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Autor Thema: Ich bin dann mal weg - Monate im Ausland - Abmeldung Einwohnermeldeamt  (Gelesen 262 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.302
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist bekannt, dass Personen nach einem befristeten Auslandsaufenthalt mit Festsetzungsbescheiden des Beitragsservice überrascht werden:

Beitragsforderungen trotz Aufenthalt im Ausland ohne Empfangsmöglichkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32856.0

Die Gerichte entscheiden gegen die betroffene Person und begründen mit der Wohnungsinhaberschaft:

BVerwG Urteil 09.12.19, 6 C 20.18 Beitragspflicht auch bei Auslandaufenthalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33256.0

Person A könnte sich rein fiktiv vorstellen sich für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt beim Einwohnermeldeamt abzumelden und nach ihrer Rückkehr sich wieder beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Über mögliche Erfahrungen könnte in diesem Thread berichtet und diskutiert werden.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2025, 16:31 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.598
Prinzipiell wäre das möglich, auch eine Obdachlosmeldung wäre in Erwägung zu ziehen.
Der Haken bei Mietwohnungen ist immer, daß man sich bei Neuanmeldungen immer mit dem Einzugsprotokoll des Vermieters herumschlagen muß, das der Meldebehörde vorzuzeigen ist.
In seinem eigenen Eigentum kann man natürlich beliebig ein- und ausziehen...


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