UN-Sozialpakt; Rundfunkbeitragspflicht und die Belastung von Familien mit MigrationserfahrungFallbeispielEin Ehepaar, bei dem ein Ehegatte (kein Spätaussiedler) einen Anspruch auf eine sowjetische Altersrente (Arbeitsrente) aus der staatlichen Pflichtsozialversicherung hat. Diese Rente wird jedoch nicht gezahlt.
Die ProblematikDa die rechtmäßig erworbene Rente nicht gezahlt wird, ist der betroffene Ehegatte gezwungen, sein Rentenrecht im Ausland zu erkämpfen. Dies ist mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Durch die Erhebung des Rundfunkbeitrags werden die finanziellen Ressourcen der Familie geschmälert. Dies verringert die praktische Möglichkeit, die Rentenzahlung im Ausland effektiv einzufordern.
Um die notwendigen Mittel für die Verteidigung der Rentenansprüche frei zu bekommen, sieht sich die Familie gezwungen, gegen die Rundfunkbeitragspflicht vorzugehen (Widersprüche, Klagen). Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand in Deutschland verbraucht wertvolle Zeit, die dann für die Durchsetzung der Rentenzahlung im Ausland fehlt.
Soziale AuswirkungenDie Nichtzahlung der Rente führt zu einer unzumutbaren finanziellen Schieflage innerhalb der Familie. Die anderen Familienmitglieder sind dadurch gezwungen, das betroffene Mitglied, dessen Recht auf soziale Sicherheit (gemäß Art. 9 des UN-Sozialpakts) verletzt wurde, finanziell mitzutragen. Statt das Geld in die eigene künftige Altersvorsorge investieren zu können, muss es für den Lebensunterhalt des Angehörigen sowie für die Verfahrenskosten aufgewendet werden.
Kostenrisiko im AuslandWährend Klagen gegen deutsche Rentenversicherungsträger in Deutschland in der Regel gerichtskostenfrei sind, gilt diese Kostenfreiheit für die Verfahren im Ausland nicht. Die Kläger müssen sämtliche Kosten für Anwälte, Gerichte und Übersetzungen selbst aufbringen.
Lücke im RundfunkbeitragsstaatsvertragDer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) berücksichtigt in seinem Regelwerk keinerlei Härtefälle für Situationen, in denen Menschen bereits Opfer von Rechtsverletzungen geworden sind. Er ignoriert, dass diese Bürger gezwungen sind, ihre verbliebenen Mittel für die Verteidigung ihrer grundlegenden Rechte (wie den Rentenanspruch) einzusetzen. Es fehlt eine Befreiungsregelung für Personen, die nachweislich finanzielle Mittel zur Abwehr völkerrechtlicher Verstöße aufwenden müssen.
Kritik an der BerichterstattungDie Bundesrepublik Deutschland übermittelt zwar regelmäßig Staatenberichte zur Umsetzung des UN-Sozialpakts, doch diese Berichte enthalten eine entscheidende Lücke: Es wird nicht dokumentiert, dass durch die Belastung mit dem Rundfunkbeitrag die finanziellen und zeitlichen Mittel für Personen, deren soziale Rechte bereits verletzt wurden, massiv verknappt werden. Eine effektive Rechtsdurchsetzung wird dadurch erschwert oder gar unmöglich gemacht.
Fazit- Ressourcen-Entzug: Der Rundfunkbeitrag entzieht Familien genau die Mittel, die für die kostspielige Rechtsdurchsetzung im Ausland zwingend erforderlich sind.
- Gesetzgebungslücke: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bietet keinen Schutz für Menschen, die sich in einer völkerrechtlichen Notlage befinden und ihre Rechte verteidigen müssen.
- Zeitliche Überlastung: Der bürokratische Kampf gegen den Rundfunkbeitrag in Deutschland bindet Kapazitäten, die für die Klärung der Rentenansprüche fehlen.
- Generationen-Armut: Die Umverteilung familiärer Mittel zur Kompensation der fehlenden Rente verhindert die Altersvorsorge der nachfolgenden Generation.
- Systemische Intransparenz: Die offiziellen Staatenberichte an die UN (CESCR) verschweigen diese strukturellen Barrieren bei der Umsetzung des Rechts auf soziale Sicherheit.