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Keinen Millimeter zurück - Unser Duell um die Meinungsfreiheit - Schlagabtausch

Begonnen von Markus KA, 06. Mai 2026, 07:34

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Markus KA

alexander-wallasch.de, 04.05.2026
Anwalt Schmitz zerlegt die Klageerwiderung der Landesmedienanstalt: Das ist der Versuch einer behördlichen Meinungskontrolle
Keinen Millimeter zurück – Unser Duell um die Meinungsfreiheit geht in den finalen Schlagabtausch
Die NLM hat im Oktober 2025 mehrere Artikel meiner Webseite untersagt und faktisch die komplette Überprüfung aller rund 3000 Beiträge verlangt – eine klare Aufforderung zur Selbstzensur und Massenlöschung. Dagegen haben wir Klage eingereicht. Die NLM antwortete im März mit ihrer Erwiderung und bekam von RA Dirk Schmitz jetzt unsere Antwort: wir weichen nicht zurück. Versprochen.

Volle Transparenz für meine Leser!


von Alexander Wallasch
https://www.alexander-wallasch.de/service/keinen-millimeter-zurueck-unser-duell-um-die-meinungsfreiheit-geht-in-den-finalen-schlagabtausch#Zensur
Zitat von: Alexander Wallasch, 04.05.2026, Keinen Millimeter zurück – Unser Duell um die Meinungsfreiheit geht in den finalen Schlagabtausch[...] Wir stellen die Systemfrage: Darf eine öffentlich-rechtliche Behörde mit hoheitlichen Mitteln – Beanstandung, Untersagung, Zwangsgeld und Gebühren – Journalisten entlang eines vagen, privaten Berufsethos-Maßstab (,,anerkannte journalistische Grundsätze") disziplinieren, während Presserat-Mitglieder nur die sanfte Selbstkontrolle genießen?

Die vier Hauptpfeiler der NLM-Verteidigung werden von RA Schmitz einer nach dem anderen zertrümmert.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



§ 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV):
ZitatDie Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 vom Hundert des Rundfunkbeitragsaufkommens. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511.290 Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag in ihren Ländern zu.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFinStV-10

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.