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Rückübertragung an die Kammer: Bisher oft Erfolge?

Begonnen von pjotre, 29. April 2026, 23:07

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pjotre

Wieder ein Arbeitsthread - Ausführungen und Meinungen bitte kurz halten.

Die Fragen lauten:
F1. Hatten andere bereits eine Rückübertragung vom Einzelrichter an die Kammer? 
F2. Hatten andere mit Verweigerung der Übertragung an den Einzelrichter Erfolg?
F3. Gibt es Gründe gegen die Rückübertragung?


Eine Einzelrichterin in einem Verfahren gegen den SWR bat um Zustimmung der Rückübertraung an die Kammer.
Das hatten wir in den diversen hier verfolgten Verfahren noch nicht. Es kommt generell sehr selten vor. Es wird allgemein als positiv gewertet, weil in der Regel wegen Erkennen eines besonderen Schweregrades des Themas, was Aussichten auf das Recht der Fortsetzung beim OVG erhöhen dürfte.

Besonders breite Analyse der berührten Rechtsfragen:
Welche Gründe gibt es gegen den Einzelrichter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21524.0

Beiträge von 2017 bis 2024. Besonders wichtig der Beitrag von @Bürger 2024-02-02, 22:47:40 , nämlich ein Mustertext gegen Übertragung auf den Einzelrichter,


Es wird in einer Serie von Musterverfahren ab jetzt in der Klageschrift der Übertragung auf den Einzelrichter widersprochen werden.
Das hat einen konkreten Grund: Da die ARD-Juristen den Rechtsgründen der Musterverfahren nicht mehr abhelfen könnten, versuchen sie zunehmend, das Recht der Klage in Frage zu stellen. Das setzte Sommer 2025 ein und ist Februar bis April 2026 zur wichtiger Komponente geworden, interessanterweise bei ganz verschiedenen Sendern (und Gerichten).
Ziel ist ein umgehender richterlicher abweisender "Gerichtsbescheid" unter Verzicht auf mündliche Verhandlung, weil laut ARD-Juristen es eine Sache ohne besondere Schwierigkeit ist.

Wir wissen, wie wir hiergegen umgehen und hiermit fertig werden.
Aber das bisherige Einverständnis der Übertragung auf den Einzelrichter wird nun aufgegeben, wobei ausdrücklich dieser Missbrauch als Motiv der Verweigerung angegeben wird. OB die Verweigerung Erfolg haben wird oder nicht, ist zweitrangig.
Sie erfüllt ihren strategischen Zweck, aktenkundig gemacht zu haben, dass ein schnelles abwimmelndes Textbaustein-Urteil aus richterlicher Sicht unangebracht wäre, weil kontraproduktiv:
Verstoß gegen das "rechtliche Gehör" mit daraus resultierenden Optionen für den Bürger.
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

pjotre

#1
Zu allgemeinen Einschätzungsfragen ist KI zuweilen nützlich, ist also nicht "KD Künstliche Doofheit". :)
Hier erscheint das Ergebnis in etwa plausibel: 

Die Frage:
Verwaltungsgericht: Welche Aussicht hat es, der Übertragung auf den Einzelrichter zu widersprechen?


Die Antwort:

ZitatDer Widerspruch gegen die Übertragung eines Verfahrens auf den Einzelrichter beim Verwaltungsgericht (§ 6 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) hat in der Praxis nur geringe Aussichten auf Erfolg.
Obwohl das Gericht die Beteiligten vor der Übertragung anhören muss, handelt es sich hierbei meist um eine prozessökonomische Maßnahme zur Entlastung der Kammer, der auch gegen den Willen der Beteiligten gefolgt wird.
Wichtige Punkte zur Übertragung (nach § 6 VwGO):

    Unanfechtbarkeit: Der Beschluss über die Übertragung ist unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 VwGO).
    Voraussetzungen: Eine Übertragung ist zulässig, wenn die Sache keine ,,besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art" aufweist und keine ,,grundsätzliche Bedeutung" hat.
    Einschätzungsprärogative: Das Gericht hat einen weiten Spielraum bei der Entscheidung, ob eine Sache ,,schwierig" ist. Ein Widerspruch müsste darlegen, dass dieser Spielraum offensichtlich überschritten wurde (Willkür).
    Zurückübertragung: Wenn sich im Verfahrensverlauf herausstellt, dass die Sache doch zu schwierig für einen Richter ist, kann das Verfahren auf die Kammer zurückübertragen werden.

Aussichten bei Bedenken:

    Sollte die Übertragung unter Verletzung rechtlichen Gehörs (z. B. keine Anhörung vor dem Beschluss) erfolgt sein, kann dies als Verfahrensmangel gerügt werden, was jedoch ebenfalls hohe Hürden hat.
    Die Gegenvorstellung gegen den Übertragungsbeschluss ist ein theoretisches Mittel, aber selten erfolgreich, es sei denn, es liegt ein grober Verfahrensfehler vor.

Fazit: Der Widerspruch ist möglich, wird aber selten akzeptiert, da die Hürden für die Einzelrichterübertragung niedrig sind und dem Gericht ein breiter Ermessensspielraum zusteht.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.
Ja, auch die Schlusszeile wurde geliefert. Schließlich möchte der Roboter-Autor sich gegen ein Strafverfahren wegen unerlaubter Rechtsberatung schützen. Dabei wartet die Rechtswissenschaft sehnsüchtig auf das erste Strafverfahren gegen einen KI-Roboter bis zum Obersten Gericht.  :police:
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Zeitungsbezahler

Kläger Z hat bisher immer auf den Vorschlag des Gerichts, eine Übertragung des Verfahrens auf einen Einzelrichter vorzusehen widersprochen und dies mit seinem komplizierten Fall (der ja Rechtsgeschichte schreiben könnte...) begründet, weil ja noch andere Rechtsgebiete bzw. Gerichtsinstanzen betroffen sein könnten. Hat aber nichts genutzt.
Z nutzt aber das Argument des Gerichts, daß es sich bei seinem Fall um einen einfach gelagerten handelt, als Argument, daß der Schundfunk ja dann keinen externen Anwalt gebraucht hätte...

In einem anderen Verfahren erwartet Z, daß der zuständige Richter vor Abschluß des Prozesses in Pension geht und den Fall Z an seinen Nachfolger übergibt, möglicherweise fällt in diesem Zusammenhang der Fall wieder an die ganze Kammer zurück, wenn sich kein direkter Nachfolger findet.