mutmaßlich
● nicht gesetzeskonfom zu den berührten Verfahrensakten des Gerichts eingereicht,
● sondern den Gerichten und zuständigen Richtern als "Hintergrund-Information" zugeleitet
● oder sogar als verwendungsfertige "Urteils-Textbausteine".

A1..d) Rechtsgrundlage für das Ersuchen: Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs

zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-
Westfalen (IFG NRW), in Kraft getreten am 1. Januar 2002. - Es ist ein Recht auf Zugang zu
Informationen von öffentlichen Stellen des Landes, der Kommunen sowie anderen
Einrichtungen des öffentlichen Rechts, also auch des WDR. -Es umfasst alle vorhandenen
Aufzeichnungen, wie Akten, Dokumente, elektronische Daten oder E-Mails.
A1.e) Für die Durchsetzung ist erforderlichenfalls der/die Landesbeauftragte/r
für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Es wird gehofft, dass die Anrufung nicht
erforderlich wird.

A1.f) Kosten-Vorbehalt: Sollten die Kosten 20 € übersteigen,

so wird um Übermittlung des Betrages gebeten noch vor Eintritt in Bearbeitung. Ja nach
Betragshöhe würde dann möglicherweise ein öffentliches Crowdfunding im Internet erfolgen,
um diese IFG-Anfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu finanzieren.


A2. Konkret: Das Aufzulistende:
Folgende Kategorien von Mitteilungen an Gerichte ohne
zur Verfahrensakte sind mir nach IFG-Regeln zu liefern, soweit sie erfolgten:


A2.a) Allgemeine Rechtsinformation über Rundfunkabgabe-Recht

an das auf Seite 1 bezeichnete Gericht. Sehr offenkundig dürfte dies den einzigen Zweck
verfolgen, ohne Wissen der Kläger die Richter auf die Rechtsanschauungen der öffentlich-
rechtlichen Beklagten hin zu motivieren.
(Wörter wie "Manipulieren" oder "Framing" wurden hier nicht gewählt, weil sie abwertend
bezüglich der Empfänger-Resilienz gegen Manipulation interpretiert werden könnten. Die
Interpretation bleibe jedem überlassen.)


A2.b) Zu überlassen sind alle dem Gericht überlassenen schriftlichen

Ausführungen speziell zu meinem Verfahren, soweit diese bisher nicht zur gerichtlichen Akte
gegeben wurden. Dies gilt auch für solche Mitteilungen, die das Aktenzeichen nicht bezeichnen,
aber die ganz konkreten Vorgänge und / oder die Rechtsfragen meiner Akte betreffen.

A2.c) Zu überlassen sind alle Aktennotizen über Telefonate oder auch persönliche

Gespräche von Mitarbeitern einer ARD-Anstalt mit Richtern dieser Kammer des Gerichts über
Rechtsfragen der Rundfunkabgabe. Sofern Aktennotizen nicht vorliegen, so sollte eine Negativ-
Aussage der zuständigen Richter genügen, dass keinerlei mündlicher Austausch erfolgte.

A2.d) Sofern Austausch erfolgte, aber nicht gut belegbar ist, so sollte wenigstens

eine Zeitangabe nach Erinnerung erfolgen, etwa wie viele Stunden oder Minuten pro Monat.


A3. Schutz der Personen:

A3.a) Anonymisierung: Die jeweils handelnden Personen

müssen nicht mit vollem Namen bezeichnet werden. Sie müssen aber mit Initialen ausreichend
verwechslungsfrei definiert werden, damit sie in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren vom
dann zuständigen Gericht zur Aussage geladen werden können.

A3.b) Es wird hier sorgfältig differenziert zwischen funktionsbedingt

Zuständigen einerseits, verantwortlich autonom entscheidenden Leitenden der ARD-Anstalt
andererseits. Funktionsbedingt Zuständige der Sender haben weder Beamtenstatus noch das
beamtenrechtliche Recht der Remonstration noch ein effizientes Verweigerungsrecht, sofern
man den Arbeitgeber-Wechsel nicht wählen kann oder will. Vorwerfbarkeit erfordert
ausreichendes Ermessensrecht des Bearbeiters und ist deshalb oft nicht gegeben. Die
Auskunftserteilung kann also ohne besondere Besorgnis erfolgen, ausgenommen Deliktisches,
soweit mit subjektiver Schuld einer verwerflichen Gesinnung.


Mit freundlichem Gruß!
Datum+Unterschrift:
... ...
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.