Ganz großer Dank für diese Entdeckung an @boykott2015

Das ermöglicht für vieles, dort fortzusetzen, wo BVerfG und EGMR nicht mehr helfen wollen/können.
Artikel 13 und 15 sind geeignete Instrumente: Rechteschutz für Bildung, Kultur, Wissenschaft.
Vorgesehen ist ein Merkblatt, dass die hier im Einstiegsbeitrag enthaltenen Quellen umfasst und zusätzlich den Nutzungsspielraum für konkrete Anträge kennzeichnet.
Sobald das Merkblatt verfügbar ist, soll daran gedacht werden, es als .pdf in diesem Thread einzustellen, damit alle es in ihren Verfahren einfügen können und gegebenenfalls für Anträge nutzen können.
Die Sache mit den Anträgen ist nie ganz einfach. Dafür könnte vielleicht auf die Dauer ein Mustertext entstehen, sofern Förderer beitragen, diese Arbeit zu ermöglichen.
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Die Regelung ist ein Kind ihrer Zeit, 1966, "Kalter Krieg": Historisch gesehen der Höhepunkt des Ostblock-Anspruchs, mit Sozialismus die Welt gutmenschlicher und wohlhabender werden zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt war es von der Realität noch nicht total widerlegt.
Kern ist an sich nicht Immaterielles, sondern:
Wohlstandsrechte der Bürger, Handlungsfreiheit, Sozialversicherungs-Anspruch.
Mit dieser Kodifizierung von 1966 konnten sich beide System-Konzepte als bestätigt ansehen. Es ist ein gemeinsamer Nenner - auch gemeinsam in dem Sinn, dass keines der beiden Systemkonzepte in voller Übereinstimmung mit den aufgestellten Regeln war - und das ist bis 2025 so und dürfte sich auch in den nächsten 100 Jahren nicht deutlich bessern.