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Autor Thema: Wie viel Geld verdient der Geschäftsführer der KEF?  (Gelesen 375 mal)

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Dieser Thread soll ganz gezielt klären:
Was ist die monatliche Gesamtvergütung des Geschäftsführers der KEF?


Was bei der KEF ausgewiesen wird, das könnte sich aus dem Geschäftsbericht ergeben. Zu klären wäre auch die damit verbundene Altersversorgung. Die Finanzierquelle wäre zu belegen - vermutlich aus der Rundfunkabgabe.

Vermutlich liegt aber auch Beamtenstatus im Rahmen der Landesregierung Rheinland-Pfalz vor. Es würde interessieren, wie dies vertragsrechtlich mit der KEF-Funktion vereinbar gemacht wurde und welche weiteren Vergütungen vielleicht fließen:
- Eventuell gegenwärtig.
- Eventuell nach Ende der Arbeit als KEF-Geschäftsführer. 
- Eventuell nach Erreichen der Altersgrenze.

Hier im öffentlichen Forum darf nur
über gewollt öffentlich zugängliche Information offen berichtet werden. Anderes bitte nur als PM (Persönliche Mitteilung), also nur intern.

Warum diese Fragen?
Das Büro der "bekanntlich völlig unabhängigen" Stelle ist im Gebäude der "bekanntlich politisch völlig neutralen" Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Berichtet wird intern, der damals um 2007...2010 für die bundesweiten "bekanntlich völlig verfassungsgemäßen" Rundfunkabgabe-Gesetze Zuständige habe die Bedeutung der KEF optimiert - und sei sodann Geschäftsführer eben dieser KEF geworden. Dies ist unter Vorbehalt: Es wurde nicht verifiziert und Gesetzgebung ist immer kooperativ, selbst wenn mit einem Meinungsführer als Koordinator.


Edit "Bürger": Bitte auch noch die im Forum bereits vorhandenen tangierenden Threads beachten wie u.a.
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2025, 13:30 von Bürger«
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe dazu bitte u.a. auch im bereits vorhandenen Thread
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0

[...]
medienkorrespondenz, 23.09.2021
Statut über die Komm. z. Ermittl. d. Finanzbedarfs d. Rundfunkanstalten (KEF)
https://www.medienkorrespondenz.de/dokumentation/artikel/statut-ueber-die-kommission-zur-ermittlung-des-finanzbedarfs-der-rundfunkanstaltennbspkef.html
[...]
Zitat von: Statut über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - 2022
Statut über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Beschlossen von den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 10. Juni 2021 mit Wirkung zum 1. Januar 2022

§1 Geschäftsstelle
(1) Die Geschäftsstelle der Kommission ist bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz eingerichtet.
(2) 1Die Geschäftsstelle wird von einem Geschäftsführer geleitet. 2Dieser wird vom Land Rheinland-Pfalz auf Vorschlag der Kommission bestellt. 3Der Vorschlag kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. 4Der Geschäftsführer unterliegt in fachlicher Hinsicht den Weisungen des Vorsitzenden der Kommission. 5Für den Geschäftsführer wird eine Stelle nach Besoldungsgruppe B3 zur Verfügung gestellt.
(3) 1Das Land Rheinland-Pfalz stellt der Kommission für ihre Geschäftsstelle zwei Referentenstellen, eine Stelle für Sachbearbeitung und eine Stelle für das Sekretariat zur Verfügung. 2Bei einem in Einvernehmen von Kommission und Staatskanzlei festgestelltem personellem Mehrbedarf stellt Rheinland-Pfalz nach Abstimmung mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zusätzliche Stellen zur Verfügung, soweit der Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann. 3Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstehen in Angelegenheiten der Kommission den Weisungen ihres Geschäftsführers.
(4) Die Staatskanzlei stellt die für die Funktionsfähigkeit der Kommission erforderliche Infrastruktur (Sachausstattung und Dienstleistungen) bereit.


§2 Finanzielle Abwicklung
(1) 1Zur Abwicklung der Kosten der Kommission und ihrer Geschäftsstelle gemäß § 6 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag richtet die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz in ihrem Einzelplan eine Titelgruppe ein, die sich in Einnahmen und Ausgaben ausgleicht. 2Dieser Titel wird eigenverantwortlich vom Geschäftsführer der Kommission bewirtschaftet.
(2) 1Der Abruf der Mittel erfolgt vierteljährlich in der Mitte des Quartals auf der Grundlage eines von der Kommission beschlossenen [...]

§3 Honorar für die Mitglieder
(1) Das Honorar für die Mitglieder der Kommission beträgt monatlich 2.300 Euro, für Vorsitzende von Arbeitsgruppen sowie stellvertretende Vorsitzende der Kommission 2.900 Euro und den Vorsitzenden der Kommission 3.500 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
(2) 1Die Mitglieder der Kommission erhalten Reisekostenvergütungen der höchsten Reisekostenkategorie nach beamtenrechtlichen Vorschriften (Rheinland-Pfalz). 2Die Benutzung von Privat-Pkw gilt als allgemein genehmigt.


§4 Zuarbeit für die Kommissionsmitglieder
(1) Mitglieder der Kommission sind berechtigt, die Dienste von Zuarbeitern in Anspruch zu nehmen.
(2) 1Hierfür erhalten Mitglieder, die nicht Landesrechnungshöfen angehören, gegen Nachweis monatlich bis zu 1.560 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. 2Die Reisekosten der Zuarbeiter sind zusätzlich entsprechend § 3 Abs. 2 zu erstatten.
(3) Die Mittel für die Zuarbeit können durch Beschluss der Kommission bis zu einer Gesamtsumme von 35.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr für Einzelfälle gegen Nachweis verstärkt werden.
(4) Der Aufwand für Mitarbeiter der Landesrechnungshöfe, die Mitgliedern der Kommission zuarbeiten, wird den Ländern, die diese Landesrechnungshöfe tragen, zeitanteilig nach Personalvollkostensätzen zuzüglich evtl. Reisekosten erstattet.


§5 Erstattung an das Land Rheinland-Pfalz
(1) Der Personalaufwand für den Geschäftsführer der Kommission und seine Mitarbeiter einschließlich ihrer Reisekosten sind dem Land Rheinland-Pfalz zu erstatten.
(2) Die Kosten für Gutachter, die die Kommission gemäß § 3 Abs. 7 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag beauftragt, sind ebenfalls dem Land Rheinland-Pfalz zu erstatten.
(3) Die Erstattung der Kosten nach § 1 Abs. 4 erfolgt in pauschaler Form.

§6 Überprüfung und Inkrafttreten
(1) Die Regelungen dieses Statuts sind nach fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
(2) Das Statut tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
(3) Das Statut vom 1. Januar 2009 tritt zum 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Quelle: siehe oben - Links folgen - bitte etwas Geduld

Aus den Informationen und weiterführenden Links im o.g. Thread bzw. auch aus aktueller web-Suche geht hervor, dass es um das Statut der KEF bzw. um den betreffenden Beschluss der Ministerpräsidenten eine ziemliche Geheimniskrämerei gibt... ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2025, 15:53 von Bürger«
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Wo man hinschaut bei ARD, ZDF usw., sieht man Entsetzliches?
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- siehe auch wie angegeben:
"KEF Statut (ab 01.01.2022)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0


Die KEF-Mitglieder, wohl alle anderweitig mit hohem Einkommen
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von etwas unter / über 10.000 Euro im Monat mit Verträgen, wonach sie üblicherweise alle ihre Arbeit in den Dienst der Aufgabe stellen müssen,

erhalten jeden Monat zusätzlich rund 2.300++ Euro ausbezahlt, was grob gerechnet dem Netto-Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer im Land entspricht. Ob manch einer dann seinen "Obersten Dienstherren", den zuständigen Landesminister, in der Einkommens-Prestigeskala erreicht oder übertrifft: Eine interessante Frage.


Diese im Mittel rund 30.000 Euro im Jahr,  erhalten sie diese nur,
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wenn sie die Linie der KEF-Geschäftsführung nicht durch Nörgelei stören? Denn wer macht wohl den rund 4 Zentimeter dicken KEF-Bericht? Ja wohl die Geschäftsstelle.
Wer wird das Nörgler sein wollen und damit die "Peanuts" von 35.000 Euro im Jahr gefährden?
 

Und wer bezahlt dies alles?
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Nicht etwa aus der "staatsunabhängig machenden Rundfunkabgabe", sondern, soweit erkennbar, die Landesregierungen aus dem Staatshaushalt. (Dies ist noch nicht voll verifiziert.)

Die "schrecklich unabhängige KEF" wäre demnach eine staatsfinanzierte Sache, also behördenartig.


Was erhält der Geschäftsführer?
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Laut Statut: Gruppe B3.   Das ist nach Stand 2024 rund 9.600 Euro, weiß Papa Google.
Allerdings beim Bund. Rheinland-Pfalz könnte differieren.
Wohl netto zuzüglich: Private Krankenversicherung,  besondere Altersversorgung der Beamten, Eventuell zuzüglich einiger Vorteil ja nach Familienstand.

Mama Google weiß:
"In der B-Besoldungsgruppe finden sich nur wenige Beamte. In den Besoldungsgruppen B1 bis B11 finden sich Spitzenbeamte und Soldaten des höheren Dienstes." 

Präziser:  "Beamtenbesoldung: Wie hoch ist das Gehalt? "
https://www.academics.de/ratgeber/besoldung-beamte-gehalt#subnav_besoldungstabelle_b
B3. ist beim Bund:  9.600 Euro im Monat. 

Kurz gesagt: Davon lässt sich leben. Da wird man nicht so leicht zum Kunden der "Tafel".


Der Geschäftsführer hat Personal und Funktionen wie ein Kleinunternehmer.
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4 Mitarbeiter sind vorgesehen.

Mitglieder der KEF, die ja kaum Zeit haben dürften, dürfen einen Zuarbeiter für bis zu rund 20.000 Euro im Jahr beschäftigen. Sogar bis zu 35.000 Euro sind individuell vereinbar.
Natürlich soll dies Geld nicht an befreundete Kommilitonen des studierenden Nachwuchses gehen und auch nicht an den Auserwählten der Tochter. Wir sind überzeugt, "solche Sachen" macht niemand in dieser braven Welt,

Nach Parteienproporz gewählt?
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Wissenschaftler Herbert von Arnim: "Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht."
Nicht nur den Staat, sagt mancher Bürgerrechtler: "Bei ARD, ZDF usw. ist es auch nicht besser," ... was diese heftig bestreiten dürften.


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