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Autor Thema: EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!  (Gelesen 4279 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier für die "Allgemeinheit" (also z.B. alle EU-Bürger wie u.a. auch uns) zum
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]

Es steht ein Freitext von bis zu 4.000 Zeichen zur Verfügung.

Es kann 1(!) Datei mit einer maximalen Größe von 5MB als Anlage hochgeladen werden als txt doc docx pdf odt rtf xls xlsx.
Hinweis1: Die Anlage lässt sich nicht wieder löschen, sondern nur ersetzen ::)
Falls man also irrtümlich etwas hochgeladen hat und dies komplett löschen möchte, müsste man die Datei z.B. durch irgendeine leere Datei ersetzen.
Hinweis2: Wer mehrere Dokumente hochladen möchte, müsste diese zuvor zusammenfügen - z.B. als PDF-Binder, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, weitere Anlagen thematisch getrennt an eine jeweils eigenständige/ gesonderte Stellungnahme anzuhängen.
Hinweis3: Falls die Anlage über 5MB groß ist, so müsste diese vor dem Hochladen geeignet komprimiert werden, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.


Nach der Anmeldung/Authentifizierung
werden als "Pflichtangaben" u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Herkunftsland
- u.a. bei Eigenschaft als EU-Bürger auch die Altersgruppe
   (bei Altersabfrage "Prefer not to answer" = "Ich wünsche keine Angabe" auch möglich)

Die Veröffentlichung kann "anonym" erfolgen
Zitat
Die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden in der eingegangenen Form veröffentlicht. Ihr Name wird nicht veröffentlicht. Bitte machen Sie in Ihrem Beitrag keine persönlichen Angaben.
oder "öffentlich"
Zitat
Ihr Name, die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden veröffentlicht.
Die Email-Adresse o.ä. wird also in keinem der beiden Fälle mit veröffentlicht.

Siehe auch Bildschirmschnappschüsse im Anhang.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Hier für die "Sachverständigen" (also z.B. auch alle mit dem Thema eingehend vertraute EU-Bürger wie uns) zum
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation - Infos (übersetzt mit "eTranslation", dem maschinellen Übersetzungsdienst der EU-Kommission.
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen.
[...]

Der Fragenkatalog mit 44(!) Fragen ist ausschließlich auf Englisch verfügbar, "darf" aber auf Deutsch beantwortet werden.

Die Teilnahme erfolgt ohne gesonderte Anmeldung.
Als "Pflichtangaben" werden u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Vorname, Nachname (werden augenscheinlich veröffentlicht, Option "anonym" nicht ersichtlich)
- Email-Adresse (wird nicht veröffentlicht)
- Herkunftsland

Der umfangreiche Fragebogen kann mittels Button "Save as Draft" als Entwurf zur späteren Weiterbearbeitung "gesichert" werden.
Es wird dann ein Link erzeugt, welchen man sich sichern und später wieder laden kann - mit den bereits eingegebenen Angaben.

Zu allen Fragen im Stile eines Umfragebogens kann bzw. sollte die jeweilige Antwort mit bis zu 2.000 Zeichen Freitext näher begründet werden.

Auch eine noch nicht bekannte Anzahl (mglw. über 100? Mehr hab ich nicht probiert...) weiterer Anlagen (jeweils max. 1MB - Hinweis erfolgt erst bei Überschreitung) in Form von Dokument-Anhängen diverser Dateiformate sind möglich:
Zitat
Additional documents

If you want to share any document (e.g. data, research paper, position paper, etc.) that may be relevant for the evaluation of the Broadcasting Communication, please upload it here. Please make sure not to include any personal data in the file you upload if you wish to remain anonymous.

Please upload your file(s)
[Select file(s) to upload]


Das Formular scheint abgesendet werden zu können, ohne über die Teilnehmer-Daten hinausgehende Beantwortungen der Fragen vorgenommen zu haben. Insofern ließen sich hierüber eine Vielzahl von Anlagen übermitteln. Ob diese Gelesen werden, steht auf einem anderen Blatt.

weitere Infos/ Auflistung der Fragen + ggf. hilfsweise Übersetzung folgen... bitte etwas Geduld

Anmerkung: Da die EU keine einheitliche "Amtssprache Englisch" hat, sondern jedes Land seine eigene, könnte die Frage aufkommen, ob die ausschließlich auf Englisch verfügbare Umfrage bereits dadurch unzulässig/ unverhältnismäßig eingeschränkt ist und die Umfrage mindestens weitere 3 Monate offenzuhalten ist, nachdem diese auch in sämtlichen weiteren Amtssprachen verfügbar ist. Online-Übersetzungsmöglichkeiten sind für viele Betroffene ebenfalls nicht zumutbar und zudem ohne amtliche Gewähr.


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Es ist noch nicht alles klar für unsere Strategie....

Soweit erkennbar, DIESER "zweite" Fragebogen ist NICHT an die Bürger gerichtet, sondern eine "Evaluierung"
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
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Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation - Infos (übersetzt mit "eTranslation", dem maschinellen Übersetzungsdienst der EU-Kommission.
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen.
[...]

Das richtet sich eher an Verbände und staatliche Stellen. Normalen Bürger wie du und ich wird derartiges wohl nur der Form halber zugemutet.

Hier also darf und soll man 44 Fragen in  kostenloser Arbeitszeit den dort vermutlich ziemlich hoch Dotierten beantworten.
Fragen nur in englisch (nur das Antwortrecht ist auch auf deutsch), Ist diese Befragung überhaupt rechtlich in Ordnung?

Und die Fragen sind in der Tat "Evaluierung, was die bisherige Regelung von 2009 gebracht hat oder nicht gebracht hat".
Es geht also gar nicht darum, gezielt beitragen zu dürfen für die Zukunft und die Mängelbehebung.
 

Und nach der multiple-choice-Logik wird ja eigentlich immer nur erfragt,
----------------------------------------------
ob die rund 50 Seiten extrem komplexes Text-Konglomerat von 2009 als bewährt und geeignet angesehen werden oder nicht.  Natürlich, das Angekreuzte erlaubt automatisierte Verarbeitung. Für Evaluierung mag das vertretbar sein.  Die Logik von multiple choice ist aber kaum hilfreich für den unseres Erachtens vorliegenden Bedarf von denkender Analyse der Fehlstellen und des Bedarfes für Regulierung und Modernisierung.


Immerhin, wer Zeit übrig hat und die Fragen so ungefähr verstehen kann,
-----------------------------------------------------------
kann ja mal rasch sich durchklicken. Selbst für Englischsprechende sind die Fragen nur mit Mühe deutbar, was damit überhaupt gemeint ist.  Wichtig ist nur, dass wir da mit vertreten sind.

Ob jemals irgendjemand die erlaubten Kommentare von jeweils bis zu 2000 Zeichen für 40++ Fragen lesen wird? Oder ist das nur Simulierung, um Respekt auszulösen?


Es ist wohl üblich, diese Evaluierungs-Ergebnisse den teilnehmenden Organisationen dann als Sammeldokument zu übermitteln:
----------------------------------------------------
  - Ankreuzergebnis (Statistik)
  - Und durchaus die Kommentare, wobei immer vermerkt ist, von wem.
Also, wer es sorgfältig macht, das ist nachher durchaus vermutlich verwertet, nur ob es je jemand lesen wird, das ist eine andere Frage.


Dies war nur Behandlung des Teilaspektes "Evaluierung", und diesen Aspekt schon einmal diskutierbar zu machen.
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Fest steht:
- Dieser Weg der Evaluzierung ist nicht massentauglich.
- Bei der EU ist "Medien und EU-Recht" glücklicherweise 1 Jahr lang Thema.
- Wir könnten das ausnutzen, könnten es aber deutlich anders angehen.

Weiteres soll nach Sichtung hier rasch folgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 23:01 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nun erstmals Antwort zu
Das Problem dürfte eher sein, daß sich die Mehrheit der dt. Einwohner nicht für das Mitwirken an der Gestaltung des europäischen Binnenmarktes interessiert und daher u. U. nicht einmal weiß, daß die Bürger/-innen mitwirken dürfen.

Zur weiterführenden Diskussion sei auf nachstehend thematisierte EuGH-Entscheidungen querverwiesen, denn die EU-Ebene, mindestens, wird die Aussagen des EuGH zu beachten haben.

EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0

EuGH C-719/18 - Einhaltung Art 11 Unionsgrundrecht ist Allgemeininteresse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36657.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
Hinweis: Der Begriff "Vertrieb" ist durch "Verbreitung" zu ersetzen.

Es ist kaum denkbar, daß ein neues die Informationsmedien betreffendes europäisches Regelwerk vor dem EuGH Bestand haben könnte, wenn die in den EuGH-Entscheidungen enthaltenen Aussagen nicht beachtet werden und es diesbzüglich zu einem nochmaligen Rechtstreit am EuGH käme; insbesondere EuGH C-260/89 ist eine Rundfunkentscheidung.
Maßgebliche E'U-'Rechtsquellen wie dort angegeben, ja, das ist wichtig, wurde aber nicht intensiv verwertet.

Das ist, weil zunächst das Strategische zu schaffen war. Um die tiefergehende rechtliche Argumentation kümmern sich politische Gremien ja in erster Linie, um das, was sie politisch wollen, mit einer feinen juristischen Prüfung an Prestige gewinnt. Egal, ob die Jura überhaupt bestimmt - je verschrobener, desto weniger wird es angefochten. weil dann sowieso niemand es  noch nachvollzieht.

Wir Streiter machen das ebenso strategisch im umgekehrten Sinn. Letztlich geht es um Politik. Jedenfalls zu Beginn.


Irgendwann muss man dann auch die Jura nachschieben.
--------------------------------------------------
Also beispielsweise, was @pinguin  aufzeigte. Umsetzung in Schriftsätze kostet allerdings viel Zeit. Leider ist bisher keine Finanzierung für solchen Zeiteinsatz. Es ist also einstweilen nicht gesichert, ob eine ausreichende Schriftsatzformulierung für die Verwertung der von @pinguin aufgezeigten Rechtsprechung je erfolgt. Denn das ist verzahnt mit anderem. Das geht nicht mit einem einfach Verweis. Es muss mit anderem argumentativ verknüpft werden.


Nachdem die vorhandenen Muster-Schriftsätze nach jetzigem Stand nie widerlegt wurden
----------------------------------------------
gegen die Rundfunkabgabe, ist mehr an sich nicht mehr wichtig. Mehr als siegen kann man nicht. Irgendwann "ist genug".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2026, 17:12 von Bürger«
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[...], wurde aber nicht intensiv verwertet.
Von mir kommt hier nun die Frage des Warum-nicht?

Insbesondere C-260-89 ist eine Entscheidung, die direkt den öffentlichen Rundfunk betrifft, wenn auch im konkreten Streitfall den der Republik Griechenland, was letztens aber gar keine große Rolle spielen dürfte, denn die Einhaltepflicht der Tragweite der in den Art 10 EMRK enthaltenen europäischen Grundrechte gilt auch innnerhalb der Bundesrepublik Deutschland in allen die Informations- und Meinungsfreiheit berührenden Belangen.


Edit "Bürger": Diese "Warum"-Frage ist zum einen im Vorkommentar bereits beantwortet und zudem hier ausdrücklich nicht Gegenstand des Kern-Themas dieses Threads.
Hier geht es um die Betiligung beim im Einstiegsbeitrag veröffentlichten/ verlinkten Stellungnahmeverfahren zur "Rundfunkmitteilung".
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2026, 17:13 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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 @pinguin hätte die geeignete Kompetenz,
---------------------------------------------------------------------
die verschiedenen Fragen zu beantworten, jedenfalls minimal, denn wir haben nur noch 2 Tage. Von dort bis zur Bereitschaft.... das kann nur er selber entscheiden.

Zitat von: pinguin am 2025-10-16, 07:20:25
Zitat
    Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
    Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
Zitat
        [...]
        Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
        Rückmeldung geben >
        [...]
Für die "Rückmeldung" wird eine Anmeldung wird benötigt, dafür sollte ein wenig Zeit eingeplant werden.

Oder andere, die es hinbekommen, dies in 2 Tagen sinnvoll zu meistern. Ziemlich komplex.... aber man kann ja wählen, was man kommentiert und wie.

 @piotre ist zur Zeit mit seiner Zeit zu rund 200 % ausgebucht, kann also nur bei der Koordination beitragen. Und @pinguins Kompetenz für EU-Recht und Medien, da ist @pinguin der Bestinformierte.


Bisher hat wohl keine einzige "Organisation" eine Stellungnahme abgegeben.
--------------------------------------------------------------------
Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229542.html#msg229542

Eine Organisation, die das dann auf Grundlage einer Vorlage von @pinguin einreichen könnte, da haben wir mehrere, teils als e.V., teils faktisch als Koordinatorstelle oder Kategorie "Medienwissenschaft".


Das könnte sogar durch mehrere erfolgen,
---------------------------------------------------
es sind ja einige Kategorien eingeladen:  Ich zitiere @Bürger:
Zitat
"Zielgruppe
Die Evaluierung richtet sich vor allem an die Behörden in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Regulierungsbehörden, die für die Anwendung der Rundfunkmitteilung und die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig sind.
Zu den Zielgruppen gehören auch Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind (z. B. öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten, andere Anbieter audiovisueller Medien und Digitalverlage).
Darüber hinaus umfasst das Zielpublikum Unternehmens- und Branchenverbände, Verbraucherverbände, europäische institutionelle Einrichtungen, die auf dem Gebiet der audiovisuellen und Medienpolitik tätig sind, sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen." ::) ;)
Die bisherigen Rückmeldungen der "Experten" stammen alle aus der Kategorie "EU-Bürger", welche sich dort aber natürlich ebenfalls kompetent äußern dürfen - und dafür sind 4 schon mal nicht schlecht ;)


Ziel wäre, auch für die Prozedur der Gesetzgebung die klare erste Rolle
------------------------------------------------------
zu erreichen aus unserer Familie der Rechtstaatverteidigung.
bei der einfachen Bürgerbefragung

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de

kommen wir bis Montag wohl auf rund 45++ Eingaben, davon 30++ aus unserem Streiterkreis. Ganz unerwartet gut gelaufen.
Nochmals, das ist hier:

Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229542.html#msg229542


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@pinguin hätte die geeignete Kompetenz,
Die halte ich für sowas nicht für ausreichend, denn zum Inhalt aller ÖRR-Produkte, die mich allesamt nicht interessieren, aber beihilferechtliche Relevanz haben könnten, kann ich nichts beitragen. Und das mich interessierende Grundrecht ist insoweit durchentschieden; es mögen aber leider nur wenige erkennen.

->
Das Grundrecht verbietet die Einmischung durch "public authority" in die Tragweite aller in den Art 10 EMRK und Art 11 EU-Charta, (jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit),  enthaltenen Grundrechte;

->
die Grundrechte aus Art 10 EMRK und Art 11 EU-Charta schützen auch die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" aller Grundrechtsträger/-innen in allen Vertragsstaaten des Europarates, die die EMRK ratifiziert und damit in den Rang von nationalem Recht gehoben haben, und zusätzlich den Vertragsstaaten der EU, da die EU-Verträge die EMRK in das Primärrecht der EU eingebunden haben;

->
der Begriff "public authority" bezieht lt. einem englischsprachigen Lexikon alle Personen ein, die in öffentlichem Auftrag handeln; diese Definition wiederum hat Tragweite, da die EMRK nur in den Sprachen des Europarates Englisch und Französisch rechtsverbindlich ist;

https://www.lexisnexis.co.uk/legal/glossary/public-authority
(Hinweis: Aus Gründen des Copyright nur Link und kein Zitat daraus).

Die relevante Aussage findet sich in Absatz 2, Satz 2.

Alles, was über das Grundrecht hinausgeht, obliegt dem maßgeblichen Zutun anderer Personen und ist nicht mein Part.

PS.: Zur Rechtsverbindlichkeit der Sprachen des Europarates Englisch und Französisch

Die Satzung des Europarates
https://rm.coe.int/1680306051

Zitat
Artikel 12
Die amtlichen Sprachen des Europarats sind Französisch und Englisch. Die
Geschäftsordnungen des Minister-Komitees und der Beratenden Versammlung haben
Umstände und Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen andere Sprachen gebraucht
werden dürfen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Vorab als Anmerkung: Für die "Rückmeldungen"  des Volkssouveräns
------------------------------------------------------------------------------
sind wir inzwischen bei 41 und davon bereits rund 60 % vorwiegend auf Grund eine Newsletters für Ende des GEZ_wangs an einen wesentlichen Verteiler. Die Kritiker von ARD, ZDF usw. liegen bei rund 80 %. "Alle Macht geht vom Volk aus."  - Wir sind das Volk und sind nun dort Mehrheit von 80 %. Guuuuuuut!

Und der Austausch im Forum. das hat ebenfalls mitgewirkt und  alles Nähere zu diesem ANDEREN Thema ist hier zu finden:
Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38701.0



Für die komplexere Form der "Evaluierung" fehlt die Zeit. Vorgesehen ist Antrag auf 1 Monat Verlängerung.
-------------------------------------------------
Wie immer ist schwer, bei der EU zur klaren Information zu finden. So ist Staat, wenn Staat Internet macht und als Staat (beziehungsweise "völkerrechtliche Koordinationsverwaltung" wie die EU) ein Monopol hat.
Ein Kernfehler aller EU-Info ist, dass bei Links nicht klar erkennbar ist, was man bekommt:
- Allgemeine Rechtslage-Info?
- Oder Info in konkreter Sache?

Außerdem reagieren Seitenaufrufe in schätzungsweise 50 % der Fälle nicht geeignet. "Staat ist Staat." Am eigenen Computer kann es nicht liegen, So etwas kommt ihm ansonsten nicht vor.


Nun zum Konkreten für den Antraf auf Fristverlängerung:
--------------------------------------
Administriert wird der Vorgang bei der EU hier.
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de

- Wegen der IP bekommen ich wohl die Fassung mit dem Adressenende "=de"
- Da der Browser auf English eingestellt ist, bekomme ich es trotzdem englischsprachig.
- Software einer Website kann ja die Browsersprache erfragen und danach die Sprache am Bildschirm bestimmen.

- Ersetze ich "=de" durch "=en" , bekomme ich gar nichts mehr, obwohl ich dann erst recht eben diese Seite bekommen sollte. Komisch.
- Egal. Auf zu den Taten!:


In der Version "=de" ist folgende Kontaktinformation zu lesen:
----------------------------------------------------------------
Zitat
Contact details

Responsible service:
Directorate-General for Competition – Unit C.4
Please always indicate the reference number in your correspondence: HT.100453

e-mail:  COMP-BROADCASTING@ec.europa.eu

Postal address:
European Commission
Directorate-General for Competition
Unit C.4
State aid Registry
1049 Bruxelles /Brussel
Belgique /België

Telefonat ist offensichtlich nicht erwünscht.  Das ist verständlich. Also per E-Mail.
Da ich nicht weiß, welche Sprache da sein sollte je nach Bearbeiter, wähle ich wohl am besten englisch + französisch + deutsch für den kurzen Text.

Ich weiß, dass die zuständige Kommissarin eine Spanierin ist. Vielleicht, falls sie es wirklich jemals sehen sollte, auch noch spanisch für die wenigen Zeilen.


Ich weiß, dass Terminverlängerung normalerweise nicht geht.
-------------------------------------------------
Ich weiß, die Mitteilung geht sofort an die zuständige Person.
Also ist "heute" noch rechtzeitig für eine eventuelle Verlängerung der Frist.
Nun auf zu den Taten! Mehr soll dann hier berichtet werden.


Linkübersicht:
------------------------

Allgemeines Menü für "Rückmeldungen":
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de

Konkrete Information über zuständige Stelle und Gesamtablauf:
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de


Wie man einreicht, soll hier sein, aber der Link reagiert nicht: 2025-01-12 12:36
----------------------------------------------------------
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de#how-to-submit-your-contribution

Und wie ist es, wenn das am 14. Januar beim 23 Uhr bis 24 Uhr so ist und ich deshalb die berüchtigte "Deadline" verpasse?
Man könnte das Akzeptieren erfragen, geht aber nichts mehr nach 24:00 Uhr, weil dann das  Benutzer-Interface automatisch abgeschaltet wird.


Und hier sollen Kontaktdetails sein: - aber was für welche? Mal nachschauen?
------------------------------------------------------------------
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de#contact-details
Soll. Das "Ist" lautet:
"Hmm. We’re having trouble finding that site.
We can’t connect to the server at competition-policy.ec.europa.eu. "

Schalte ich um auf "=de", dann klappt es:
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=en#contact-details

Die Funktionen im Menü links sind also einfach Verweise innerhalb des Dokuments, ist ja klar, deshalb ja das Anhängsel #contact-details - alles sinnvoll insoweit und gut gemacht.

Nur kommt die Software hier anscheinend endgültig durcheinander mit ihrer Sprachensteuerung, Auf Neo-Hochdeutsch nennt man so etwas ein "Bug", zu deutsch eine tierische "Wanze", nicht zu verwechseln mit etwaigen  Wanzen in deiner Wohnung vom Wahrheitsministerium.
Diese Konflikte sind bekannt für Programmierer, und können mit ein paar Zeilen Code geregelt werden. "Wo kann ich das melden, damit es geändert wird?" - Bei niemandem, wird niemand hoch melden, dann die mit vielen Millionen Euro dotierten IT-Dienstleister des Staates sind das große Unternehmen X Y Z, die machen keine Fehler, wie jeder öffentlich Bedienstete weiß?


Der Fragebogen ist on-line ausfüllbereit HIER:
------------------------------------------------
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025

44 Fragen, für jede 10 Minuten mindestens, macht 440 Minuten, ein Arbeitstag. Und wird das jemand jemand lesen?

Sollte englischsprachig beantwortet werden. Heutzutage kein Problem mehr, noch einst "russifizierte" Ossis finden alles Nötige dank deepl.com

Würde man zu jeder Frage das Originaldokument ausreichend sichten, dann 5 Tage Arbeit, also 1 Woche. Ohne sicher zu sein, ob das überhaupt von jemandem gesichtet wird....


Der Text der Regulierung von 2009 - hier Fassung   "DE" , dort andere Sprachen anklickbar:
--------------------------------
EU - Rundfunkmitteilung 2009
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01

Allgemeine EU-Kontaktadresse - Variante "online" - dann muss man das Thema sorgfältig bezeichnen - :
https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_en


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Um die EU-Adressen zu komplettieren:
-----------------------------------------------
- weit entfernt von Vollständigkeit - nur, was im aktuellen Kontext gesehen  wurde:


Allgemeine Verfahrens-Info über "Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften"
-------------------------------------------------------------------
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law_de#how-their-scope-is-defined


Die Regulierer werden selber reguliert, nämlich durch den
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"Ausschuss für Regulierungskontrolle – Arbeitsweise, Rolle, Zusammensetzung, Mitglieder, Berichte und Regeln"
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de


Eine Art Volksbegehren kann man hier starten: "European Citizens' Initiative"
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https://citizens-initiative.europa.eu/_en#
"calling on the European Commission to propose new laws. Once an initiative has reached 1 million signatures, the Commission will decide on what action to take."
"1 Millionen Zeichner nötig", das geht nur über virales Marketing.

Medienpolitik ist nicht EU-Aufgabe. Selbst mit 1 Millionen Stimmen könnte man das entsprechende natiionale Recht nicht brechen. Allerdings darf sie gegen Wettbewerbsstörung regulieren. Das ist ja der Hintergrund der aktuellen Befragung.  Da wir Einflussrecht haben, ist nicht erforderlich, eine Bürgerinitiative zu erwägen.


Der Antrag für Fristverlängerung bis 14. Februar 2026 wurde gestellt.
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Die Aussichten sind allerdings gering. Sehr sehr wichtig ist das aber sowieso nicht.
Schließlich wurde gewählt, nur in den beiden EU-Amtssprachen einzuliefern, also Englisdh und Französisch. Des war bedingt durch den Hinweis von @pinguin .


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Egal wie die Sache ausgeht. Es ist ein starkes öffentliches Zeichen, dass in Deutschland aus dem Ruder gelaufen ist, dass 90% der Rückmeldungen aus Deutschland stammen. Jeder der noch nicht hat: Mitmachen! Hier ist der Direktlink zu dem was schon veröffentlicht ist:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung/feedback_de?p_id=20785
Ich würde mir den Link auf jeden Fall merken. Damit kann man (später oder auch jetzt) eine KI füttern, um alle Marktargumente gegen diese Brainwashsteuer auf den Tisch zu bekommen.


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Für die "komplexe Organisationen-Antwort":
Zitat
Thank you for your email.
Unfortunately a deadline extension is not possible for public consultations, this is a “hard” deadline.
The questionnaire will be deactivated once we reach the deadline (14/01) and it will no longer be possible to provide a response in the framework of the public consultation.

Die nun rund 50 Bürger-Eingaben
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sind bei der dortigen Stelle natürlich bekannt. Morgen werden alle weiteren Eingänge hier intern auch noch abgespeichert. Dann soll diese Sammeldatei  (nach Anonymisierung der Bürgernamen) hier im Forum verfügbar werden. Das kann dann beliebig verwertet werden.

Wer noch einträgt:
-------------------------
"anonym" wertet ab.*** Besser ist, einen Namen zu verwenden, beispielsweise den eigenen mit etwas Anpassung an internationale Schreibweise, Lesbarkeit. Dann stimmt es, aber das "Imperium" ARD usw. kann den üblen Bürger nicht identifizieren, also nicht abstrafen.

Anmerkung OFF TOPIC:  - nur ganz kurz, bitte hier nicht diskutieren -
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Gerade wird bekannt, dass bestimmte Gerichte nicht gut funktionieren, kaum Richter da, Krankmeldungen usw., und wir sind schon der 13 Januar. Ab rund 20. Dezember geht das in etwa so. Rund 4 Wochen?

Das nur einmal, um zu verdeutlichen, dass in Deutschland wenig noch so ist, wie es vor einigen Jahrzehnten noch war, und natürlich werden wir das - respektvoll - in Schriftsätzen klarstellen als Teil des Problems: "Viele Richter*innen sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren."


***Edit "Bürger": Der Vermerk "anonym" dürfte nur deshalb erscheinen, weil diese Auswahl bei der Abgabe der Einwendung online angeklickt wurde.
Die Eingabefelder für Vor- und Nachnahmens dürften Pflichtfelder sein bzw. durch die Anmeldung bereits erfasst sein.
Man kann bzw. muss also den Namen angeben, kann aber abwählen, dass dieser auch öffentlich angezeigt wird. Siehe dazu auch weiter oben...




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2026, 17:09 von Bürger«
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Fiktive Personen A-Z könnten in Erwägung ziehen, einen Beitrag ähnlich dem Folgenden auf der EU-Seite
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
einzureichen oder diesen Beitrag als Grundlage für eine weitere Stellungnahme zu nehmen. Laut den Regeln ist nicht verboten, seitens einer einzelnen Person auch mehrere Stellungnahmen abzugeben, so lange diese nicht inhaltsgleich sind. Es können aber wohl inhaltsgleiche Stellungnahmen von mehreren Personen abgegeben werden. Besser noch wäre, wenn thematisch gleiche Stellungnahmen individuell formuliert wären. Da kann auch das Bauchgefühl in Ordnung sein, so lange es sich im Rahmen der Formulierungs-Regeln bewegt ;)

Nun also ein fiktives Beispiel von vielen ;)
Zitat
Stellungnahme zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
aus Sicht eines Nicht-Nutzers öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote


Als EU-Bürger und bewusster Nicht-Nutzer öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote nehme ich die Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 zum Anlass, auf eine aus meiner Sicht bislang unzureichend berücksichtigte Dimension staatlicher Rundfunkfinanzierung hinzuweisen: die Auswirkungen nutzungsunabhängiger Finanzierungsmodelle auf die negative Informationsfreiheit und die Freiheit der Medienwahl.

Die Rundfunkmitteilung von 2009 legt ihren Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit staatlicher Finanzierung mit dem Binnenmarkt und auf wettbewerbliche Auswirkungen. Dieser Fokus greift jedoch zu kurz, wenn Finanzierungsmodelle etabliert werden, die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Nutzung, Zugang oder individueller Inanspruchnahme verpflichten, staatlich veranlasste Kommunikation dauerhaft zu finanzieren. In solchen Fällen handelt es sich nicht mehr um eine bloße Markt- oder Wettbewerbsfrage, sondern um eine grundrechtsrelevante Strukturentscheidung.

Nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie Art. 10 EMRK schützt die Informationsfreiheit nicht nur den Zugang zu Informationen, sondern auch die Freiheit, bestimmte Informationsangebote nicht zu nutzen und staatlich vermittelter Kommunikation fernzubleiben. Diese negative Informationsfreiheit bzw. Rezipientenfreiheit ist ein elementarer Bestandteil pluralistischer Medienordnungen. Sie verliert ihren praktischen Gehalt, wenn Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihrer bewussten Ablehnung öffentlich-rechtlicher Angebote zwingend zu deren Finanzierung herangezogen werden.

Das in Deutschland geltende Modell des Rundfunkbeitrags entkoppelt die Finanzierung vollständig von Nutzung und individueller Entscheidung. Als Nicht-Nutzer werde ich damit faktisch verpflichtet, einen staatlich definierten Kommunikationsauftrag mitzutragen, obwohl ich diese Angebote weder nutze noch nutzen möchte. Die Möglichkeit, sich dieser Finanzierung zu entziehen, besteht nicht. Aus meiner Sicht stellt dies einen mittelbaren, aber strukturellen Eingriff in die negative Informationsfreiheit und die Freiheit der Medienwahl dar.

Die Rundfunkmitteilung von 2009 enthält bislang keine Kriterien, um solche Konstellationen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung angemessen zu erfassen. Sie geht implizit von einem allgemeinen, zumindest potenziell nutzenden Publikum aus und reflektiert nicht, dass moderne Medienrealitäten eine bewusste, dauerhafte Nicht-Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote einschließen. Damit fehlt ein Prüfmaßstab für die Frage, ob nutzungsunabhängige Zwangsfinanzierungen noch als „erforderlich“ im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV gelten können.

Aus Sicht eines Nicht-Nutzers erscheint es problematisch, wenn der unionsrechtliche Beihilferahmen faktisch dazu beiträgt, nationale Finanzierungsmodelle zu legitimieren, die elementare Freiheitsrechte berühren, ohne dass diese Auswirkungen systematisch geprüft werden. Effizienz- oder Verwaltungsvereinfachungsargumente können einen solchen Grundrechtseingriff nicht ohne Weiteres rechtfertigen.

Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung bietet daher die Gelegenheit, klarzustellen, dass die beihilferechtliche Bewertung staatlicher Rundfunkfinanzierung nicht losgelöst von den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Als EU-Bürger erwarte ich, dass die Freiheit, staatliche Medienangebote nicht zu nutzen und nicht finanzieren zu müssen, jedenfalls als relevanter Aspekt in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbezogen wird.



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Weitere mögliche Stellungnahme fiktiver Personen A-Z für die Konsultation unter
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Das scheint noch ~500 Zeichen bzw. ~1 1/2 Absätze zu lang für das Eingabefenster der EU-Konsultationsseite zu sein und müsste entsprechend noch individuell angepasst werden.
Diese Stellungnahme wurde von einem EU-Bürger eingereicht.
Zitat
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Beihilfen, Wettbewerb und Grundrechte


Als EU-Bürger nehme ich die Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 zum Anlass, grundlegende Zweifel an der heutigen Ausgestaltung und Anwendung staatlicher Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere in Deutschland, zu äußern. Diese Zweifel betreffen nicht nur wettbewerbliche Aspekte, sondern auch die Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien des AEUV sowie mit unionsrechtlich geschützten Freiheitsrechten.

Aus meiner Sicht liegt der Diskussion in Deutschland ein falsches Selbstverständnis zugrunde: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden politisch und institutionell zunehmend so finanziert und ausgestaltet, als müssten sie im Medienmarkt „wettbewerbsfähig“ sein. Dieses Ziel steht jedoch in einem strukturellen Spannungsverhältnis zu den Beihilferegeln des AEUV und zur Rundfunkmitteilung selbst. Staatliche Beihilfen sollen Wettbewerbsverzerrungen gerade begrenzen und nur eng begrenzte Ausnahmen für klar definierte öffentliche Aufgaben zulassen, nicht aber die Expansion öffentlich finanzierter Akteure in nahezu alle Marktsegmente ermöglichen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unionsrechtlich als wirtschaftliche Tätigkeit einzuordnen, soweit er Angebote erbringt, die mit privaten Medienunternehmen im Wettbewerb stehen. Gleichwohl nimmt er in Deutschland eine Sonderstellung ein, die weder einer klassischen öffentlichen Verwaltung noch einem regulären Marktakteur entspricht. Diese institutionelle Zwischenstellung erschwert effektive Kontrolle, begünstigt Intransparenz und verstärkt das Risiko struktureller Wettbewerbsbehinderungen.

Das Ausmaß der staatlichen Finanzierung – in Deutschland jährlich über acht Milliarden Euro – hat einen Umfang erreicht, der faktisch einen eigenen, vollständig beihilfeabhängigen Wirtschaftszweig geschaffen hat. Diese Dimension wirft ernsthafte Fragen nach Erforderlichkeit, Angemessenheit und Missbrauchsanfälligkeit auf. Hohe Vergütungen, umfangreiche Zusatzversorgungssysteme, kostspielige Sportrechte und externe Produktionsstrukturen lassen sich nur schwer mit einem eng begrenzten öffentlichen Auftrag rechtfertigen. Effektive Sanktionen oder wirksame externe Kontrollen sind aus Bürgersicht kaum erkennbar.

Hinzu kommt, dass der ursprüngliche Rechtfertigungsgrund für umfangreiche Rundfunkbeihilfen – insbesondere die hohen Eintritts- und Produktionskosten klassischer Rundfunkinfrastruktur – in der heutigen digitalen Medienwelt erheblich an Bedeutung verloren hat. Das Internet ermöglicht eine bislang nicht gekannte Vielfalt an Informations-, Kultur- und Bildungsangeboten mit vergleichsweise geringen Zugangshürden. Medienvielfalt und Meinungspluralismus entstehen heute weitgehend auch ohne staatliche Beihilfen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zweifelhaft, ob ein breit angelegter öffentlich-rechtlicher Auftrag, der weit über reine Information und Berichterstattung hinausgeht, weiterhin verhältnismäßig ist. Kultur, Bildung und Unterhaltung werden bereits durch eine Vielzahl öffentlicher und privater Akteure erbracht. Eine fortbestehende Beihilfenrechtfertigung müsste daher – sofern sie überhaupt noch besteht – deutlich enger gefasst werden.

Besonders problematisch ist aus meiner Sicht die zwangsweise Finanzierung durch Nicht-Nutzer und Nutzungs-Nicht-Interessenten. Die Rundfunkmitteilung berücksichtigt bislang nicht ausreichend, dass solche Finanzierungsmodelle die negative Informationsfreiheit und die Freiheit der Medienwahl (Art. 10 EMRK) berühren. Eine individuelle Pflicht zur Finanzierung staatlich veranlasster Kommunikation „without interference“ erscheint hier schwer vereinbar.

Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung sollte daher nicht zu einer weiteren Ausdifferenzierung und Aufblähung des Regelwerks führen, sondern zu einer klareren, restriktiveren und für EU-Bürger verständlichen Neufassung. Das grundsätzliche Beihilfeverbot des AEUV muss wieder deutlich als Leitprinzip hervortreten; Ausnahmen sind eng, transparent und kontrollierbar zu begrenzen. Ebenso bedarf es unabhängiger, politikferner Kontrolle sowie niedrigschwelliger Möglichkeiten für Bürger, Prüfungen anzustoßen.

Aus Sicht eines EU-Bürgers sollte die Rundfunkmitteilung künftig klarstellen, dass staatliche Rundfunkbeihilfen kein Selbstzweck sind, sondern eine eng begrenzte Ausnahme bleiben müssen – im Einklang mit Wettbewerb, Grundrechten und den veränderten medialen Realitäten Europas.



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Noch eine fiktive Stellungnahme, welche Personen A-Z einreichen könnten...
Scheint noch ~60-80 Zeichen zu lang zu sein - das könnte aber z.B. an der Überschrift gekürzt werden...
Zitat
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Finanzierung, Verwaltungsvereinfachung, staatliche Beihilfen, Grundrechte


Im Rahmen der Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 rege ich aus Sicht eines EU-Bürgers eine grundlegende Neubewertung des deutschen Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Der derzeitige Rundfunkbeitrag stellt nicht nur eine außergewöhnliche Form der Beihilfefinanzierung dar, sondern ist zugleich mit erheblichen verwaltungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Belastungen verbunden, die auf EU-Ebene bislang unzureichend berücksichtigt erscheinen.

Der Rundfunkbeitrag verschafft den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen strukturellen allgemeinen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV: eine flächendeckende, nutzungsunabhängige Finanzierung unter Zugriff auf hoheitlich erhobene Meldedaten. Dieser Vorteil geht über das hinaus, was zur Erfüllung eines klar umrissenen öffentlichen Auftrags erforderlich ist, und begründet zugleich ein dauerhaftes Beihilferegime, das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur schwer vereinbar ist.

Besonders problematisch ist die individuelle Beitragspflicht unabhängig von tatsächlicher Nutzung oder Nutzungsinteresse. Der Programmauftrag richtet sich an die Allgemeinheit, nicht an eine beitragspflichtige Gruppe. Gleichwohl wird nahezu die gesamte erwachsene Bevölkerung individuell in Anspruch genommen. Dies führt nicht nur zu sozialer Ungleichbehandlung, sondern auch zu erheblichen Eingriffen in die negative Informations- und Medienwahlfreiheit, insbesondere bei Nicht-Nutzern. Eine Finanzierungspflicht „without interference“ im Sinne von Art. 10 EMRK ist so faktisch nicht gewährleistet.

Hinzu tritt ein außergewöhnlich hoher Verwaltungsaufwand. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags erfordert einen eigenen, komplexen Verwaltungsapparat („Beitragsservice“), umfangreiche Datenverarbeitungen sowie massenhafte Befreiungs-, Widerspruchs-, Klage- und Vollstreckungsverfahren. Dieser Aufwand belastet Meldebehörden, Sozialbehörden, Vollstreckungsstellen und Gerichte in erheblichem Umfang, ohne dass dies für die eigentliche Programmerfüllung erforderlich wäre. Aus Sicht eines EU-Bürgers widerspricht dies dem unionsrechtlichen Ziel der Verwaltungsvereinfachung und effizienten Mittelverwendung.

Die datenschutzrechtlichen Risiken sind dokumentiert. Die Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 festgestellt, dass regelmäßige vollständige Meldedatenabgleiche zum Zweck des Rundfunkbeitragseinzugs unverhältnismäßig sind und mit den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere Datenminimierung und Erforderlichkeit, kollidieren:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf

Auch die finanzverfassungsrechtliche Einordnung des Rundfunkbeitrags bleibt umstritten. In der Dissertation von Michelle Michel („Der Rundfunkbeitrag – eine Steuer?“, Universität Kassel 2022) wird überzeugend dargelegt, dass der Rundfunkbeitrag weder als Beitrag noch als zulässige Sonderabgabe tragfähig begründet werden kann und im Ergebnis verfassungswidrig ist. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass eine Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln das einzig konsistente Modell darstellt:

https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/handle/123456789/14112/kup_9783737610483.pdf

Vor diesem Hintergrund erscheint es unionsrechtlich geboten, die Rundfunkmitteilung klarer und restriktiver auszurichten. Statt komplexer Sonderfinanzierungsmechanismen sollte eine transparente, haushaltsbasierte Finanzierung geprüft werden, die individuelle Nicht-Nutzer nicht belastet, Meldedatenverarbeitungen überflüssig macht, Verwaltungsaufwand drastisch reduziert und den Beihilfecharakter auf das unabdingbar Erforderliche begrenzt.

Die Evaluierung bietet die Gelegenheit, staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder auf ein unionsrechtlich kohärentes, grundrechts- und bürgerfreundliches Maß zurückzuführen.



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https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Das scheint noch ~600 Zeichen bzw. ~2 Absätze zu lang für das Eingabefenster der EU-Konsultationsseite zu sein und müsste entsprechend noch individuell angepasst werden.
Zitat
Stellungnahme eines EU-Bürgers zur Evaluierung der Rundfunkmitteilung 2009
Strukturelle Erhebungs- und Vollzugsmängel beim Rundfunkbeitrag


Im Rahmen der Evaluierung der Rundfunkmitteilung von 2009 sollten nicht nur Umfang und Zweck staatlicher Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überprüft werden, sondern auch die institutionelle und verfahrensrechtliche Ausgestaltung von Erhebung und Vollzug der Finanzierung. Aus Sicht eines EU-Bürgers weist das derzeitige deutsche Modell hier grundlegende strukturelle Defizite auf, die unionsrechtlich relevant sind.

Solange der Rundfunkbeitrag als Finanzierungsinstrument fortbesteht – dessen verfassungsrechtliche Einordnung als Sonderabgabe weiterhin erheblich umstritten ist (vgl. Michelle Michel, Der Rundfunkbeitrag – eine Steuer?, ISBN 978-3-7376-1048-3) – ist bereits fraglich, ob Erhebung und Vollzug überhaupt durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst erfolgen dürfen. Diese Anstalten sind als Rundfunk-Tendenzbetriebe besonderen grundrechtlichen Schutzmechanismen unterworfen. Nach gefestigter landesrechtlicher Praxis gilt für ihre Tätigkeit gerade kein Verwaltungsverfahrensrecht, da Art. 5 GG ein „justizförmig ausgeprägtes Verwaltungsverfahren“ verbietet.

Dies wird exemplarisch im Gesetzgebungsverfahren zum Sächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz deutlich. Im Bericht des Innenausschusses des Sächsischen Landtags (LT-Drs. 1/2580) heißt es ausdrücklich, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz auf den Mitteldeutschen Rundfunk nicht anzuwenden sei, weil dieser ein Tendenzbetrieb sei und Art. 5 GG ein entsprechendes Verfahren verbiete. Diese Ausnahme ist bis heute normiert:

§ 2 Abs. 3 SächsVwVfZG
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11377-SaechsVwVfZG#p2

Sächsischer Landtag, Drucksache 1/2580
http://ws.landtag.sachsen.de/images/1_Drs_2580_1_1_5_.pdf

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2580&dok_art=Drs&leg_per=1&pos_dok=1&dok_id=undefined

Vor diesem Hintergrund erscheint es strukturell widersprüchlich, dass gerade diese Einrichtungen massenhaft Verwaltungsakte erlassen, Daten verarbeiten, Forderungen festsetzen und Vollstreckungen veranlassen. Diese Konstellation begründet erhebliche Vollzugsdefizite und wirft Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Effektivität des Erhebungsverfahrens auf – Aspekte, die auch im Rahmen der EU-Beihilfenkontrolle relevant sind, da ineffiziente oder rechtsunsichere Erhebungsmechanismen die tatsächliche Beihilfewirkung verzerren können.

Die verwaltungsrechtliche Untauglichkeit des bestehenden Systems wird in der beigefügten Streitschrift von Dr. Frank Hennecke (Der Zwangsrundfunk, 6. Aufl. 2018) detailliert aufgearbeitet, deren Argumentation ich mir ausdrücklich zu Eigen mache. Ergänzend bestätigt eine Reihe von Entscheidungen des Landgerichts Tübingen die strukturellen Probleme des Vollzugs, insbesondere bei der Verwaltungsvollstreckung:

LG Tübingen, Beschluss vom 09.09.2015, 5 T 162/15
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001232683

LG Tübingen, Beschluss vom 03.02.2016, 5 T 311/15
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001249229

LG Tübingen, Beschluss vom 29.07.2016, 5 T 102/16
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001273308

LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016, 5 T 232/16
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001273863

LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016, 5 T 280/16
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001284033

LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2018, 5 T 246/17
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001370847

LG Tübingen, Beschluss vom 20.02.2020, 5 T 38/20
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001421826

Ergänzend hierzu analysiert RiLG Dr. Matthias Sprißler die Problematik der Anwendung der ZPO im Kontext der Rundfunkbeitragsvollstreckung (Sprißler, jM 2024, 68–73).

Aus unionsrechtlicher Sicht erscheint es daher geboten, Erhebung und Vollzug einer etwaigen Rundfunkfinanzierung organisatorisch vollständig von den Rundfunkanstalten zu trennen und auf eine eigenständige, voll verwaltungsaktbefugte Stelle zu übertragen, die dem Verwaltungsverfahrensrecht unterliegt und einer durchgehenden staatlichen Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht untersteht. Nur so lassen sich rechtsstaatliche Mindeststandards, Transparenz und Verhältnismäßigkeit sicherstellen.

Die Evaluierung der Rundfunkmitteilung sollte diese strukturellen Vollzugsdefizite ausdrücklich berücksichtigen. Staatliche Beihilfen sind nicht nur in ihrer Höhe, sondern auch in ihrer institutionellen Umsetzung an rechtsstaatliche und unionsrechtliche Maßstäbe zu binden.



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