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Autor Thema: Wer / wo konzipiert die Textbaustein-Abweisungen der Verwaltungsgerichte?  (Gelesen 59 mal)

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Wer / wo konzipiert die Textbaustein-Abweisungen der Verwaltungsgerichte?
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Das Problem: Schon immer war erkennbar, das Verwaltungsgerichte mit recht einheitlichen Textbausteinen arbeiten.

Besonders abwegig sei ein Fall in Brandenburg, wird berichtet, wo ein Gericht innerhalb weniger Tage:
- in einem übgerlegten Eigenentscheid einem Geringverdiener Recht gab
- in nur wenigen Tagen Zeitabstand davon einen Geringverdiener mit einem gängigen rechtsfehlerhaften Textbaustein-Urteil abfertigte
- und das durch die gleiche Kammer des Gerichts, vielleicht sogar gleicher Einzelrichter.


Seit 2024 haben wir einen kontrollierbaren Testfall von rund 2.000 wohl textgleichen Klagen bundesweit:
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Soweit hier bisher bekannt, ist es ein Einheitsschriftsatz und textgleich mit dem Urteil des Bundesverwalutngsgerichts vom 15. Oktober 2025_

BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38554.msg228752.html#msg228752


Die Abweisungen - vielleicht bereits über 1.000 bundesweit -
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wurden bisher nur in etw 3 veröffentlichten Beispielen rasch überflogen. Nach Erinnerung - (unzuverlässig!) - waren die Abweisungen weitgehend oder vollständig textgleich.


Aufgabe dieses Threads soll sein:
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- Fundstellen von veröffentlichten derartigen Abweisungen zu sammeln
- - beispielsweise durch eigenen Eintrag mit dem AZ des BVerwG auf kostenfreien Urteilsservice, wenn immer dies AZ in einem veröffentlichen anderen Entscheid zitiert wird.

- und dann zunächst mit Sichtvergleich einen Eindruck gewinnen, ob bundesweit eine identische Quelle vorliegen könnte
- - an der die Richter allenfalls ein paar Änderungen vornahmen.


Sollte sich weitgehende Identität ergeben,
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so würden Bürger einen besonderen Aufklärungsanspruch bezüglich der Quelle gewinnen.

Natürlich könnte sich ganz einfach ergeben, dass die ARD-Juristen mit identischem Text die Klageabweisung beantragen, heutzutage elektronisch übermittelt, und dass die Richter das dann einfach in ihr Urteil hinein kopierten.

Auch das könnten die Bürger dann schon bei Klageeinreichung rügen als Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (Ermittlungsgrundsatz). Derartige Widersprüche sind bei neuen Klagen in bestimmten Mustertexten bereits ansatzweise generalisierend enthalten. Aber es wäre natürlich eine ganz andere Widerspruchs-Dimension, sofern bundesweit fast gleichlautende VG-Urteile belegt werden könnten.


Zunehmend wird richterliches Durchwinken als Problemstelle eingekreist.
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Die Richter praktizieren es bei niedrigen Gegenstandswerten gern im nötigen Vertrauen auf die Rechtstreue und Neutralität der staatlichen Verwaltungsjuristen.
So funktioniert es und ist vertretbar - es sei denn, die öffentlich-rechtlichen Juristen wollen gar nicht Rechts-Durchsetzung. sondern Unrechts-Durchsetzung. Diese unzulässige Konstellation ist im gerichtlichen Alltag gar nicht eingebaut. Als "öffentlich-rechtlich" dürfen ARD-Juristen nicht den Richtern Fehlurteile nahelegen.
- Schon der Versuch der Anstiftung zur Rechtsbeugung ist strafbar,
- auch wenn der Richter mangels aubjektiver Schuldabsicht gar nicht diese Straftat begeht.

Diese Fehlstelle kann und muss man Richtern verdeutlichen.

Daraus ergibt sich die Bedeutung dieses Arbeits-Threads.


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