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Zahlungsaufforderung-Vollstreckungsankündigung Amtskasse Stadtkasse

Begonnen von Freigeister, 05. April 2026, 09:53

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Bürger

#150
Nochmaliger/letztmaliger Hinweis von oben:
Zitat von: Bürger am 03. September 2026, 12:10Hiesiger Thread sollte daher bitte nicht weiter zur Vertiefung des europäischen Rechtsrahmens dienen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Diese Erörterungen sind - da sie, sofern tatsächlich, dann allgemeingültig und nicht auf diesen Einzelfall beschränkt wären - nicht in einem (oder gar jedem) den Einzelfall betreffenden Thread, sondern wenn, dann allenfalls in gut(!) aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertieft werden.
Das hat auch nichts mit der "Umgehung von Grundrechten" zu tun, sondern mit der Thementreue, Übersicht und zielgerichteten Diskussion des jeweiligen Einzelfalls. Es bringt nichts, jeden Einzelthread mit der "Weltformel" zuzustopfen. Das ist auch unfair ggü. dem Thread-Ersteller, der selbst deutlich artikuliert hat, dass er diesem Aspekt ungleich weniger Erfolgschancen beimisst als dem unmittelbar geltenden Bundes- und Landes-Vollstreckungsrecht und den diesbezüglichen, für jeden unmittelbar offensichtlichen Vollstreckungsmängeln hier vorliegender fiktiver Vollstreckung.
Das darüber weit hinausgehende EU-Recht kann und soll wenn, dann nach obigen Vorgaben in einem gut(!) aufbereiteten eigenständigen Thread bzgl. Vollstreckung/ EU-Recht erfolgen.
Weitere Schlagabtausch-Beiträge zum Thema EU-Recht hier in diesem Thread werden unkommentiert gelöscht.
Die Moderation vorheriger Beiträge bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads, welches da lautet
Zahlungsaufforderung-Vollstreckungsankündigung Amtskasse Stadtkasse
und den im Einstiegsbeitrag dargelegten fiktiven Einzelfall zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und nunmehrige Berücksichtigung.
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pinguin

#151
Dann eben ein dezenter Hinweis auf die Verfassung des Landes Brandenburg, die kein ehrlicher Brandenburger und keine ehrliche Brandenburgerin ignorieren wird.

Verfassung des Landes Brandenburg
vom 20. August 1992
(GVBl.I/92, S.298)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 2022
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792

ZitatArtikel 2
(Grundsätze der Verfassung)


3) Das Volk des Landes Brandenburg bekennt sich zu den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der Europäischen Sozialcharta und in den Internationalen Menschenrechtspakten niedergelegten Grundrechten.

ZitatArtikel 5
(Geltung)


(1) Die den Einzelnen und den gesellschaftlichen Gruppen in dieser Verfassung gewährleisteten Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung und, soweit diese Verfassung das bestimmt, auch Dritte als unmittelbar geltendes Recht.

(2) Soweit nach dieser Verfassung ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. In dem einschränkenden Gesetz ist das Grundrecht unter Angabe des Artikels zu nennen.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

ZitatArtikel 7
(Schutz der Menschenwürde)


(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Grundlage jeder solidarischen Gemeinschaft.

(2) Alle Menschen schulden einander die Anerkennung ihrer Würde.


Edit "Bürger": Auch diese allgemeinen Hinweise bzgl. allgemeingültiger Landes-Verfassung nicht hier in diesem Einzelfall-Thread vertiefen, da diese allgemeinen Aspekte weit über das eigentliche Kern-Thema dieses Threads hinausgehen, den hiesigen Thread überfrachten und die zielgerichtete Diskussion verwässern. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung. Daher nochmal:
Zitat von: Bürger am 03. September 2026, 12:10Insbes. bzgl. akuter Vollstreckung dürfte es kurzfristig wesentlich erfolgversprechender sein, das Pferd nicht von hinten aufzuzäumen, [...], sondern zunächst das konkret anzuwendende Landesverwaltungsvollstreckungsrecht bzgl. sämtlicher unmittelbar zu erfüllenden Vollstreckungsvoraussetzungen anhand der konkreten Vollstreckung abzuklopfen.

Insofern würde eine fiktive Person B zunächst genau anhand sämtlicher o.g. konkreter vollstreckungsrechtlicher Mängel die Rechtmäßigkeit der konkreten Vollstreckung konkret angreifen. Das sollte schon genug konkrete Munition liefern, die auch eine Vollstreckungsstelle/ ein AG verstehen sollte.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

pinguin

@Bürger
Da längerfristig nichts rechtens ist, was sich über die Bestimmungen der Verfassung hinwegsetzt, kann es im Sinne von @Freigeister, der/die dieses Thema erstellt hat, nur hilfreich sein, dieses so grundsätzlich wie permanent vorzutragen, damit es von höherrangigen Gerichten bzw. Behörden im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch als "bereits vorgetragen" berücksichtigt werden kann, denn insbesondere Gerichte müssen, soweit meine Kenntnis richtig ist, nur jenes beachten, was seitens der Streitenden auch eingebracht wurde. Ausnahme sind nur Streitsachverhalte, die das Gericht von amtswegen eh zu ermitteln hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;