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Autor Thema: OVG-Urteil lobt den Wert von Mustertexten/-schriftsätzen  (Gelesen 52 mal)

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Die Bekämpfung des Zwangs der Rundfunkabgabe erfolgt aktuell zunehmen erfolgreich mit Musterrexten und Schrifsatz-Vorlagen.
ARD-Juristen, um der Antwortpflicht zu entgehen, diskreditieren das gern als "unseriös", als "Vordrucke aus dem Internet". Denn sie merken zunehmend die Zunahme der Überlebengsgefahr durch wachsende Streitkraft der Mustertexte.

Es sind viele Mustertexte auch hier im Forum, in der Regel mit Hinwais, dass in einem Forum weder Empfehlungen oder Beratung erfolgen: Jeder verwendet es eigenverantwortlich, sofern er es verwendet. - Hier Juristenlob für Bürgerarbeit für den Rechtsstaat:   

Seit einzigen Monaten liegt ein OVG-Entscheid vor, der Mustertext-Lösungen verteidigt. In einem Mustertext (ja...) wird das nun gewürdigt. Hier ist der entsprechende Auszug, den nun jeder aus diesem Forum verwenden kann. 
Leider geht beim Einfügen das Layout verloren - es wird alles etwas unübersichtlich.

Zitat
*UBEG30. Mustertexte fördern Rechtsstaat
UBEG30.a1) Anzügliche Andeutungen gegen Schriftsatzbeispiele sind geradezu Regelfall
in Juristen-Texten. Formulierungen wie "verwendet Vordrucke aus dem Internet"
ist eine Art Geheimcode etwa im Sinn:

"Da wird unsere elitäre Kunst der Rechtsfindung durch irgendeinen Unfug aus den 'Sozialen
Netzwerken' sabotiert. Unter unserer Juristenwürde ist es , darauf überhaupt einzugehen."
Das ist die listige Form, beim richterlichen Jura-Kollegen Verständnis zu erheischen, dass auf
alle Anträge gar nicht erst eingegangen wird, "weil unterhalb unseres gemeinsamen
gehobenen Niveaus".

Gegen diese pauschale Verunglimpfung argumentiert:
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Bürger-Erfolg gegen ARD
Zulässigkeit des vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Vollstreckung einer Rundfunkbeitragsforderung
OVG Hannover, Beschluss 8 ME 116/24 (2025-06-06)
Referenz WKRS 2025, 16638 --- ECLI:DE:OVGNI:2025:0606.8ME116.24.00
vorgehend VG Hannover 7 B 3386/24 (2024-09-05)

Aus den Leitsätzen:
Dass rechtsschutzsuchende Personen sich im Internet verfügbarer Mustervorlagen für einen
gerichtlichen Rechtsschutzantrag bedient haben, rechtfertigt nicht von vornherein Misstrauen
gegenüber den von ihnen gemachten Angaben.


UBEG30.a2) Mustertext-Angebote nicht "einfach unseriös"

Soweit der Antragsgegner vorträgt, die Antragstellerin habe sich bei dem ".... vorliegenden Antrag
offensichtlich eines Musterantrages ... aus unseriöser Quelle
(bedient), ... der von einer Vielzahl von Beitragsschuldner verwendet ... (werde), um die Vollstreckung von
rückständigen Rundfunkbeiträgen abzuwenden",
und hieraus folgert, bei der Behauptung, die Mahnung nicht erhalten
zu haben, handele es "... sich vielmehr ganz offensichtlich um eine bloße Schutzbehauptung",
vermag dies nicht zu überzeugen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich dem von ihm wiedergegebenen Zitat
der Website "... am ehesten ...beitragsblock... bzw. ...keinrundfunkbeitragmehr..."
nicht entnehmen lässt, dass Beitragspflichtige aufgefordert werden, wahrheitswidrig den Erhalt von
Mahnschreiben zu bestreiten.
Laut Aussage wird lediglich eine Lieferung von "... sämtliche(n) juristischen
Argumente(n), um den Rundfunkbeitrag grundsätzlich infrage zu stellen", angebote


UBEG30.b1) Musterverfahren: Anwender wirkt mit

_..._ trägt seine Behauptung, dass Antragsteller in anderen Verfahren keine individuellen Anpassungen
des Mustertextes vorgenommen hätten, nicht den von ihm daraus gezogenen Schluss, dass
"... daher erhebliche Zweifel (bestünden), dass die Antragstellerin den von ihr eingereichten Schriftsatz in
Gänze gelesen bzw. sich auch nur ansatzweise inhaltlich damit auseinandergesetzt (habe)".
Was andere Antragsteller in anderen Verfahren für Angaben machen bzw. unterlassen,
ist für die Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Antragstellerin im hiesigen Verfahren
bedeutungslos.

Zutreffend ist zwar, dass die Antragstellerin keine geschlechtsspezifische Anpassung
der Formulierungen des Mustertextes (Antragstellerin statt Antragsteller) vorgenommen hat, es ist aber zu
berücksichtigen, dass die Verwendung des generischen Maskulinums dem Wortlaut des Gesetzes entspricht,
sodass sich eine sprachliche Anpassung im Hinblick auf das sexuelle Geschlecht (zumal einer Laiin) nicht
aufdrängen muss.

_..._ Änderungen des Mustertextes vorgenommen hat. Sie hat die Höhe der vollstreckbaren Forderung
und die Beitragsnummer sowie das Datum des Festsetzungsbescheides in den Anträgen auf Seite 1
eingefügt.

In den Briefbeispielen der "RATIO Bürgerrechtler Kooperation" ist genau derartiger
Mitwirkungsbedarf bewusst belassen worden,
obgleich der Computer das weitgehend erledigen könnte. Ferner besteht ausdrückliche
Einladung zu Ergänzungen, beispielsweise in Rundfunkabgabe-Sachen die Möglichkeit, einen
Antrag für Befreiung aus Gewissensgründen zu untermauern.

Verwendet wird in den Briefbeispielen das generische Maskulinum,
obgleich die Software mühelos eine geschlechtsspezifische Anpassung leisten könnte. Diese
Unterwerfung unter "angeblichen Wokeness-Zeitgeist" ist ganz einfach nicht gewollt, so lange
es nicht eine bestimmte Person anbetrifft.

UBEG30.b2) ARD-Textbausteine _ primitive Fehler
ebenfalls nicht-angepasst _ - da haben Richter ihren ARD-Juristen-Kollegen für deren
Textbausteine "kein Kompliment geliefert", um es zurückhaltend zu kommentieren:
Bausteinfehler kommen im Übrigen vor; auch der Antragsgegner ((ARD-Anstalt))
ist davon nicht frei: So ist im vorliegenden Verfahren - anders als vom Antragsgegner in seinem Schriftsatz
vom 12. August 2024 an das Verwaltungsgericht unter Ziffer 2 (Seite 2) ausführt, nicht
"... die Kreiskasse des Kreisausschusses des Wetteraukreises als Vollstreckungsbehörde am Wohnsitz
der Klägerin in E. im Wetteraukreis ... die zuständige Vollstreckungsbehörde";
auch wird im vorliegenden Verfahren keine "... Vollstreckung von Forderungen des hessischen Rundfunks
(betrieben)".

UBEG30.c1) Mustertexte: Misstrauen unangebracht.
sondern normal und nützlich, ein nachvollziehbares Verhalten.
Dass Menschen erkennbar im Internet nach Formulierungshilfe für einen gerichtlichen
Rechtsschutzantrag gesucht haben, rechtfertigt nicht von vornherein Misstrauen
gegenüber den von ihnen gemachten Angaben.
Dass, wer eine Vollstreckungsankündigung (seiner Gemeinde)
wegen rückständiger Rundfunkbeiträge erhält, zunächst einmal im Internet nach Informationen und
brauchbaren Vorlagen für einen Rechtsbehelfsschriftsatz sucht, um die Vollstreckung abzuwenden, entspricht
einem nachvollziehbaren Verhalten.


UBEG30.c2) Mustertexte unbedingt nützlich,

soweit Anwaltskosten den Zugang zum Recht erschweren würden:
Zumal Nichtjuristen wären ohne solche Hilfestellungen,
wie sie etwa bei Entschädigungen wegen Flugverspätungen oder -annullierungen weit verbreitet sind,
regelmäßig darauf angewiesen, bereits in diesem Stadium einen Anwalt aufzusuchen, was (neben den ohnehin
anfallenden Gerichtskosten) unmittelbar erhebliche Kosten für die Rechtsvertretung auslösen würde.
Diese richterliche Aussage ist besonders wichtig:

Es besteht keine Konkurrenz zur anwaltlichen Aufgabe.Mustertexte sind nützlich für dasjenige,
wofür eine Mandatierung eines Anwalt überwiegend keine Lösung ist und in der Regel auf das
Grundrecht des rechtlichen Gehörs verzichtet werden müsste.
Mustertexte haben eine den Rechtsstaat fördernde Funktion.
Dies Gericht bekundet es. Die Bürger wissen es.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 20:34 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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