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Autor Thema: Individualbeschwerde / Pakt über wirtschaftl., soziale und kulturelle Rechte  (Gelesen 2612 mal)

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Individualbeschwerde im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Deutschland ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR). Der Sozialpakt ist in Deutschland unmittelbar geltendes Völkerrecht.

Text des Pakts (deutsche Originalfassung):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar2200-a-xxi-dbgbl-1569.pdf

Deutschland übermittelt regelmäßig Staatenberichte über die Umsetzung des Pakts, zuletzt den siebten Bericht (fällig 2023):
https://docs.un.org/en/E/C.12/DEU/7

Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (A/RES/63/117):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar63117.pdf

Deutschland ist dem Fakultativprotokoll am 20. Juli 2023 beigetreten. Seit diesem Zeitpunkt können Einzelpersonen Individualbeschwerden beim Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen („Committee on Economic, Social and Cultural Rights“) einreichen.

Voraussetzungen für eine zulässige Individualbeschwerde sind:
  • Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
  • Gleichzeitige Nichtvorlage bei einem anderen internationalen Gremium
Geschäftsordnung des Ausschusses:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Geschaeftsordnung_Fakultativprotokoll_2012.pdf

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland:
Weiterführende Informationen:


Edit "Bürger": Der ursprüngliche Betreff "Individualbeschwerde / Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" war um einige Zeichen zu lang, verursachte daher Probleme und musste entsprechend gekürzt werden. Bitte beachten...
Problem: Betreffzeile/ Titel zu lang beim Antworten - nur 80 Zeichen möglich...?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18292.0


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Ganz großer Dank für diese Entdeckung an @boykott2015  :) :) :)
Das ermöglicht für vieles, dort fortzusetzen, wo BVerfG und EGMR nicht mehr helfen wollen/können.  :police:  >:D :P

Artikel 13 und 15 sind geeignete Instrumente: Rechteschutz für Bildung, Kultur, Wissenschaft.

Vorgesehen ist ein Merkblatt, dass die hier im Einstiegsbeitrag enthaltenen Quellen umfasst und zusätzlich den Nutzungsspielraum für konkrete Anträge kennzeichnet.

Sobald das Merkblatt verfügbar ist, soll daran gedacht werden, es als .pdf in diesem Thread einzustellen, damit alle es in ihren Verfahren einfügen können und gegebenenfalls für Anträge nutzen können.

Die Sache mit den Anträgen ist nie ganz einfach. Dafür könnte vielleicht auf die Dauer ein Mustertext entstehen, sofern Förderer beitragen, diese Arbeit zu ermöglichen.

_____________________

Die Regelung ist ein Kind ihrer Zeit, 1966, "Kalter Krieg": Historisch gesehen der Höhepunkt des Ostblock-Anspruchs, mit Sozialismus die Welt gutmenschlicher und wohlhabender werden zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt war es von der Realität noch nicht total widerlegt.   

Kern ist an sich nicht Immaterielles, sondern:
Wohlstandsrechte der Bürger, Handlungsfreiheit, Sozialversicherungs-Anspruch.
 
Mit dieser Kodifizierung von 1966 konnten sich beide System-Konzepte als bestätigt ansehen. Es ist ein gemeinsamer Nenner - auch gemeinsam in dem Sinn, dass keines der beiden Systemkonzepte in voller Übereinstimmung mit den aufgestellten Regeln war - und das ist bis 2025 so und dürfte sich auch in den nächsten 100 Jahren nicht deutlich bessern.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Text des Pakts (deutsche Originalfassung):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar2200-a-xxi-dbgbl-1569.pdf
Bitte auch anderweitig sichern; verlinkt ist das Bundesgesetzblatt, mit dem dieses Regelwerk als Bundesgesetz bekanntgegeben wurde.

Artikel 12 Abs 1 ist interessant, darin geht es um den individuellen Rechtsanspruch eines jeden auf "geistige Gesundheit".

Artikel 28 weißt dann darauf hin, daß dieses Regelwerk grundsätzlich für das gesamte Gebiet des Vertragsstaates gilt; seit der dt. Wiedervereinigung also auch in den sog. 5 neuen Bundesländern uneingeschränkte Geltung beansprucht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Das neue Merkblatt ist verfügbar. 4 Seiten.

Auf Seite 1 ist in rot eingerahmt: Der Text, den jeder ab sofort in eigene Schriftsätze gegen die Rundfunkabgabe einfügen kann.

Sodann kann die gesamte Datei .pdf als Anlage beigefügt werden.

Es ist ein Fund dieses Forums. Deshalb steht es allen aktiven Teilnehmern dieses Forums zur Verfügung.

Dank an @boykott2015 , dies aufgespürt zu haben.
Die Ergänzung durch @pinguin ist voll integriert worden in das Merkblatt.

Nun hat jeder die Möglichkeit, eine Blockade seiner Rundfunkabgabe zu versuchen, indem er sich auf das Verweigerungsrecht gemäß UNO PAKT beruft. Liebesbriefe mit kleinen Überraschungen erhalten die Freundschaft.

Autonom gesehen bringt das wenig. Im Kontext einer kohärenten Strategie ist es eine bedeutsame Komponente. 


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Links zum Bundesgesetzblatt

Gesetz zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 23.11.1973
BGBl. 1973 II Nr. 62 vom 28.11.1973
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/text/bgbl273s1569.pdf

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 09.03.1976
BGBl. 1976 II Nr. 17 vom 26.03.1976
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/text/bgbl276s0428.pdf
Zitat
[...] wird hiermit bekanntgemacht, daß der Internationale Pakt nach seinem Artikel 27 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland am   3. Januar 1976 in Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunde ist am 17. Dezember 1973 bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt worden.

Der Internationale Pakt ist für die Deutsche Demokratische Republik am 3. Januar 1976 in Kraft getreten.
Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
BGBl. 2023 II Nr. 4 vom 12.01.2023
https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2023/4/VO

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 22. Mai 2023
BGBl. 2023 II Nr. 143 vom 30.05.2023
https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2023/143/VO
Zitat
[...] wird bekannt gemacht, dass das Fakultativprotokoll nach seinem Artikel 18 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland am 20. Juli 2023 in Kraft treten wird.


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Die weiteren Links: Dank an @boykott2015

Aufgenommen in eine mehrseitige Anleitung und Information - für eigene Beschwerde verwendbar
(schon kurz behandelt in diesem Thread, bisherige Version bereits eingefügt - das ist im übrigen kaum verändert).

Diese Seiten formen zugleich den Abschnitt UBSK. in einem Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" (Medienrecht).
Vieles darin ist unserer Kooperation im Forum zu verdanken. Dies und anderes ist weiterhin frei verfügbar für alle, die mindestens 100 Beiträge im Forum machten. Bei weniger Mitwirkung: In anderer Weise verfügbar.
Im Forum wird nicht auf anderes verwiesen. Diejenigen, die noch nicht daran teilhaben, bei Interesse bitte Kontaktaufnahme per PM mit E-Mail-Adresse.


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UN-Sozialpakt; Rundfunkbeitragspflicht und die Belastung von Familien mit Migrationserfahrung

Fallbeispiel
Ein Ehepaar, bei dem ein Ehegatte (kein Spätaussiedler) einen Anspruch auf eine sowjetische Altersrente (Arbeitsrente) aus der staatlichen Pflichtsozialversicherung hat. Diese Rente wird jedoch nicht gezahlt.

Die Problematik
Da die rechtmäßig erworbene Rente nicht gezahlt wird, ist der betroffene Ehegatte gezwungen, sein Rentenrecht im Ausland zu erkämpfen. Dies ist mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Durch die Erhebung des Rundfunkbeitrags werden die finanziellen Ressourcen der Familie geschmälert. Dies verringert die praktische Möglichkeit, die Rentenzahlung im Ausland effektiv einzufordern.

Um die notwendigen Mittel für die Verteidigung der Rentenansprüche frei zu bekommen, sieht sich die Familie gezwungen, gegen die Rundfunkbeitragspflicht vorzugehen (Widersprüche, Klagen). Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand in Deutschland verbraucht wertvolle Zeit, die dann für die Durchsetzung der Rentenzahlung im Ausland fehlt.

Soziale Auswirkungen
Die Nichtzahlung der Rente führt zu einer unzumutbaren finanziellen Schieflage innerhalb der Familie. Die anderen Familienmitglieder sind dadurch gezwungen, das betroffene Mitglied, dessen Recht auf soziale Sicherheit (gemäß Art. 9 des UN-Sozialpakts) verletzt wurde, finanziell mitzutragen. Statt das Geld in die eigene künftige Altersvorsorge investieren zu können, muss es für den Lebensunterhalt des Angehörigen sowie für die Verfahrenskosten aufgewendet werden.

Kostenrisiko im Ausland
Während Klagen gegen deutsche Rentenversicherungsträger in Deutschland in der Regel gerichtskostenfrei sind, gilt diese Kostenfreiheit für die Verfahren im Ausland nicht. Die Kläger müssen sämtliche Kosten für Anwälte, Gerichte und Übersetzungen selbst aufbringen.

Lücke im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) berücksichtigt in seinem Regelwerk keinerlei Härtefälle für Situationen, in denen Menschen bereits Opfer von Rechtsverletzungen geworden sind. Er ignoriert, dass diese Bürger gezwungen sind, ihre verbliebenen Mittel für die Verteidigung ihrer grundlegenden Rechte (wie den Rentenanspruch) einzusetzen. Es fehlt eine Befreiungsregelung für Personen, die nachweislich finanzielle Mittel zur Abwehr völkerrechtlicher Verstöße aufwenden müssen.

Kritik an der Berichterstattung
Die Bundesrepublik Deutschland übermittelt zwar regelmäßig Staatenberichte zur Umsetzung des UN-Sozialpakts, doch diese Berichte enthalten eine entscheidende Lücke: Es wird nicht dokumentiert, dass durch die Belastung mit dem Rundfunkbeitrag die finanziellen und zeitlichen Mittel für Personen, deren soziale Rechte bereits verletzt wurden, massiv verknappt werden. Eine effektive Rechtsdurchsetzung wird dadurch erschwert oder gar unmöglich gemacht.

Fazit
  • Ressourcen-Entzug: Der Rundfunkbeitrag entzieht Familien genau die Mittel, die für die kostspielige Rechtsdurchsetzung im Ausland zwingend erforderlich sind.
  • Gesetzgebungslücke: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bietet keinen Schutz für Menschen, die sich in einer völkerrechtlichen Notlage befinden und ihre Rechte verteidigen müssen.
  • Zeitliche Überlastung: Der bürokratische Kampf gegen den Rundfunkbeitrag in Deutschland bindet Kapazitäten, die für die Klärung der Rentenansprüche fehlen.
  • Generationen-Armut: Die Umverteilung familiärer Mittel zur Kompensation der fehlenden Rente verhindert die Altersvorsorge der nachfolgenden Generation.
  • Systemische Intransparenz: Die offiziellen Staatenberichte an die UN (CESCR) verschweigen diese strukturellen Barrieren bei der Umsetzung des Rechts auf soziale Sicherheit.


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